Erfolg auf ganzer Linie bei den Bürgergeld Mietobergrenzen: Die Fachaufsichtsbeschwerden des Erwerbslosen- und Sozialhilfevereins Tacheles gegen das Jobcenter und das Sozialamt in Wuppertal zeigten Wirkung. Beide Behörden hatten es unterlassen, die angemessenen Unterkunftskosten nach zwei Jahren neu festzusetzen und weiterhin anhand veralteter Werte agiert. Erst auf Druck von „oben“ wurden die Daten überarbeitet. Sie sind unter anderem für Bürgergeld-Empfänger relevant. Denn werden die Wohnkosten als nicht angemessen eingestuft, hat dies weitreichende Konsequenzen.
Menschen in Angst versetzt
Der Umstand, dass der Verein seit Monaten auf das Problem hingewiesen hat, reichte offenbar nicht, um Jobcenter und Sozialamt aus dem Winterschlaf zu reißen. Stattdessen informierte das Sozialamt Betroffene über mögliche Kürzungen nach Ablauf der Karenzzeit, weil die Kosten nicht mehr in voller Höhe übernommen würden. Das brachte das Fass zum Überlaufen, so Harald Thomé vom Verein Tacheles, und führte zu den Fachaufsichtsbeschwerden bei den zuständigen Ministerien.
Die Regeln für Mietoberwerte
Denn: Die Behörden müssen die Mietoberwerte mindestens alle zwei Jahre neu definieren. Dazu sind sie per Gesetz (§ 22c Abs. 2 SGB II) und laufender Rechtsprechung verpflichtet. Gibt es für den Ort kein schlüssiges Konzept, sind laut Bundessozialgericht die Oberwerte des Wohngeldgesetzes plus zehn Prozent Sicherungsaufschlag heranzuziehen.
Veraltete Werte in Wuppertal
In Wuppertal hat man es schlichtweg unterlassen, die Oberwerte neu zu berechnen. Dadurch wurden Wohnungen rechtswidrig als zu teuer abgelehnt, ebenso Anträge auf Erhält von Kaution oder Umzugskosten. Tacheles sprach seinerzeit von nicht reparablen Schäden, die für Bürgergeld-Empfänger und andere Betroffene, etwa Rentner, entstanden seien.
Bagatellüberschreitungen
Das gelte umso mehr, weil auch bei Bagatellüberschreitungen von wenigen Euro eingegriffen worden sei. Damit habe die Behörde
„ohne Berücksichtigung der Unwirtschaftlichkeitsklausel nach § 35 Abs. 3 S. 3 SGB XII“
gehandelt. Vor allem aber: Mit den Schreiben der Behörden seien „SGB XII-beziehende Menschen, also vorwiegend Alte und Kranke, massiv verunsichert und in Angst und Schrecken versetzt“.
Endlich neue Berechnungen
Nach den Fachaufsichtsbeschwerden kam jetzt Bewegung in die Sache.
„Und plötzlich, oh Wunder, werden die KdU (Kosten der Unterkunft) mit eigenen Berechnungen angepasst und neu festgesetzt“,
so Harald Thomé.
Die neuen Werte, die rückwirkend ab dem 1. Januar 2023 gelten, sind noch nicht online und wurden Tacheles lediglich vonseiten des Sozialamtes zur Verfügung gestellt. Für den Verein Tacheles ist das Verhalten der Wuppertaler Behörden nicht nachvollziehbar. Die korrekte Rechtsanwendung „laufe“ nicht und wenn, nur mit dem nötigen Druck von den Ministerien.
Hier die neuen Werte für Wuppertal:
Haushaltsgröße | Angemessene Wohnfläche | Angemessener Mietpreis pro m² | Angemessene Betriebskosten je m² | Angemessene Bruttokaltmiete |
1 Person | bis 50 m² oder 1 Raum | 6,38 € | 2,35 € | 436,50 € |
2 Personen | bis 65 m² oder 2 Räume | 5,85 € | 2,35 € | 533,00 € |
3 Personen | bis 80 m² oder 3 Räume | 5,85 € | 2,35 € | 656,00 € |
4 Personen | bis 95 m² oder 4 Räume | 5,85 € | 2,35 € | 779,00 € |
5 Personen | bis 110 m² oder 5 Räume | 5,59 € | 2,35 € | 873,40 € |
6 Personen | bis 125 m² oder 6 Räume | 5,59 € | 2,35 € | 992,50 € |
Zuzüglich 15 m² bzw. einem zusätzlichen Raum für jede weitere Person im Haus. |
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