Die Bundesagentur zeigt sich in einer internen Weisung von ihrer härtesten Seite: Hartz IV Empfängerinnen mit Kindern sollen Medienberichten zufolge künftig auch Vollzeitstellen annehmen müssen.
Keine Teilzeitstellen mehr für Eltern?
Als Elternteil weiß man, dass es oft nicht einfach ist, Kinder und Berufsleben unter einen Hut zu bringen. Um den Bedürfnissen ihrer Familien gerecht zu werden, entscheiden sich deshalb viele Mütter und Väter dazu, ihre Vollbeschäftigung gegen eine Teilzeitstelle auszutauschen. Müttern im Hartz IV Bezug soll diese Option künftig scheinbar nicht mehr gewährt werden. Einem Bericht der Bild zufolge sollen Mütter ohne Arbeit in Zukunft auch Vollzeitstellen annehmen müssen.
Vollzeit: Solange Partner arbeitslos ist
Die bisherige Rechtsprechung räumt Müttern im Hartz IV Bezug die Möglichkeit ein, sich auf Teilzeitstellen zu bewerben, um trotz Berufstätigkeit die Versorgung und Erziehung ihrer Kinder zu gewährleisten. Laut einem internen Bericht der Bundesagentur für Arbeit, der der Bild vorliegt, könnte sich diese Regelung bald ändern. Hartz IV Empfängerinnen mit Kindern würden sich häufig nur auf Teilzeitstellen bewerben, „obwohl grundsätzlich auch der arbeitslose Partner die Kinderbetreuung hätte sicherstellen können“, heiße es in dem BA-Bericht.
Schnellere Rückkehr in den Job durch Vollzeitstelle
Daher sollen Stellengesuche von Elternteilen mit arbeitslosen Partnern innerhalb der Bedarfsgemeinschaft mit Kindern „grundsätzlich in Vollzeit“ zu führen sein. Arbeitgeber vergeben deutlich mehr Vollzeit- als Teilzeitstellen. Da sich Mütter nach der Geburt ihrer Kinder häufig nur auf Teilzeitstellen bewerben würden, seien ihre Chancen, langfristig wieder in den Arbeitsmarkt integriert zu werden, geringer. Durch die neue Regelung soll ihnen die Rückkehr ins Arbeitsleben erleichtert werden.
BA: Kritik an Jobcenter-Taktiken
Mit den bisherigen Vermittlungstaktiken der Jobcenter sei die Bundesagentur für Arbeit nicht zufrieden. In 43 Prozent der Fällen habe die BA bei der Vermittlung von Paaren im Hartz IV Bezug mit Kindern „kein zielführendes Handeln (…) im Hinblick auf die Erhöhung der Integrationschancen“ erkennen können. Die Häufung falscher Angaben seitens der Leistungsempfänger erschwere die Lage zusätzlich. In 33 Prozent der Akten von Paaren im Hartz IV Bezug seien „keine übereinstimmenden Eintragungen zur Anzahl der zu betreuenden Kinder unter 15 Jahren“ vorhanden gewesen.
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