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Bürgergeld: Kürzung trifft ca. 2 Millionen Empfänger

Hand hält Fernbedienung in Richtung Fernseher

Etwa zwei Millionen Bürgergeld-Empfänger müssen sich zukünftig auf höhere Ausgaben einstellen, da das sogenannte Nebenkostenprivileg ab Juli 2024 wegfällt. Künftig dürfen die Kosten für den TV-Kabelanschluss nicht mehr über die Nebenkosten abgerechnet werden. Dies bedeutet, dass diese Kosten nicht mehr als Teil der Kosten der Unterkunft (KdU) vom Jobcenter übernommen werden. Die Wohnungswirtschaft sieht dies als eine faktische Kürzung des Bürgergelds an.

Kosten müssen selbst getragen werden

Seit dem 1. Dezember 2021 ist das Gesetz zur Abschaffung des Nebenkostenprivilegs für Kabelgebühren in Kraft. Die Übergangsfrist endet am 30. Juni 2024. Dann wird es ernst und dürfen die Kabelgebühren nicht mehr über die Nebenkosten abgerechnet werden. Mieterinnen und Mieter müssen sich dann selbst und auf eigene Kosten um einen Kabelanschluss oder eine Alternative – etwa Fernsehen via Internet oder SAT – bemühen.

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Für Bürgergeld Bedürftige heißt das: Weil die Gebühren für den Kabelanschluss nicht mehr Teil der übernahmefähigen Nebenkosten sind, müssen sie aus dem Regelsatz finanziert werden. Die Ausgaben sind im Regelbedarf in der Position für Post und Telekommunikation berücksichtigt. Der Gesetzgeber sieht für diesen Bereich, in den auch der Internetanschluss und das Mobiltelefon fallen, für einen Single monatlich 50,35 Euro vor.

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Mindestens 10 Euro Mehrkosten

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen warnt, dass der Wegfall des Nebenkostenprivilegs „insbesondere für Bürgergeldempfänger zu höheren Belastungen führen“ wird. Der Verband spricht von einer besonderen Härte und fordert von der Politik eine sozial verträgliche Lösung. Die Buchung eines gleichwertigen TV-Produkts koste monatlich mindestens 10,00 Euro, teils würden auch deutlich höhere Preise gefordert.

Wie viel Bürgergeld bekommt eine alleinstehende Person?

Forderung: Kosten weiterhin übernehmen

Daher müsse, so der GdW, die Regierung die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, damit die Kosten auch in Zukunft übernommen werden – um die faktisch drohende Bürgergeldkürzung zu vermeiden. Das dürfte allerdings schwer sein, weil der Regelbedarf gängige Alternativen wie Internet oder Satellitenfernsehen berücksichtigt.

Quelle: Jobcenter Berlin
Titelbild: Proxima Studio / shutterstock

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