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Bürgergeld: Jobcenter muss Internetanschluss und Nachsendeauftrag zahlen

Mann prüft seinen Internetanschluss

Wenn Jobcenter Umzugskosten kleinrechnen, wird es für Bürgergeld Bedürftige teuer – oder sie wehren sich. In einem Fall, bei dem das Amt die Kosten für den Nachsendeauftrag sowie den Telefon- und Internetanschluss nicht tragen wollte, hat das Bundessozialgericht (BSG) für klare Bahnen gesorgt und die Ausgaben als gerechtfertigt bewertet. Entscheidend ist aber nach wie vor, dass die Kosten angemessen sind und der Umzug genehmigt wurde.

Umzug wurde genehmigt

In dem vorliegenden Verfahren hatte das Jobcenter Region Hannover grünes Licht für einen Umzug gegeben. Anlass: Der Bürgergeldempfänger hatte sich von seiner Frau getrennt und wollte in eine neue Wohnung ziehen. Die Übernahme der Umzugskosten in angemessener Höhe wurde zugesagt, das Versprechen nur leider nicht beziehungsweise bloß zum Teil eingehalten.

Bürgergeld und Umzug: Jobcenter muss Doppelmiete zahlen

Kosten nur zum Teil übernommen

Die Kosten für den Nachsendeauftrag und die Bereitstellung des Telefon- und Internetanschlusses in Höhe von 85,15 Euro wollte das Jobcenter nicht tragen. Dabei handele es sich nicht um unmittelbare Kosten für den Umzug, wie etwa den Transport der Möbel. Das Amt machte deutlich, dass der Betrag für diese Positionen aus dem Regelsatz zu bestreiten sei – im Jahr des Verfahrens 404 Euro Hartz IV. Dagegen klagte der Rollstuhlfahrer und bekam vom Landessozialgericht und dem Bundessozialgericht Recht.

Wichtiger Hinweis: Das Urteil bezieht sich auf die reinen Anschlusskosten für den Telefon- und Internetanschluss. Die laufenden, monatlichen Kosten müssen Bedürftige aus dem Bürgergeld Regelsatz bezahlen. Aktuell sind für einen Single im Monat 50,35 Euro für diese Kosten vorgesehen Stand: 2024)

Telefon & Co. decken Grundbedürfnisse

Demnach muss das Jobcenter auch die Kosten für den Nachsendeantrag, den Telefon- und den Internetanschluss übernehmen, wenn es einen Umzug genehmige. Diese Ausgaben gehörten, betonte das Bundessozialgericht, zu den erforderlichen Umzugskosten,

„um nach einem Umzug die Kommunikation mit anderen Menschen, Behörden usw. aufrechtzuerhalten“.

Kurzum: Die Ausgaben decken Grundbedürfnisse. Ob die Kosten in der Höhe angemessen sind, steht allerdings auf einem anderen Blatt, darüber hatte das Bundessozialgericht nicht entschieden und diese Entscheidung wieder zurück an die Vorinstanz zur Klärung gegeben.

Anspruch selbst ermitteln: Bürgergeld Rechner

Bürgergeld Bedürftige müssen erreichbar sein

Angesichts der Tatsache, dass Bürgergeld Bedürftige erreichbar sein müssen, ist es ohnehin nicht nachvollziehbar, dass die Übernahme der Kosten vom Jobcenter abgelehnt wurde. Denn wenn Briefe nicht ankommen, man nicht per Telefon oder E-Mail kontaktiert werden kann, ist Ärger vorprogrammiert.

Verfahrensgang:

  • Bundessozialgericht: Urteil vom 10.08.2016, Aktenzeichen: B 14 AS 58/15 R.
  • Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen: Urteil vom 06.10.2015 – Aktenzeichen: L 6 AS 1349/13.
  • Bild: New Africa/ shutterstock