Wohin geht die Reise? Nach der Blockade des Bürgergelds im Bundesrat steht die Frage im Raum, wie es mit Bürgergeld weitergehen kann und soll. Die Antworten darauf muss in den nächsten Tagen ein Vermittlungsausschuss finden, der von Bundestag und Bundesrat angerufen wird. Viele haben die Hoffnung auf eine gütliche Lösung noch nicht aufgegeben. Andere befürchten indes ein Versanden der Reform. Einhellig ist lediglich die Kritik daran, dass die CDU sich quergestellt hat.
Darum geht es bei Bürgergeld
Worum geht es genau? Mit dem Bürgergeld wollen SPD, Grüne und FDP die größte Sozialreform seit 20 Jahren auf den Weg bringen. Die beiden entscheidenden Schlagworte dabei lauten Respekt und Teilhabe. Beides sollte mit Bürgergeld in das Sozialsystem integriert werden. Dazu wurden einige Hartz IV Stellschrauben teils um 180 Grad gedreht:
- Regelsatz: Einer der entscheidenden Schritte ist die neue Berechnungsformel für die Regelsätze. Hierbei wird jetzt in einem zweiten Schritt auch die aktuelle Teuerung berücksichtigt. Konkret waren mit dem Bürgergeld 502 Euro für einen alleinstehenden Erwachsenen vorgesehen. Bislang gibt es 449 Euro Hartz IV.
- Karenzzeit: In den ersten beiden Jahren nach dem Antrag auf das Bürgergeld soll die Angemessenheit der Wohnung keine Rolle spielen. Anfangs galt das auch für die Heizkosten. Hier hat die Ampel nach Kritik aus Reihen von CDU und CSU bereits eingelenkt und sich auf angemessene Heizkosten geeinigt.
- Schonvermögen: Während der Karenzzeit sollte auch ein höheres Schonvermögen von 60.000 Euro pro Person – plus 30.000 Euro je weiterer Person in einer Bedarfsgemeinschaft – gelten. Dagegen hatte sich die Union ausgesprochen – weil es Arbeitnehmern gegenüber unfair wäre.
- Vermittlungsvorrang: Abgeschafft werden sollte auch der Vermittlungsvorrang. Statt einfach in irgendwelche Jobs zu vermitteln, liegt der Fokus beim Bürgergeld-Gesetz auf Weiterbildung und Qualifizierung für bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
- Sanktionen: Sanktionen wären nach wie vor möglich, allerdings in abgeschwächter Form. Ganz ausgesetzt werden sollen Leistungskürzungen nur in der sechsmonatigen Vertrauenszeit.
Einigkeit fast nur beim Regelsatz
In vielen Punkten herrscht Einigkeit zwischen Ampel und Opposition. Das gilt zum Beispiel für den Regelsatz und die damit geplante Erhöhung auf 502 Euro für einen alleinstehenden Erwachsenen. Geht es indes um die Möglichkeit der Leistungskürzungen und das Schonvermögen, muss noch fleißig gefeilt werden, um einen für einen beide Seiten tragbaren Kompromiss zu finden.
Pragmatische Lösung finden
Genau darauf ruhen jetzt die Hoffnungen: Dass man sich im Vermittlungsausschuss einigt. Bundesratspräsident Peter Tschentscher (SPD) mahnt dabei zur Eile. Denn: Das Bürgergeld sei
„eine wichtige Entlastung für Millionen Menschen, die in schwierigen Zeiten auf Unterstützung angewiesen sind“.
Auf eine pragmatische Lösung setzt auch Hamburgs Zweite Bürgermeisterin Katharina Fegebank (Grüne). Grünen-Chef Omid Nouripour ist eher skeptisch und befürchtet, Bürgergeld könnte im Ausschuss versanden.
Mittelfinger für Betroffene
Dass man aufgrund der CDU in diese Lage gekommen ist, wird von den Sozialverbänden und den übrigen Parteien heftig kritisiert. Der Sozialverband Deutschland findet es „unanständig“ und der VdK wirf der Union vor, Menschen in Not „schmählich im Stich“ zu lassen. Dietmar Bartsch von „Die Linke“ nennt es schlichtweg einen Mittelfinger für Hartz IV Bedürftige.
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