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Bürgergeld 2024: Regelsatz steigt auf 563 Euro

75 Euro in Scheinen

Die finanzielle Unterstützung für Bedürftige soll im kommenden Jahr deutlich steigen, um Millionen von Menschen zu helfen. Alleinstehende können mit einer Erhöhung von etwa 61 Euro rechnen. Die geplante Bürgergelderhöhung wurde von Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) als wichtiger Schritt in Zeiten von Krisen und Umbrüchen betont.

Alleinstehende: 563 Euro statt 502 Euro

Bürgergeldempfänger dürfen sich im Jahr 2024 auf spürbare Erhöhungen ihrer Leistungen freuen. Ab Anfang des Jahres wird der monatliche Regelsatz für Alleinstehende von bisherigen 502 Euro um 61 Euro auf 563 Euro ansteigen. Dies stellt eine erhebliche Verbesserung dar, die von Bundessozialminister Hubertus Heil als deutliche Steigerung von über zwölf Prozent hervorgehoben wird. Seinen Angaben zur Folge wirkt sich diese Anpassung mit zusätzlichen 4,6 Milliarden Euro auf den Haushalt aus. Gerade in Zeiten von Krisen und Veränderungen sei es von großer Bedeutung, dass der Sozialstaat solidarisch zur Seite steht.

Bürgergeld Regelsatz 2024 - Tortendiagramm mit Bedarfen

Bürgergeldreform setzt auf Inflationsanpassung

Die Bürgergeldreform, die zu Beginn des Jahres in Kraft trat, hat das Ziel, die Leistungen schneller an die Inflation anzupassen als bisher. Für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren steigt der Regelbedarf auf 471 Euro, im Vergleich zu bisher 420 Euro. Kinder im Alter von sieben bis 14 Jahren erhalten 390 Euro statt 348 Euro. Kleinkinder bis sechs Jahre werden mit 357 Euro statt 318 Euro unterstützt.

Mehr Unterstützte, mehr Anpassungen

Aktuell beziehen 5,5 Millionen Menschen Bürgergeld, darunter 1,68 Millionen Arbeitslose. Die Einführung des Bürgergelds im Januar als Kernstück der Sozialreform der Ampelregierung löste Hartz IV in seiner vorherigen Form ab. Die Regelsätze stiegen bereits zu Jahresbeginn um 53 Euro. Die Reform zielt darauf ab, die Leistungen schneller an die Preisentwicklung anzupassen. Dabei wird das Lohn- und Inflationsniveau bis zum zweiten Quartal des aktuellen Jahres für die Regelsätze des Folgejahres berücksichtigt.

Regelsätze ab 2024 im Überblick

  • Alleinstehende: 563 Euro (+61 Euro)
  • Volljährige Partner: 506 Euro (+55 Euro)
  • Volljährige behinderte Personen in Einrichtungen: 451 Euro (+49 Euro)
  • Unter 25-Jährige im Haushalt der Eltern: 451 Euro (+49 Euro)
  • Kinder von 14 bis 17 Jahren: 471 Euro (+51 Euro)
  • Kinder von 6 bis 13 Jahren: 390 Euro (+42 Euro)
  • Kinder von 0 bis 5 Jahren: 357 Euro (+39 Euro)

Gemischte Reaktionen auf die Anpassungen

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) begrüßt die Anpassungen als positives Signal. Der Verband betont jedoch, dass auch diejenigen, deren Einkommen knapp über dem Grundsicherungsniveau liegt, nicht vergessen werden dürfen, da sie ebenfalls unter der Teuerungsrate leiden. Trotz der Erhöhungen bleiben die Forderungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbands und der Partei „Die Linke“ nach einem Bürgergeld von mindestens 725 Euro weiterhin bestehen – wobei dies eine Berechnung aus dem Jahr 2022 war. Mittlerweile äußerte sich Dr. Ulrich Schneider, dass der Regelsatz bei 813 Euro liegen müsste. Einen ähnlichen Wert hatte buergergeld.org vor ein paar Wochen mit 806 Euro ermittelt. Kritik wird auch an der Berechnung der Regelsätze laut, da viele Ausgabenpositionen als „nicht relevant“ gestrichen werden und so der Regelbedarf künstlich klein gerechnet wird.

Insgesamt zeigt die geplante Bürgergelderhöhung für 2024 eine deutliche Anstrengung, die finanzielle Unterstützung bedürftiger Menschen zu verbessern. Die Diskussion über angemessene Regelsätze und die Fortsetzung der Reform des Bürgergeldsystems bleibt jedoch weiterhin relevant.

Bild: TM creations/ shutterstock.com

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