Die Stromkosten drängen Bürgergeld Betroffene und Menschen, die auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind, finanziell immer weiter mit dem Rücken zur Wand. Darauf machen Verbände seit Ewigkeiten aufmerksam. Sie fordern, den Strom aus dem Regelbedarf zu nehmen und wie die Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) in angemessener und realistischer Höhe zu übernehmen. Jetzt liegt dazu ein Antrag der Linksfraktion im Bundestag vor.
Menschenwürdiges Leben
„Strom gehört zum menschenwürdigen Leben“,
schreibt die Linke in ihrem Antrag und betont, dass im Regelsatz für das Bürgergeld ein viel zu niedriger Betrag angesetzt sei. Dabei bezieht sich die Fraktion auf Zahlen von Anfang des Jahres und verweist auf eine Unterdeckung von 130 Euro im Jahr. Das gelte selbst bei einem sparsamen Verbrauch.
Information: Aktuelle Zahlen, die Mitte September 2023 von Verivox zur Verfügung gestellt wurden, gehen davon aus, dass die tatsächlichen Stromkosten auch nach der Anpassung des Bürgergeldes 24 Prozent höher ausfallen als der im Regelsatz vorgesehene Betrag. Der Regelbedarf für einen Single sieht etwa 45,70 Euro vor, die Stromkosten belaufen sich laut Verivox jedoch auf 56,45 Euro. Das macht eine monatliche Differenz von 10,75 Euro (Jahr: 129 Euro). Sparen lässt sich mit einem Wechsel und Neukundentarifen – sofern in der Region möglich.
Bürgergeld-Erhöhung deckt Stromkosten nicht
Problem verschärft sich
Da die Strompreise steigen, verschärfe sich das Problem. Für die Partei steht fest:
„Diese Existenznöte und die Energiearmut müssen endlich abgestellt werden.“
Der Verein für öffentliche und private Fürsorge habe schon 2019 vorschlagen, die Stromkosten aus dem Hartz-IV-Regelsatz (heute Bürgergeld) zu nehmen und individuell zu zahlen. Diese Forderung werde von den Sozialverbänden geteilt, ebenso von der Linken. Sie geht noch einen Schritt weiter: Auch „Weiße Ware“ gehöre nicht in den Regelsatz. Überdies müsse es ein Recht auf eine unabhängige Energiesparberatung geben.
Antrag: Tatsächliche Stromkosten übernehmen
Die Linksfraktion – federführend hier Jessica Tatti – fordert die Bundesregierung daher auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Bis zu einer Nicht-Prüfungsgrenze sollen die Stromkosten in tatsächlicher Höhe übernommen und im Gegenzug aus dem Regelbedarf genommen werden. Als Nicht-Prüfungsgrenze wird ein Verbrauch der Obergrenze der Stufe E des Stromspiegels vorgeschlagen, der die unteren 70 Prozent aller Haushalte erfasst. In Zahlen: 2.100 kWh (1-Personen-Haushalt in Wohnungen, bei denen die Warmwassererzeugung nicht mit Strom läuft).
Stromkosten: Bundesrat fordert Hilfe für Bürgergeld-Empfänger
Richtwert und Energieberatung
Sollte dieser Richtwert überschritten werden, müsse im Einzelfall geklärt werden, ob der Verbrauch von Bürgergeld Betroffenen beeinflusst werden kann. In dem Fall käme der Anspruch auf die unabhängige Energiesparberatung zum Zuge. Sollte die Prüfung ergeben, dass der höhere Verbrauch auf veraltete Geräte zurückzuführen ist, müssten auch die Stromkosten oberhalb des Richtwertes gezahlt werden. Bei teuren Stromtarifen wiederum sieht der Antrag sei eine Aufforderung zum Wechsel vor.
Ferner fordert die Linke, Stromschulden stets auf Darlehensbasis zu übernehmen, samt einer schnellen Schuldnerberatung. Und: Haushaltsgroßgeräte (Weiße Ware) wie Kühlschränke und Waschmaschinen müssen aus den Regelbedarfen genommen und die Kosten für den Ersatz kaputter Geräte voll übernommen werden.
Energiearmut nimmt zu
Als Begründung führt die Linksfraktion im Bundestag die steigende Energiearmut ins Feld. 2021 seien 15 Prozent betroffen gewesen, im vergangenen Jahr bereits 25 Prozent. Besonders hart träfen die steigenden Kosten Menschen, die Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter beziehen. Sie könnten die Stromkosten kaum stemmen, weil bei der Berechnung des Regelbedarfs völlig unzureichende Beträge für Strom angesetzt und gleichzeitig andere Posten herausgestrichen worden sein: Kurzum: Es sei wissenschaftlich belegt, dass die Regelbedarfe die Stromkosten nicht deckten.
Energiearmut: Problem der Stromkosten im Bürgergeld Regelsatz
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