Der gesetzliche Mindestlohn soll bis Sommer 2022 auf 10,45 Euro pro Stunde angehoben werden. Dies empfiehlt die Mindestlohnkommission in einer einstimmigen Entscheidung.
Einstimmige Entscheidung für Erhöhung des Mindestlohns
Bis zum 01. Juli 2022 soll der gesetzliche Mindestlohn auf 10,45 Euro steigen. Die Erhöhung soll dabei in vier Stufen erfolgen. Aktuell liegt der Mindestlohn bei 9,35 Euro pro Stunde – aus Sicht der zuständigen Mindestlohnkommission zu wenig. Aus diesem Grund entschied die Kommission aus Gewerkschaftsvertretern, Arbeitgebern und Wissenschaftlern einstimmig für die Anhebung. Der gesetzliche Mindestlohn wurde 2015 eingeführt und lag zu dieser Zeit bei 8,50 Euro.
Stufenweise Erhöhung bis 2022
Der Vorschlag der Mindestlohnkommission sieht den folgenden Plan für die stufenweise Erhöhung vor:
- Erhöhung zum 01. Januar 2021 auf 9,50 Euro
- Zweite Erhöhung zum 01. Juli 2021 auf 9,60 Euro
- Dritte Erhöhung zum 01. Januar 2022 auf 9,82 Euro
- Vierte und abschließende Erhöhung des Mindestlohns zum 01. Juli 2022 auf 10,45 Euro.
Kritik an Erhöhung des Mindestlohns
Im nächsten Schritt muss die Bundesregierung den Vorschlag der Mindestlohnkommission umsetzen. In der Regel geht sie mit der Mindestlohnkommission konform und handelt entsprechend ihrer Empfehlungen. Doch nicht alle stehen der Erhöhung des Mindestlohns wohlgesonnen gegenüber. Medienberichten zufolge haben die Arbeitgebervertreter vor einer drastischen Erhöhung des Mindestlohns angesichts der Corona-Krise gewarnt. Unternehmen seien aktuell ohnehin großen finanziellen Belastungen ausgesetzt.
Holger Bonin, Forschungsdirektor am Institut zur Zukunft der Arbeit in Bonn, hält gegenüber Welt ein stufenweises Anheben des Mindestlohns zwar grundsätzlich für richtig, eine Erhöhung in der akuell geplanten Höhe sei aus seiner Sicht allerdings „happig“.:
„Eine moderatere Erhöhung wäre angesichts der Unsicherheit darüber, wie wir aus der Krise herauskommen, wünschenswert gewesen.“
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