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1.477 Euro Bürgergeld im Monat bekommen Alleinerziehende vom Jobcenter

Laut den aktuell veröffentlichten Statistiken zahlt das Jobcenter an Alleinerziehende mit einem oder mehreren Kindern durchschnittlich 1.477 Euro Bürgergeld im Monat. Dass es sich um einen gemittelten Wert handelt, zeigt dabei der Blick auf die Details der Zahlen, die regelmäßig von der Bundesagentur für Arbeit (BA) veröffentlicht werden: Während das Jobcenter Leipzig durchschnittlich 1.353 Euro Bürgergeld für Alleinerziehende gezahlt hat, waren es in Hamburg 1.790 Euro und damit 437 Euro mehr. Geschuldet ist diese große Differenz von knapp 30 Prozent unter anderem lokalen Unterschieden.

Bürgergeld Tabelle für Alleinerziehende

1.477 Euro Bürgergeld im Monat für Alleinerziehende, das ist laut Jobcenter Statistik der Durchschnitt auf ganz Deutschland bezogen. In der nachfolgenden Tabelle haben wir auszugsweise die Werte für einzelne Städte ausgewertet.

JobcenterØ Bürgergeld mtl.
Aachen1.475 Euro
Augsburg1.416 Euro
Berlin1.654 Euro
Bochum1.506 Euro
Bremen1.524 Euro
Duisburg1.513 Euro
Düsseldorf1.583 Euro
Dortmund1.660 Euro
Dresden1.411 Euro
Essen1.641 Euro
Frankfurt / Main1.614 Euro
Gelsenkirchen1.552 Euro
Halle (Saale)1.305 Euro
Hamburg1.790 Euro
Hannover1.541 Euro
Köln1.688 Euro
Koblenz1.405 Euro
Leipzig1.353 Euro
Magdeburg1.310 Euro
München1.632 Euro
Nürnberg1.432 Euro
Recklinghausen1.501 Euro
Saarbrücken1.513 Euro
Stuttgart1.646 Euro
Wuppertal1.504 Euro
Quelle: Jobcenter Statistik 11/2024

Lesetipp: Alle Bürgergeld Auszahlungstermine im Überblick

Ein Drittel der Alleinerziehenden armutsgefährdet

Bei den insgesamt 2.905.624 Bedarfsgemeinschaften mit Bürgergeld handelt es sich überwiegend um Ein-Personen-Haushalte (1.639.641 bzw. 56,43 Prozent). Direkt darauf folgen Alleinerziehende mit einem oder mehreren Kindern. Ihr Anteil beträgt 18,32 Prozent (in Zahlen: ca. 532.411). Etwa 55 Prozent davon sind Alleinerziehende mit einem Kind (ca. 293.000 Haushalte), knapp 30 Prozent (ca. 160.000 Haushalte) haben zwei Kinder und die übrigen 15 Prozent der Alleinerziehenden-Haushalte mit Bürgergeld (ca. 79.500) haben drei und mehr Kinder.

Das größte Problem für alleinerziehende Mütter und Väter: Job und Familie miteinander in Einklang zu bringen. Da dieser Spagat immer seltener funktioniert, ist laut Sozialverband VdK ein Drittel aller Alleinerziehenden auf Bürgergeld angewiesen. Schlimmer noch: schon 2023 waren 41 Prozent der alleinerziehenden Eltern armutsgefährdet. Daran ändert auch der durchschnittliche Bürgergeld-Anspruch von 1.477 Euro nicht viel. Die Armutsgefährdungsgrenze für eine Alleinerziehenden mit einem Kind unter 14 Jahren betrug bereits 2023 schon 1.622 Euro und damit 145 Euro über dem aktuellen Durchschnitt der Grundsicherung des Jobcenters.

Regelsatz

Wie sich der Gesamtbetrag beim Bürgergeld für Alleinerziehende zusammensetzt, richtet sich einerseits nach Zahl und Alter der Kinder. Andererseits spielt auch der Wohnort eine große Rolle. Denn die Wohnkosten in Berlin und München sind ungleich höher als die Miete in ländlichen Regionen.

