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Wie viel Bürgergeld bekommt man im Monat vom Jobcenter?

Geldscheine und Taschenrechner mit 2024 auf dem Display

Das Bürgergeld ist eine Sozialleistung, die den gesamten Lebensbedarf, das Existenzminimum, decken soll. Die monatliche Höhe lässt sich deshalb nicht nur auf die Pauschalen zum Regelsatz reduzieren. Für Hilfebedürftige übernimmt das Jobcenter neben dem Regelbedarf auch die Wohnkosten und mögliche Mehrbedarfe sowie die Krankenversicherung, die im Regelfall direkt mit der Krankenkasse abgerechnet und nicht an Hilfebedürftige ausgezahlt wird. Bedürftige Kinder haben zudem Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT).

Der Regelsatz ist eine feste Pauschale, die pro Person im Haushalt (Bedarfsgemeinschaft) gezahlt wird. Er ist dazu bestimmt, den grundlegenden Lebensunterhalt einer jeden Person zu decken, darunter fallen z.B. Essen, Körperpflege, Kleidung oder Hausrat. Der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene beträgt 563 Euro, bei volljährigen Partnern jeweils 506 Euro und für Kinder ist der Bürgergeld Regelsatz altersabhängig gestaffelt zwischen 357 Euro und 451 Euro monatlich.

Die Wohnkosten setzten sich aus Miete und kalten Nebenkosten (Bruttokaltmiete) sowie den Heizkosten zusammen. Für jede Bedarfsgemeinschaft übernimmt das Jobcenter die monatlichen Wohnkosten grundsätzlich in tatsächlicher Höhe, allerdings nur in dem Rahmen, soweit die Kosten (regional) angemessen sind.

Bürgergeld Höhe ist stets individuell

Wie viel Bürgergeld das Jobcenter monatlich überweist, hängt maßgeblich vom ermittelten Bedarf ab. Dieser ergibt sich aus Größe und Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft sowie des Wohnortes. Wie sich die aktuelle Bürgergeld Höhe in 2024 je nach Haushaltstyp und Wohnort ergibt, zeigen wir in den nachfolgenden Tabellen anhand konkreter Berechnungsbeispiele.

Um die Tabellen mit den Berechnungen übersichtlich zu halten, berücksichtigen wir bei der Ermittlung des Bürgergeld Anspruchs kein anrechenbares Einkommen oder Vermögen und gehen davon aus, dass die Personen mittellos und vollständig auf das Bürgergeld angewiesen sind – was auf etwa 80 Prozent aller Hilfebedürftigen im Leistungsbezug zutrifft.

Bei den Kosten der Unterkunft haben wir die jeweiligen angemessenen Höchstwerte für die Bruttowarmmiete (inklusive Heizkosten) ermittelt. Sind die tatsächlichen Wohnkosten niedriger, werden nur diese vom Jobcenter gezahlt. Ein genereller Anspruch auf Auszahlung des rechnerischen Höchstbetrages besteht nicht.

Bürgergeld für alleinstehende Person

Alleinstehende Frau aus Berlin, 40m² Wohnung, Gasheizung

563 EURRegelsatz
598 EUR angemessene Kosten der Unterkunft (KdU)
1.161 EURmonatliches Bürgergeld

Zum Vergleich: unter Berücksichtigung der regional unterschiedlichen Wohnkosten würde das Bürgergeld für den 1-Personen-Haushalt wie folgt betragen:

  • 1.066 Euro in Dresden
  • 1.403 Euro in Frankfurt am Main
  • 1.285 Euro in Hamburg
  • 1.363 Euro in Köln
  • 1.561 Euro in München

Bürgergeld für Alleinerziehende mit Kind

Alleinerziehende Mutter mit einem Kind (4 Jahre alt) aus Berlin, 60m² Wohnung, Gasheizung

Da das Kind noch minderjährig ist, hat es Anspruch auf Unterhalt vom Kindsvater, der Mindestunterhalt beträgt dabei 355 Euro. Ist der Vater nicht leistungsfähig sein, besteht Anspruch auf Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt. Sollte das Jugendamt Unterhaltsvorschuss zahlen, so liegt dieser bei 230 Euro. In beiden Fällen handelt es sich um Einkommen des Kindes, welches das Bürgergeld direkt kürzt.

