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Bürgergeld Regelsatz 2024 nun offiziell

Hände legen Bürgergeld Erhöhung in Geldbörse

Jetzt ist es offiziell und mit dem grünen Licht vom Bundesrat durch alle Gremien: Das Bürgergeld wird zum kommenden Jahr um 12,2 Prozent steigen. Ein Schritt, der für viel Ärger gesorgt hat und vermutlich auch weiterhin einen negativen Nachhall haben wird. Denn selbst innerhalb der Ampelkoalition gilt die Anpassung als umstritten. Dabei decken die Regelsätze trotz der Anpassung nicht einmal ansatzweise das, was von Experten als „menschenwürdig“ bezeichnet wird.

Diese Erhöhung ist nun Politikern der CDU und FDP ein Dorn im Auge, nachdem dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, welches dem Haushalt ein Defizit von 60 Milliarden Euro bescheinigt. Es hat nicht lange gedauert, da wurden bereits Einsparmaßnahmen, insbesondere bei der Bürgergeld-Erhöhung 2024 (die 4,8 Milliarden Euro) sowie bei der Kindergrundsicherung (2,4 Milliarden Euro), in den Raum geworfen. Wir haben berichtet:

Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen

Die „Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2024 – RBSFV 2024“ erklärt Schritt für Schritt und Euro um Euro, wie das Bürgergeld von 2023 zu 2024 angepasst wird – mit der Basis- und der ergänzenden Fortschreibung. Diese Verordnung hat der Bundesrat in seiner 1037. Sitzung am 20. Oktober 2023 gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zugestimmt. Damit ist der Weg jetzt frei für die höheren Bürgergeld-Regelsätze.

Bürgergeld wird 2024 auf 563 Euro steigen

Lebensunterhalt sichern

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erklärt auf seiner Internetseite die Hintergründe zur Bürgergeld-Anpassung, die am 13. September vom Bundeskabinett zur Kenntnis genommen wurde. Weil nun auch der Bundesrat die Fortschreibung gebilligt hat, gelte:

„Die Regelsätze des Bürgergeldes steigen zum 1. Januar 2024, damit die Empfängerinnen und Empfänger ihren Lebensunterhalt sichern können.“

Konkret werden die Regelsätze und auch die Beträge für den persönlichen Schulbedarf aus dem Bildungspaket um 12,2 Prozent angehoben.

Neue Bürgergeld-Berechnungsmethode: 50,69 Euro mehr Regelsatz ab 2024

Grundrecht auf menschenwürdiges Existenzminimum

Die Gründe für die laut BMAS „deutliche“ Erhöhung seien die steigenden Lebenshaltungskosten und die Energiepreise. Dabei würden die Preisentwicklungen jetzt früher berücksichtigt (durch die ergänzende Fortschreibung des Bürgergelds). Überdies gebe die Verfassung vor,

„dass das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum garantiert sein muss“.

Wer in eine Notlage gerate und nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen könne, habe Anspruch auf staatliche Leistungen.

Das Bürgergeld 2024 in Zahlen – Tabelle

Ab 1. Januar 2024 heißt das beim Bürgergeld Regelsatz:

Bedarf20232024Erhöhung
Regelbedarf für Alleinstehende/ Alleinerziehende
(Regelbedarfsstufe 1)
502 €563 €+61 €
Volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft
(Regelbedarfsstufe 2)
451 €506 €+55 €
Erwachsene Behinderte in stationären Einrichtungen
(Regelbedarfsstufe 3)
402 €451 €+49 €
RL unter 25-Jährige im Haushalt der Eltern / Strafregelleistung
für ohne Zustimmung ausgezogene U 25’er
(Regelbedarfsstufe 3)
402 €451 €+49 €
Kinder 14 bis 17 Jahre
(Regelbedarfsstufe 4)
420 €471 €+51 €
Kinder von 6 bis 13 Jahre
(Regelbedarfsstufe 5)
348 €390 €+42 €
Kinder 0 bis 5 Jahre
(Regelbedarfsstufe 6)
318 €357 €+39 €

Nötig wären über 800 Euro

Zur Information: Der Paritätische Wohlfahrtsverband spricht trotz der Anpassung auch weiterhin von Armutssätzen. Denn mit der Fortschreibung des Bürgergelds würde lediglich der Kaufkraftverlust ausgeglichen. Nötig seien 813 Euro Bürgergeld für einen Single. Davon ist und bleibt man weit entfernt.

Bild: isleem/ shutterstock.com