Beim Regelsatz gilt: Der oder die Alleinerziehende bekommt pauschal 563 Euro monatlich für den täglichen Bedarf wie Nahrung, Kleidung, Hygiene oder Freizeit (Was ist im Regelsatz enthalten?). Für das Kind oder die Kinder sieht der Gesetzgeber aktuell folgende Bürgergeld Regelsätze vor:

Bürgergeld Regelsatz für Kinder

  • 357 Euro für Kinder bis fünf Jahren
  • 390 Euro für Kinder von sechs bis 13 Jahren
  • 471 Euro für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren
  • 451 Euro für Volljährige unter 25 Jahren, die im Elternhaus leben

Lesetipp: Wie fair ist die Berechnung der Regelsätze?

Anspruch auf Mehrbedarf

Eine Besonderheit: Alleinerziehende haben Anspruch auf einen Mehrbedarf. Den Basiswert bildet der aktuelle Bürgergeld Regelsatz der Bedarfsstufe 1 mit 563 Euro im Monat. Bei einem Kind bis sieben Jahren wird Alleinerziehenden ein Mehrbedarf von 36 Prozent bzw. 202,68 Euro im Monat zusätzlich zum Regelbedarf gewährt. Bei einem Kind über sieben Jahren sind es 12 Prozent oder 67,56 Euro. Den höchsten Satz gibt es bei fünf oder mehr Kindern mit 60 Prozent (337,80 Euro) des Regelsatzes.

Einkommen, Unterhalt, Elterngeld

Beachtet werden muss: Eigenes Einkommen, etwa durch einen Minijob, und das mögliche „Einkommen“ der Kinder wie Kindergeld, Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss werden auf das Bürgergeld angerechnet. Das gilt ebenso für das Elterngeld. Nur, wer vor der Geburt des Kindes erwerbstätig war, hat einen Elterngeld-Freibetrag, der sich nach dem vorherigen Einkommen richtet und maximal 300 Euro (Basiselterngeld) bzw. 150 Euro (ElterngeldPlus) beträgt.

Lesetipp: Mit dem Bürgergeld Rechner Anspruch direkt ermitteln

Kosten der Unterkunft

Zum Regelsatz kommen die Wohnkosten hinzu. Hier ergeben sich hinsichtlich der Zahlbeträge laut BA-Statistik die größten Unterschiede. Gemäß den Zahlen der Bundesagentur für Arbeit reicht die Spanne bei der durchschnittlichen Höhe der Kosten der Unterkunft von 283 Euro in Tirschenreuth (Bayern) bis 842 Euro in Hamburg – im Bundesdurchschnitt sind es 550 Euro.

Wichtig hierbei: Das sind die Beträge, die vom Jobcenter übernommen werden. Maßgeblich sind dabei die Obergrenzen für angemessenen Wohnraum in der jeweiligen Stadt oder Region. Teils liegen die tatsächlichen Kosten weitaus höher und muss ein Teil der Miete aus dem Regelsatz bestritten werden.

Um die Elemente Regelleistung und Kosten der Unterkunft noch einmal in Zahlen zu fassen: Im Durchschnitt betrug die Bürgergeld Gesamtregelleistung für Alleinerziehende mit Kindern in Deutschland 1.269 Euro. Bei den Unterkunftskosten steht ein Betrag von 550 Euro zu Buche.

Heizung, Mehrbedarfe und Krankenversicherung

Hinzu kommen weitere Bürgergeld Leistungen, die individuell unterschiedlich ausfallen oder auf die gegebenenfalls auch gar kein Anspruch besteht:

  • Heizung: Allen voran sind es die Heizkosten, die wie die Miete nur in angemessener Höhe übernommen werden. Unterschieden wird vorrangig nach der Art der Heizung – etwa Fernwärme, Gas oder Öl.
  • Mehrbedarfe: Zu den bekannteren Mehrbedarfen zählt die Pauschale für die dezentrale Warmwasseraufbereitung, wenn nicht die Heizung, sondern ein mit Strom betriebenes Gerät das Wasser erwärmt, in Höhe von 2,3 Prozent des Regelsatzes. Auch wenn spezielle Nahrung benötigt wird oder ein Bürgergeld Bedürftiger behindert ist, können Mehrbedarfe geltend gemacht werden.
  • Krankenkasse: Die Beiträge für die gesetzliche Krankenkasse zahlt das Jobcenter üblicherweise direkt an die jeweilige Krankenversicherung. Bei einer privaten Krankenversicherung übernimmt das Jobcenter die Hälfte des Beitrags für die Basisversorgung.

Titelbild: Africa Studio / shutterstock