„Und bist Du nicht willig“, heißt es im Erlkönig von Goethe. Für Bürgergeld Bedürftige könnte dieses Zitat bald öfter mit „so brauch’ ich Gewalt“ enden. Denn bei der geplanten Grundsicherung für Arbeitssuchende haben sich CDU, CSU und SPD mehr Härte auf die Fahnen geschrieben. Statt Kuschelkurs, wie beim Bürgergeld angestrebt, aber nie gelebt, sollen Sanktionen Betroffene in die Spur bringen. Laut erstem Entwurf der Arbeitsgruppe „Arbeit und Soziales“ „schneller, einfacher und unbürokratischer“.
Bürgergeld Nachfolger „Grundsicherung“ wird knallhart
Zweifelhafte Kürzungen
Statt den Ursachen auf den Grund zu gehen, weshalb jemand Termine sausen lässt, Jobs nicht annimmt und sich auch sonst verweigert, gilt spätestens seit Hartz IV der Grundsatz „Strafe muss sein“. Davon wollte man sich mit dem Bürgergeld verabschieden. Hat es aber nicht geschafft, obwohl selbst Ex-Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) eingestand, dass Sanktionen nicht den gewünschten Erfolg haben.
Totalverweigerer erreicht man nicht
Warum der Entzug von finanziellen Leistungen, ob nun zehn, 20 oder die bislang maximal 30 Prozent – geplant waren auch 100-prozentige Sanktionen – wenig sinnvoll ist, lässt sich schnell erklären. Menschen sehen sich dann gezwungen, irgendeinen Job anzunehmen, statt eine Arbeit, die zur Qualifikation und Person passt. Das Ende vom Lied: Betroffene sind schneller wieder arbeitslos, als ihnen und dem Amt lieb sein kann. Totalverweigerer wird man auch mit Leistungskürzungen – so der nettere Name beim Bürgergeld – nicht überzeugen können.
Sanktionen sollen verschärft werden
All das, teils wissenschaftlich untermauert, blendet das 162-seitige Koalitionspapier vollständig aus. Stattdessen zieht man die Zügel an und setzt auf Härte gegen Betroffene. „Wir werden Vermittlungshürden beseitigen, Mitwirkungspflichten und Sanktionen im Sinne des Prinzips Fördern und Fordern verschärfen“, heißt es dazu im Papier. Damit möchte man offenbar Wähler besänftigen, die davon überzeugt sind, dass Bürgergeld Bedürftige bei einer entsprechend harten Hand nicht länger auf der faulen Haut liegen.
Schnellere Umsetzung
Deshalb wird auch direkt klargemacht, dass man nicht lange fackeln wird, wenn es um Sanktionen geht. Schnell, einfach und unbürokratisch sollen die Kürzungen umgesetzt werden. Schlimmstenfalls wird daraus ein Freibrief für Jobcenter, sich unliebsamer Kundschaft zu entledigen. Immerhin: Die Parteien versprechen „dabei werden wir die besondere Situation von Menschen mit psychischen Erkrankungen berücksichtigen.“
Entzug aller Leistungen
Generell wird es aber so sein, dass jemand, der wiederholt eine zumutbare Arbeit (wobei zumutbar nicht näher definiert wird und daher auch in jede Arbeit umformuliert werden könnte), mit einem vollständigen Leistungsentzug bestraft werden soll. Dass man dabei die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beachten möchte, ist nett. Wahrscheinlich wird man schlichtweg sofort die „Höchststrafe“ verhängen – das wären zurzeit 30 Prozent Kürzung.