Wer schon ganz unten ist, auf den muss man offenbar keine Rücksicht mehr nehmen. Dieses Gefühl drängt sich beim 49-Euro-Ticket auf. Denn für einen alleinstehenden Erwachsenen sieht der Regelsatz für Verkehr beim Bürgergeld lediglich 45,02 Euro vor. Man müsste also an anderer Stelle sparen, um sich das Deutschlandticket leisten zu können. Daher wird die Forderung nach einem zusätzlichen Sozialticket in immer mehr Bundesländern laut und von den Sozialverbänden unterstützt.
Forderung: ein bundesweit gültiges Sozialticket
Mit Blick auf Bürgergeld-Empfänger, Rentnerinnen und Rentner sowie Haushalte mit geringem Einkommen bringt die Präsidentin des Sozialverbandes VdK, Verena Bentele, das Problem auf den Punkt:
„Diese Menschen dürfen durch ein zu teures Deutschlandticket nicht abgehängt werden.“
Deshalb müsse für Betroffene dringend ein bundesweit gültiger Sozialtarif geschaffen werden.
Es droht ein föderaler Flickenteppich
Aktuell sieht es allerdings noch nicht danach aus, als gäbe es tatsächlich eine flächendeckende Lösung. Stattdessen drohe, so der VdK, erneut ein föderaler Flickenteppich. Denn während einige Bundesländer mit gutem Beispiel vorangingen und bereits Pläne für einen Sozialtarif vorgestellt hätten, etwas Bremen, Hessen, das Saarland und Bayern, hinkten andere Länder hinterher.
Niemanden ausschließen
Entscheidend sei, dass niemand – also auch nicht Bürgergeld-Empfänger, deren Bedarf für Verkehr die Kosten des 49-Euro-Tickets schlicht nicht deckt – von einem solchen Angebot ausgeschlossen werde. Daher müsse das Sozialticket regulär am Bahnschalter gekauft werden können und nicht nur für Personen gedacht sein, die ein Smartphone besitzen.
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NRW prescht voran
Inzwischen pochen auch die Grünen in Nordrhein-Westfalen darauf, einen zusätzlichen Sozialtarif anzubieten. 49 Euro seien für Menschen mit wenig Geld „immer noch zu viel“, betont die Landtagsfraktionschefin Verena Schäffer gegenüber der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ).
Bezahlbares Ticket auch für Bürgergeld-Empfänger
Sie fordert ein bezahlbares Ticket, damit auch Menschen, die Bürgergeld oder andere Sozialleistungen beziehen „nicht auf der Strecke bleiben“.
„Wir sehen das Land in der Verantwortung, gerade bei der Mobilität Teilhabe für Menschen zu ermöglichen, die jeden Euro dreimal umdrehen müssen“,
so Schäffer.
Aktuell sieht der Bürgergeld Regelsatz bei Volljährigen Alleinstehenden einen Betrag von 45,02 Euro für Verkehr vor. 40,52 Euro sind es bei zwei Partnern in der Bedarfsgemeinschaft.
Tickets oft nur regional gültig
Das Sozialticket wäre keine neue Errungenschaft. Bürgergeld Empfänger können in NRW bereits ein bezuschusstes Sozialticket kaufen. Allerdings gilt der Fahrschein meist nur im entsprechenden Stadtgebiet. Von einem bundesweit gültigen Sozialticket ist man somit noch weit entfernt.
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