Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gehört zu den umstrittensten Maßnahmen der Regierung. Hausbesitzer und Mieter treibt die Sorge um, durch die neuen Anforderungen an die Heizung künftig finanziell ans Limit zu geraten. Dem trägt der Gesetzentwurf nur bedingt Rechnung, indem unter anderem Bürgergeld Bedürftige und Sozialhilfeempfänger von den Regelungen ausgenommen werden. Ferner gibt es einen Klimabonus, wenn man sich für den Kauf einer modernen Heizung entscheidet.
Gesetz wurde auf den Weg gebracht
Grünes Licht für das Gesetz gibt es bislang nur von der Bundesregierung, und das auch nur mit großem Murren seitens der FDP. Damit das GEG in Kraft treten kann, bedarf es noch der Zustimmung durch den Bundestag und den Bundesrat. Hier darf man gespannt sein, ob die Wünsche von Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) sich erfüllen oder – wie von vielen gefordert – im Müll landen.
Wer ist nicht betroffen?
Aufatmen können einerseits Hauseigentümer über 80 Jahren. Ihnen soll nicht mehr zugemutet werden, viel Geld in eine umweltfreundlichere Heizungsanlage zu investieren. Ebenfalls ausgenommen von den Anforderungen an neue Heizungsanlagen, die in § 71 GEG (Entwurfsfassung vom 19.04.2023) definiert werden, sind Personen, die auf Transferleistungen angewiesen sind. Hierzu heißt es im Referentenentwurf zum GEG auf Seite 165:
„Dies trifft zu beim Bezug von laufenden Leistungen nach dem SGB II, dem Dritten oder Vierten Kapitel des SGB XII, dem SGB XIV (bzw. ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BVG [Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges]), dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem WoGG [Wohngeldgesetz] und beim Kinderzuschlag nach dem BKGG [Bundeskindergeldgesetz].“
Fördermittel – einheitlich 30 Prozent
Wer sich als Hauseigentümer dennoch dazu entschließt, die alte Gas- oder Ölheizung gegen eine GEG-konforme Heizung zu tauschen, hat Anspruch auf Fördermittel.
„Der Fördersatz beträgt künftig einheitlich 30% für alle Erfüllungsoptionen“,
erklärt das zuständige Ministerium in einer Broschüre mit häufig gestellten Fragen.
20 Prozent Bonus für Bürgergeld Betroffene
Bürgergeld Bedürftige, Wohngeldempfänger und Co. haben überdies Anspruch auf den Klimabonus I in Höhe von 20 Prozent. Das heißt: In der Summe wird der Austausch mit 50 Prozent gefördert. Allerdings dürfte die meisten Betroffenen auch damit finanziell völlig überfordert sein. Ausgehend von 30.000 Euro Kosten, niedrig geschätzt, blieben 15.000 Euro, die aus eigener Tasche gestemmt werden müssten. Mit Bürgergeld dürfte das absolut unmöglich sein.