55 Tagessätze zu 20 Euro und damit 1.100 Euro – plus die Kosten für seinen Anwalt: Den Bürgergeld Bedürftigen, der die Mitarbeiter am Empfang eines Jobcenters aufs Übelste beleidigt hatte, kommt sein Wutausbruch teuer zu stehen. Der Grund dafür, dass dem ehemaligen Möbelausfahrer der Kragen geplatzt war: Die Behörde hatte ihm das Bürgergeld gekürzt. Statt mit Kraftausdrücken wie „Idioten“ und „Arschlöcher“ zu reagieren, hätte er den Ärger wohl besser geschluckt.
Wut im Jobcenter endet mit langem Hausverbot
Anzeige vom Behördenleiter
Der Fall ist einfach gestrickt: Schon am Empfang des Jobcenters Neubrandenburg konnte sich der 32-Jährige nicht mehr zurückhalten und legte direkt los. Während die Mitarbeiter kein Interesse an einer Strafverfolgung hatten, erstattete der Behördenleiter umgehend Anzeige. Der erste Strafbefehl über 1.000 Euro (50 Tagessätze zu 20 Euro) wurde nicht akzeptiert. Auch gegen das darauffolgende Urteil mit 1.200 Euro (60 Tagessätze) legte der Verteidiger Berufung ein. Daher landete der Vorgang beim Landgericht Neubrandenburg.
Ärger über Bürgergeld Sanktion
Der Richter dort machte keinen Hehl daraus, dass der Bürgergeld Bedürftige beim nächsten Mal angesichts von 17 Eintragungen im Vorstrafenregister – darunter neben Beleidigung auch Bedrohung, Körperverletzung und Sachbeschädigung – mit einer Haftstrafe rechnen müsse. Der Angeklagte selbst gestand vor Gericht, die Nerven verloren zu haben, weil man ihm im Mai 2023 das Bürgergeld gekürzt hatte. Zu Unrecht, wie sich später herausstellte. Er habe niemanden direkt beleidigen wollen, so der Mann. „Reißen Sie sich am Riemen“, mahnte der Richter. Schließlich erledigten auch die Sachbearbeiter in der Behörde nur ihren Job und würden oft genug angefeindet.
Bürgergeld Vollsanktionen wegen Hürden kaum durchsetzbar
Stets sachlich bleiben
Aus dem Urteil lässt sich vor allem eine Lehre ziehen: Auch, wenn es manchmal schwerfällt, sollte man bei Streitereien um Bürgergeldbescheide stets sachlich bleiben. Statt mit Beleidigungen oder schlimmstenfalls tätlichen Übergriffen zu reagieren, gibt es andere Möglichkeiten – wie den Widerspruch oder aber eine Klage.
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