Der Antrag auf Bürgergeld wirkt gemäß des SGB II auf den Monatsersten zurück, unabhängig davon, an welchem Tag im Monat der Antrag beim Jobcenter eingereicht wurde. Diese Regelung sorgt allerdings auch dafür, dass man Leistungen nicht für vergangenen Monate rückwirkend beantragen kann.
Dies bedeutet, dass man das Bürgergeld bis spätestens zum Monatsletzten beantragen muss, wenn man für den Antragsmonat noch Leistungen erhalten möchte. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Monatsletzte ein Feiertag oder ein Wochenende ist, denn ein Antrag gilt auch dann als noch fristgerecht, wenn er außerhalb der Öffnungszeiten des Jobcenters eingereicht wird – es kommt darauf an, zu welchem Zeitpunkt dieser im Verfügungsbereich des Jobcenters eingereicht wird.
Fristwahrender Antrag formlos
Wichtig: Für die Fristwahrung beim Bürgergeld Antrag kommt es nicht darauf an, ob die Formblätter (Antragshilfen) und Nachweise eingereicht werden. Grundsätzlich reicht also auch ein formloser Antrag, aus dem hervorgeht, dass man Bürgergeld beantragen möchte. Hier empfiehlt es sich, bereits alle zur Bedarfsgemeinschaft zugehörigen Mitglieder zu nennen. Die Antragshilfen (offizielle Bürgergeld Formulare) sowie Bescheinigungen und geforderte Nachweise kann man später einreichen.
Die schnellsten Methoden um Bürgergeld außerhalb der Öffnungszeiten des Jobcenters zu beantragen wären hier Fax (Sendebereicht ausdrucken!) oder online über jobcenter.digital. Wobei man beachten muss, dass man für jobcenter.digital auch einen Registrierungs- und Bestätigungsprozess durchlaufen muss, der ebenfalls eine Weile dauert. Dies wäre also nur zu empfehlen, wenn man noch genügend Zeit hat, um den Antrag bis zum Monatsende fristgerecht einzureichen.
Interessante Urteile zur Faxübermittlung:
- Jobcenter wollte Fax-Sendebericht nicht als Bestätigung akzeptieren
- Jobcenter kann Fax Empfang nicht bestreiten
Antrag auf Bürgergeld per Email
Grundsätzlich ließe sich das Bürgergeld auch per Email beantragen, da der Antrag keine eigene Unterschrift zur Voraussetzung hat, zudem nutzen manche Jobcenter dieses Medium bereits auch zum Schriftverkehr.
Die Problematik bei der Email liegt aber darin, dass die meisten Behörden keine Eingangsbestätigung über den Erhalt einer Email verschicken. Es fehlt also ein Nachweis darüber, dass man dem Jobcenter einen Bürgergeld Antrag übermittelt hat. Im Regelfall sollte es zwar mit dem Emailversand keine Probleme geben, wenn das Jobcenter auch auf Schriftstücken eine Emailadresse angibt, die als Kontaktmöglichkeit genutzt werden kann.
Ausdrücklich weisen wir aber darauf hin, dass der Versand per Fax mit Sendebericht als Nachweis am sichersten ist. Zum Faxversand benötigt man nicht einmal mehr ein Gerät. Viele Online-Dienste bieten den Faxversand von im Vorfeld hochgeladenen Dateien, bspw. PDF oder Word-Datei an. Um hier den richtigen Anbieter zu finden, können einschlägige Suchmaschinen im Internet genutzt werden.
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