Der Bildungserfolg eines Kindes kann stark von seiner Lernumgebung abhängen. Deshalb ist es wichtig, dass Kinder in der elterlichen Wohnung einen eigenen Arbeitsplatz haben. Wenn ein Schreibtisch und ein dazugehöriger Stuhl fehlen und das Kind keine ruhige Möglichkeit hat, seine Schulaufgaben abseits anderer Familienmitglieder zu erledigen, übernimmt das Jobcenter die Kosten für die Anschaffung solcher Möbel. Diese Kosten können auf Antrag über die Erstausstattung abgedeckt und müssen somit nicht aus dem Regelsatz finanziert werden.
Generell können Kinder vom Jobcenter nicht dazu verpflichtet werden, ihre Hausaufgaben im Wohnzimmer oder am Esstisch zu erledigen. Bereits vor über zehn Jahren entschied das Sozialgericht Berlin (S 174 AS 28285/11 WA), dass Kinder einen eigenen Schreibtisch benötigen. In diesem Fall wurde der klagenden Mutter ein Betrag von 70 Euro für die Anschaffung eines Schreibtisches zugesprochen.
195 Euro für Schulbedarf aus dem Bildungspaket
So viel zahlt das Jobcenter
Es ist schwierig, Aussagen darüber zu treffen, wie hoch die Anschaffungskosten für einen Schreibtisch sind, die vom Jobcenter auch gezahlt werden. Fest steht, dass es hierfür im Rahmen der Erstausstattung Pauschalen und nicht die tatsächlichen Kosten gibt – ebenso wird es kein neuer Schreibtisch sein, da diese Pauschalen sehr niedrig ausfallen und höchstens für gebrauchte Möbel reichen. Beispiele (Pauschalen für Erstausstattung mit Schreibtisch für Kinder ab der Einschulung):
- Berlin: 67 Euro für Kinder bei Einschulung
- Hamburg: 84 Euro
- Hannover: 45 Euro (30 Euro Schreibtisch und 15 Euro Stuhl)
- Essen: 80 Euro (40 Euro Schreibtisch und 40 Euro Drehstuhl)
- Magdeburg: 65 Euro (37 Euro Schreibtisch und 28 Euro Stuhl)
- München: 65 Euro (Schreibtisch 49 Euro und Stuhl 16 Euro)
- Frankfurt / Main: 75 Euro für Schreibtisch und Stuhl
Genaue Beträge für Ihre Stadt oder Kommune müssen Sie bei Ihrem zuständigen Jobcenter erfragen, bundeseinheitliche Pauschalen gibt es nicht. Möglicherweise stellt ihr Jobcenter diese Informationen in Dienstanweisungen oder örtlichen Richtlinien online zur Einsicht bereit.
Kosten für Einschulung überfordern Bürgergeld Familien
Was wird noch im Rahmen der Erstausstattung für Schüler gezahlt?
Zusätzlich zum Schreibtisch und Schreibtischstuhl kann auch in einigen Kommunen eine Schreibtischlampe genehmigt werden. Es ist jedoch wichtig, alle benötigten Möbelstücke einzeln im Antrag auf die Erstausstattung nach § 24 Abs. 3 Nr. 1 SGB II bzw. § 31 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII zu benennen, da nur die im Antrag genannten Produkte bewilligt werden.
Reparaturen muss man selbst zahlen
Die oben genannten Informationen beziehen sich auf die erstmalige Anschaffung eines Schreibtischs sowie Drehstuhls. Sind diese Möbel bereits vorhanden und gehen kaputt, muss der Ersatz oder die Reparatur aus dem Bürgergeld Regelsatz angespart werden – eine Beantragung zur Anschaffung im Rahmen der Erstausstattung ist dann nicht mehr möglich.
Formloser Antrag auf Erstausstattung
Für den Antrag auf Erstausstattung gibt es kein Formblatt, zumal es keine bundeseinheitliche Lösung gibt. Sie können den Antrag also formlos stellen, wie empfehlen hier die Schriftform – oder wenn das Jobcenter online anbietet – Email oder das Postfach über jobcenter.digital.
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