Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) spricht ungeniert von einer Nullrunde beim Bürgergeld im kommenden Jahr. Das ist schlichtweg falsch. De facto setzen er und seine Kollegen bei allen Betroffenen den Rotstift an. Denn mit Blick auf die Inflation und damit die Kaufkraft handelt es sich um eine Kürzung. Die Teuerung hat nicht etwa eine Kehrtwende hingelegt. Nein, sie ist immer noch präsent und raubt Menschen mit dünnem Portemonnaie die Butter vom Brot.
Weniger im Portemonnaie
Der Begriff „Nullrunde“ oder „schwarze Null“ ist gemeinhin eher positiv konnotiert. Allerdings auch nur, weil rote Vorzeichen und damit ein Minusgeschäft deutlich schlechter wären. Doch genau das droht allen, die auf Bürgergeld und generell die Grundsicherung (etwa im Alter) angewiesen sind. Sie erhalten ab 2025 exakt den gleichen Betrag als Regelsatz wie heute. Dass bis dahin die Kaufkraft durch die Inflation kontinuierlich abnimmt und unter dem Strich weniger Geld im Portemonnaie bleibt: Wen juckt´s?
Hubertus Heil: Bürgergeld Nullrunde für 2025 ist richtig so
Kaufkraft leidet
Bei der Geldanlage würden Verbraucherschützer eine Negativrendite attestieren. Im Kontext des Bürgergelds geht es aber um weit mehr: Die Gefahr, dass Armut sich verschärft und größere Kreise zieht. Darauf haben Wohlfahrts- und Sozialverbände, Gewerkschaften und Erwerbslosengruppen schon Mitte des Jahres aufmerksam gemacht. Sie plädieren daher für eine neue Methode zur Berechnung des Bürgergelds.
Kein echter Ausgleich
Die Regelsätze hinken der Realität oder vielmehr der Inflation ständig hinterher. Erst mit der umstrittenen Fortschreibung von 2023 zu 2024 hat man den Sprung auf ein Plateau zumindest ansatzweise geschafft. Das war dann wohl zu viel des Guten. Wie kann man es auch wagen, Bürgergeld Bedürftigen ein faires Existenzminimum zu berechnen, bei der man der Inflation endlich Rechnung trägt? Die Rolle rückwärts angesichts der anhaltenden Kritik reißt jetzt wieder ein Loch und lässt Existenznöte stärker spürbar werden.
Die Folgen der Inflation
Berechnungen der acht Organisationen ergeben einen Kaufkraftverlust von 2021 bis 2023 von 1.012 Euro für einen alleinstehenden Bürgergeldempfänger. Der aktuelle Regelsatz gleicht den Fehlbetrag nur zu 15 Prozent aus. Ab 2025 geht es dann wieder munter bergab. Das gilt auch für alle, die hart arbeiten, trotzdem nicht über die Runden kommen und mit Bürgergeld aufstocken müssen. Das nur am Rande, um das Bild des faulen Bürgergeld Bedürftigen geradezurücken.
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