563 EURRegelsatz Mutter
203 EURMehrbedarf für Alleinerziehende
357 EURRegelsatz Kind
– 250 EURAnrechnung Kindergeld
– 230 EURUnterhaltsvorschuss
737 EUR angemessene Kosten der Unterkunft
1.380 EURmonatliches Bürgergeld

Zum Vergleich: unter Berücksichtigung der regional unterschiedlichen Wohnkosten würde sich das monatliche Bürgergeld für die alleinerziehende Mutter mit Kind auf folgende Werte belaufen:

  • 1.287 Euro in Dresden
  • 1.614 Euro in Frankfurt am Main
  • 1.516 Euro in Hamburg
  • 1.625 Euro in Köln
  • 1.929 Euro in München

Bürgergeld für ein Paar ohne Kind

Verheiratetes Paar aus Berlin, 70m² Wohnung, Gasheizung

506 EURRegelsatz Mann
506 EURRegelsatz Frau
737 EUR angemessene Kosten der Unterkunft
1.749 EURmonatliches Bürgergeld

Zum Vergleich: unter Berücksichtigung der regional unterschiedlichen Wohnkosten hätte das Paar Anspruch auf Bürgergeld in Höhe von:

  • 1.656 Euro in Dresden
  • 1.983 Euro in Frankfurt am Main
  • 1.885 Euro in Hamburg
  • 1.994 Euro in Köln
  • 2.307 Euro in München

Bürgergeld für Eltern mit 1 Kind

Elternpaar mit einem Kind (7 Jahre alt) aus Berlin, 78m² Wohnung, Gasheizung

506 EURRegelsatz Vater
506 EURRegelsatz Mutter
390 EURRegelsatz Kind
– 250 EURAnrechnung Kindergeld
907 EUR angemessene Kosten der Unterkunft
2.059 EURmonatliches Bürgergeld

Zum Vergleich: unter Berücksichtigung der regional unterschiedlichen Wohnkosten hätte die dreiköpfige Familie Anspruch auf Bürgergeld in Höhe von:

  • 1.929 Euro in Dresden
  • 2.317 Euro in Frankfurt am Main
  • 2.189 Euro in Hamburg
  • 2.330 Euro in Köln
  • 2.662 Euro in München

Bürgergeld für eine Familie mit 2 Kindern

Familie mit zwei Kindern (3 und 7 Jahre alt) aus Berlin, 100m² Wohnung, Gasheizung

506 EURRegelsatz Vater
506 EURRegelsatz Mutter
357 EURRegelsatz Kind 3 J.
390 EURRegelsatz Kind 7 J.
– 500 EURAnrechnung Kindergeld
1.041 EUR angemessene Kosten der Unterkunft
2.300 EURmonatliches Bürgergeld

Zum Vergleich: unter Berücksichtigung der regional unterschiedlichen Wohnkosten würde sich das monatliche Bürgergeld für die vierköpfige Familie mit zwei minderjährigen Kindern auf folgende Werte belaufen:

  • 2.200 Euro in Dresden
  • 2.614 Euro in Frankfurt am Main
  • 2.508 Euro in Hamburg
  • 2.637 Euro in Köln
  • 3.097 Euro in München

Bürgergeld für eine Familie mit 3 Kindern

Fünfköpfige Familie mit drei Kindern (3, 5 und 7 Jahre alt) aus Berlin, 110m² Wohnung, Gasheizung

506 EURRegelsatz Vater
506 EURRegelsatz Mutter
357 EURRegelsatz Kind 3 J.
357 EURRegelsatz Kind 5 J.
390 EURRegelsatz Kind 7 J.
– 750 EURAnrechnung Kindergeld
1.208 EUR angemessene Kosten der Unterkunft
2.574 EURmonatliches Bürgergeld

Zum Vergleich: unter Berücksichtigung der regional unterschiedlichen Wohnkosten würde sich das monatliche Bürgergeld für die fünfköpfige Familie mit zwei Kindern auf folgende Werte belaufen:

  • 2.518 Euro in Dresden
  • 2.948 Euro in Frankfurt am Main
  • 3.041 Euro in Hamburg
  • 2.945 Euro in Köln
  • 3.618 Euro in München

Die regionalen Unterschiede bei der Höhe des Bürgergeldes sind enorm, wie die Beispielberechnungen zeigen. Allerdings basieren diese nur auf den unterschiedlich hohen Werten zu den angemessenen Wohnkosten. Die pauschalen Leistungen für die Lebenshaltung und Mehrbedarfe sind bundeseinheitlich geregelt. Diese regionalen Unterschiede bei den Wohnkosten zeigen aber auch ein weiteres Manko beim Bürgergeld: Tendenziell haben Städte mit teurem Wohnraum auch ein höheres Preisgefüge, womit auch die Lebenshaltungskosten im Gesamten steigen, was beim Bürgergeld nicht berücksichtigt wird. Nur weil beispielsweise eine Familie in München 1.000 Euro mehr bekommt als eine in Dresden, bedeutet dies also nicht, dass diese Familie in der bayrischen Landeshauptstadt auch tatsächlich mehr Geld zum Leben hat.

Quellen: arbeitsagentur.de, berlin.de, bmas.de
Titelbild: Zerbor / shutterstock

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