Im Verfahren S 12 AS 2069/22 erhob ein Bürgergeld-Empfänger Klage gegen das Jobcenter. Grund: Die Einmalzahlungen von 150 und 200 Euro in den Jahren 2021 und 2022 hätten die pandemie- und inflationsbedingten Mehrkosten nicht gedeckt. Das Sozialgericht Karlsruhe äußerte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Regelungen und setzte das Verfahren aus, bis das Bundesverfassungsgericht entscheidet.
Gericht sieht Regelungen als unzureichend an
Das Gericht sieht die Einmalzahlungen gemäß § 70 SGB II und § 73 SGB II als unzureichend an, da sie ohne konkrete Berechnungen und unabhängig von realen Preissteigerungen festgelegt wurden. Nach Auffassung des Sozialgerichts Karlsruhe waren die pauschalen Zahlungen von 150 Euro und 200 Euro zu niedrig und entsprachen nicht den tatsächlichen pandemie- und inflationsbedingten Mehrkosten. Die Zahlungen waren weder zeitnah noch gleichmäßig für alle Betroffenen verfügbar. Diese Einmalbeträge wurden „ins Blaue hinein“ geschätzt, was dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum nicht genügte.
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Inflation und fehlende Regelsatzanpassung
Ein wesentlicher Kritikpunkt: Die Regelsätze wurden zuletzt auf Basis von Daten aus dem Jahr 2018 angepasst. Seitdem haben die Pandemie und der Ukraine-Krieg zu einer historisch hohen Inflation geführt, die nicht berücksichtigt wurde. Die Ereignisse führten zu einem „Überholen“ der damaligen Regelsätze, sodass zusätzliche Anpassungen notwendig gewesen wären.
Verfassungsrechtliche Fragen im Fokus
Das Gericht kritisierte, dass die Einmalzahlungen nicht alle Bürgergeld-Empfänger erfassten und oft zu spät kamen. Damit stellten sich grundlegende verfassungsrechtliche Fragen: Hat der Gesetzgeber seine Pflicht zur Sicherstellung eines verfassungsgemäßen Existenzminimums ausreichend erfüllt?
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Ausblick: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erwartet
Weil die Verfassungsmäßigkeit der Regelungen umstritten ist, setzte das Sozialgericht Karlsruhe das Verfahren aus. Nun muss das Bundesverfassungsgericht im Normenkontrollverfahren (1 BvL 2/23), ob die Sonderregelungen während der Pandemie und Inflationskrise gegen das Grundgesetz verstoßen und Nachbesserungen notwendig sind.
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