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Bürgergeld Bedürftige sollen Prämie bei Jobaufnahme erhalten

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Eine Anschubfinanzierung als Prämie für alle, die nicht länger auf das Bürgergeld angewiesen sind. Das ist eine Idee der Ampel im Rahmen der „Wachstumsinitiative – neue wirtschaftliche Dynamik für Deutschland“, um den Sozialstaat zu entlasten. Motto: „Arbeit muss sich lohnen.“ Da ist sie also wieder, die im Kontext des Bürgergelds immer wieder zitierte Phrase. Zum ersten Mal, ohne Bedürftige gegen Steuerzahler auszuspielen. So richtig durchdacht und auf den Punkt gebracht wirkt das Konzept jedoch nicht.

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Das Dilemma der Transferentzugsraten

Das 31-seitige Papier, mit dem man Deutschland und Bürgergeld Bedürftige wieder in die Spur bringen will – vorrangig mit mehr Härte (wir berichteten) –, weist für Betroffene zwei kleine, aber leider nur grob ausgeführte Besserungen aus. Dreh- und Angelpunkt, auf dem diese Maßnahmen fußen, sind die so hübsch bürokratisch klingenden Transferentzugsraten. Sie bezeichnen schlichtweg den Anteil des Einkommens, der bei Bürgergeld Bedürftigen angerechnet wird. Die Ampel möchte die Grenzbelastung zugunsten Betroffener abwandeln. Dazu ist eine Anschubfinanzierung vorgesehen, wenn man einen Job findet und gar kein Bürgergeld mehr erhält, und für Aufstocker die Option, anstelle des Bürgergelds andere Hilfen in Anspruch zu nehmen.

Bürgergeld Zuverdienst – Freibeträge vom Einkommen

Sich vom Bürgergeld unabhängig machen

Um eine Anschubfinanzierung, deren Höhe nicht näher definiert ist, als Prämie zu erhalten, muss man die Hilfebedürftigkeit durch Bürgergeld überwinden, im Papier heißt es „den Anspruchsbereich der Grundsicherung“ verlassen. Die Regierung spricht von einem starken Anreiz. Immerhin: Der Betrag soll
weder auf die Kindergrundsicherung noch auf einen möglichen Wohngeldanspruch angerechnet
werden. Aber: Nach Erhalt der Anschubfinanzierung gilt eine 24-monatige Sperre für eine weitere Leistung dieser Art. Wer also meint, kurz arbeiten zu gehen, kündigen zu können und immer wieder zu kassieren, sieht ganz schnell die rote Karte. „Generell gilt eine Vorbeschäftigungs- und Eigenkündigungssperre“, heißt es im Papier.

Arbeitslosengeld Sperrzeit mit Bürgergeld überbrücken

Hilfe für Aufstocker

Jenen, die bereits Arbeit haben, aber mit Jobcenter Leistungen aufstocken müssen, möchte man das Stigma des Bürgergeld-Antrags ersparen. Alternativ soll daher angeboten werden, statt des Bürgergelds einen Kinderzuschlag oder Wohngeld zu erhalten.

Sehr kurz gedacht

Keine Anrechnung auf die Kindergrundsicherung oder Wohngeld, die Wahl zwischen Kinderzuschlag oder Wohngeld: Raus aus dem Bürgergeld heißt dann wohl nicht, ganz raus aus dem Sozialsystem. Während man einen Topf entlastet, wird tiefer in den anderen gegriffen.

Wohngeld oder Bürgergeld – wann was beantragen?

Dadurch minimiert sich die erhoffte Einsparung oder erhält man ein Nullsummenspiel. Ebenfalls
problematisch: All jene, die aufgrund von Krankheit, Pflege oder Kinderziehung nicht Vollzeit
arbeiten können, fallen bei der Prämie hinten über. Sie werden ausgeschlossen – nicht aber bei
der geplanten Verschärfung der Sanktionen. Fair ist das nicht.

Quelle: BMF Wachstumsinitiative vom 05.07.2024

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