Da geht noch was. Das Bürgergeld ist aus Sicht des Sozialverbandes Deutschland (SoVD) zwar kein Totalreinfall und weist durchaus positive Züge auf, zumal einige Forderungen im Rahmen der Hartz IV Reform aufgegriffen worden seien. Zur Perfektion oder besser einer gerechten Grundsicherung müsste dann aber doch nachgebessert werden. Das gilt insbesondere für die finanzielle Hilfe, die der Staat Betroffenen zuteilwerden lässt.
Das ändert sich durch das Bürgergeld
Bevor der Sozialverband Deutschland Tacheles redet und seinen Wunschzettel an die Politik präsentiert, informiert er über die Neuerungen, die mit dem Bürgergeld Einzug gehalten haben. So sei der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen um 53 auf 502 Euro monatlich angehoben worden.
Bürgergeld mit diesen Tricks kleingerechnet – 725 Euro plus Strom anstatt 502 Euro
Lob für die Karenzzeit
Lobend erwähnt wird seitens des SoVD auch die Karenzzeit für Wohnen und Vermögen. Das heißt: Während der ersten zwölf Monate des Leistungsbezugs wird die Angemessenheit der Kosten für Unterkunft nicht überprüft, die Heizkosten werden nur im angemessenen Umfang gezahlt. Ferner dürfen höhere Vermögen (40.000 Euro plus 15.000 Euro je weiterer Person in der Bedarfsgemeinschaft) behalten werden.
Positiv: der Fokus auf die Qualifizierung
Weitere Aspekte, die der Sozialverband Deutschland begrüßt: Der Verzicht auf Zwangsverrentung (wenn auch befristet bis Ende 2026), die höheren Zuverdienstgrenzen und die neuen Vorgaben für Aus- und Weiterbildungen. Das gilt gerade im Hinblick auf die Förderung von Bürgergeld-Empfängern durch Weiterbildungsgeld, Weiterbildungsprämie und Bürgergeldbonus.
Kritik: Regelsatz und Schonvermögen
Dann kommt das große „aber“. Denn trotz aller Verbesserungen im Vergleich zu Hartz IV bleiben auch beim Bürgergeld einige Kritikpunkte, auf die der SoVD schon lange hinweist. Allen voran:
„die Methoden zur Bedarfsermittlung und die damit verbundenen zu niedrigen Regelsätze“.
Stromkosten müssen übernommen werden
Hier fordert der Sozialverband, dass auch die Stromkosten endlich von den Jobcentern beziehungsweise den Sozialämtern übernommen werden müssen. Bislang sind die Stromkosten pauschal im Regelsatz integriert.
Unterdeckung: Bürgergeld reicht nicht für die Stromkosten
Schluss mit der Ungleichbehandlung
Ein zweiter Punkt, der dem Verband unter den Nägeln brennt, ist die Ungleichbehandlung von Bürgergeld-Empfängern und jenen, die auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung angewiesen sind. Es sei nicht fair, dass die Grenzen für das Schonvermögen unterschiedlich hoch seien.
Daraus ergibt sich eine kurze Liste mit Forderungen:
- Regierung müsse bedarfsgerechte Regelsätze einführen.
- Bürgergeld soll auch das soziokulturelle Existenzminimum absichern.
- Stromkosten müssen gesondert gezahlt werden.
- Auch in der Grundsicherung sei ein Schonvermögen von 15.000 Euro nötig.
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