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Bürgergeld: Jobcenter muss Umzugskosten auch rückwirkend zahlen

Streitende Nachbarn

Das Jobcenter verwehrte einem Bürgergeld-Bezieher aus Braunschweig die Übernahme der Umzugskosten. Der betroffene Mann ging vor Gericht und gewann den Fall. Die Folgen: Das Jobcenter musste die Umzugskosten schlussendlich rückwirkend zahlen. 

Jobcenter lehnt Kostenübernahme ab

Ein Mann und seine Partnerin fühlten sich in ihrer Wohnsituation von einer benachbarten Großfamilie gestört, welche die direkte Nachbarschaft laut Kläger vermüllt und die Menschen vor Ort bedroht habe. Zudem litt das Paar unter der starken Lärmbelästigung, welche durch die Familie ausgelöst wurden sei. Zwar wendeten sich die verzweifelten Bürgergeld Empfänger an den Vermieter der Familie, jedoch konnte dieser nicht zur Lösung der Situation beitragen. Somit entschied sich das Paar schließlich aus der Wohnung auszuziehen.

Noch vor dem Umzug stellte der Mann Antrag auf Kostenübernahme beim zuständigen Jobcenter, welcher jedoch abgelehnt wurde. Da das Paar es nicht mehr länger in der Nachbarschaft aushielt, zog es vorerst auf eigene Kosten um. Ein erneuter Antrag auf Übernahme der Umzugskosten lehnte das Jobcenter ebenfalls ab.

Bürgergeld Empfänger sollten „Nein“ vom Jobcenter nicht einfach akzeptieren

Urteil: Rückwirkende Kostenübernahme für Umzug

Mit der Entscheidung gab sich der hilfebedürftige Mann jedoch nicht zufrieden und reichte Klage beim Sozialgericht Braunschweig ein, welches das Jobcenter prompt zur rückwirkenden Zahlung der Umzugskosten verurteilte (SG Braunschweig, Az: 52 AS 1446/18).

Soweit Betroffene einen triftigen Grund für einen Umzug haben und sich die Kosten der Unterkunft für die neue Wohnung im angemessenen Rahmen bewegen, ist die Zusicherung zur Kostenübernahme zu gewähren, in diesem Fall sogar rückwirkend. Hierzu ein Auszug aus dem Bürgergeld-Gesetz (§ 22 Absatz 6 SGB II):

[…] Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist […]

Ohne nachvollziehbare Gründe hingegen müssen Leistungsempfänger Umzugskosten und eine höhere Miete aus eigener Tasche zahlen.

Trennung vom Partner rechtfertigt Umzug

Auch wenn hier „nur“ ein Sozialgericht und nicht das BSG entschieden hat, so kann das Urteil wegweisend sein für ähnlich gelagerte Fälle. Falls Sie in einer ähnlichen Situation sind, sollten Sie sich bei der Kommunikation mit dem Jobcenters unter Angabe des Aktenzeichens auf die Entscheidung aus Braunschweig beziehen.

Titelbild: Andrey_Popov / shutterstock