Pflichtverletzungen oder Meldeversäumnisse können für Hartz IV Empfänger die Kürzung ihrer Regelleistungen um bis zu 30 Prozent zur Folge haben. Junge Leute werden dabei besonders hart abgestraft. Der Berliner Senat hat nun eine Initiative ins Leben gerufen, die Hartz IV Sanktionen endgültig ein Ende bereiten sollen.
Berlin fordert Ende der Sanktionen
Für viele Hartz IV Empfänger sind Sanktionen das allgegenwärtige Damoklesschwert über ihren Häuptern. Die Angst vor einer Kürzung der Hartz IV Leistungen durch das Jobcenter ist vor allem bei jungen Leuten groß, da hier verschärfte Sanktionsregelungen zum Tragen kommen. Der Berliner Senat will Leistungsberechtigten diese Angst nun nehmen und setzt sich aktiv mit einer Initiative im Bundesrat für ein Ende der Hartz IV Sanktionen für junge Erwachsene unter 25 Jahren und Bedarfsgemeinschaften mit Kindern und Jugendlichen ein.
Senatorin: Leistungskürzungen bedrohen Existenzen
Aus Sicht von Elke Breitenbach müsse das Existenzminimum unangetastet bestehen bleiben:
„Der Regelbedarf von SGB-II-Leistungsbeziehenden reicht kaum zum Leben. Wenn Leistungskürzungen dazu kommen, sind viele in ihrer Existenz bedroht, das können wir nicht gutheißen“.
Die Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales empfindet die Sanktionsregelungen für unter 25-Jährige dabei als besonders strikt:
„Für junge Erwachsene unter 25 Jahren sind die Sanktionsregelungen besonders hart: die erste sogenannte Pflichtverletzung führt zum Wegfall der Regelleistung; die zweite innerhalb eines Jahres zum Wegfall der Leistungen für Unterkunft und Heizung. Dies darf nicht sein“.
Obdachlos wegen Hartz IV Sanktionen
Gerade für junge Menschen können Sanktionen schlimme Folgen haben, so Breitenbach. Im schlimmsten Fall könne sogar die Wohnungslosigkeit drohen:
„Ein Dach über dem Kopf gehört jedoch zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums dazu. Gerade junge Menschen bedürfen vielmehr der gezielten Unterstützung bei der Suche nach Arbeit und Ausbildung, anstatt sie zu sanktionieren.“
Die Initiative des Berliner Senats zur Streichung der Sanktionen wurde als Entschließungsantrag in der Sitzung des Bundesrates vom 03. Juli 2020 zur Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Ab September soll diese sich dann mit der Vorlage befassen, um darauffolgend eine abschließende Entscheidung des Bundesrats zu erwirken.
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