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Bürgergeld Antrag ist bis zur letzten Minute fristgerecht möglich

Antragsfrist - Kalender mit Sanduhr

Kein Jobcenter hat rund um die Uhr geöffnet. Dennoch ist es möglich, auch am letzten Tag des Monats um 23:59 Uhr noch fristgerecht einen gültigen Antrag auf Bürgergeld zu stellen – das gilt sowohl für den Erstantrag als auch einen Folgeantrag. Wird dieser bewilligt, gilt der Antrag rückwirkend für den gesamten Monat. Darauf hat bereits das Bundessozialgericht hingewiesen. In einem konkreten Fall ging es um einen Antrag, der abends per E-Mail eingereicht wurde.

Antrag außerhalb der Öffnungszeiten

Der Kläger bemerkte Ende Januar 2015, dass sein Lohn nicht auf seinem Konto eingegangen war. Daher stellte er am Freitag, den 30. Januar 2015, einen Antrag auf Bürgergeld und verschickte diesen um 20 Uhr per E-Mail. Es ging ihm dabei um die Existenzsicherung für seine Familie. Zwar wurde der Lohn im Folgemonat nachgezahlt, doch ab März war der Mann arbeitslos.

Da das Bonner Jobcenter auf seinen Antrag nicht reagierte, fragte der Betroffene am 4. März 2015 nach. Das Ergebnis: Die Leistungen wurden erst ab März bewilligt, nicht jedoch für den Monat Januar. Das Jobcenter argumentierte, dass der Zeitpunkt des Zugangs des Antrags entscheidend sei. Da die E-Mail außerhalb der Geschäftszeiten eingegangen sei, habe man sie erst im Folgemonat registriert.

Bürgergeld außerhalb der Öffnungszeiten beantragen

Jobcenter hat fehlerhaft gehandelt

Diese Argumentation wiesen die Richter in Kassel zurück. Sie betonten, dass der Mann auch für den Monat Januar Anspruch auf Bürgergeld habe. Der Eingang des Antrags wirke auf den Monatsersten zurück. Im konkreten Fall und angesichts der Tatsache, dass das Jobcenter die Möglichkeit biete, Anträge per E-Mail einzureichen, sei die Nachricht rechtzeitig zum Monatsende im „Macht- oder Willensbereich“ des Jobcenters gewesen.

Jobcenter darf Antrag nicht mangels unnötiger Unterlagen ablehnen

Der Kläger konnte eine entsprechende Sendebestätigung vorlegen. Auch wenn E-Mails beim Jobcenter nach sechs Monaten gelöscht werden und daher kein Zugriff mehr auf die Nachricht bestand: Spätestens nach dem Hinweis im März hätte das Jobcenter dem Fall nachgehen müssen, so das Bundessozialgericht.

Keine Fristverlängerung durch Wochenende

Wichtig zu wissen ist, dass die Frist für die Einreichung eines Erstantrags oder eines Weiterbewilligungsantrags (WBA) nicht durch ein Wochenende verlängert wird. Das bedeutet, dass auch dann, wenn das Monatsende auf einen Samstag oder Sonntag fällt, der Antrag spätestens bis 23:59 Uhr am letzten Tag des Monats fristwahrend gestellt werden muss, um rückwirkend für den gesamten Monat Leistungen zu erhalten.

WBA beim Bürgergeld – keine Fristverlängerung bei Wochenende

Verfahrensgang:
Bundessozialgericht, Aktenzeichen B 14 AS 51/18 R, Urteil vom 11. Juli 2019, .
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, L 19 AS 360/17, 14. September 2017.
Sozialgericht Köln, S 7 AS 4008/15, 17. Januar 2017

Titelbild: Andrew Angelov / shutterstock