Der Ruf nach mehr Härte beim Bürgergeld ist bei der Regierung angekommen. Sie zieht die Zügel an und nutzt dazu mehrere Stellschrauben. Insbesondere bei den Sanktionen sind Verschärfungen vorgesehen. Ebenso bei der Frage, welche Arbeit oder vielmehr welcher Arbeitsweg als zumutbar gilt. Demnächst soll von den Jobcentern in einem Umkreis von 50 Kilometern gesucht und ein Arbeitsweg von hin und zurück bis zu drei Stunden in Kauf genommen werden.
Wachstum auf dem Rücken Bedürftiger
SPD, Grüne und FDP wollen Wachstum. Die Wirtschaft soll wieder angekurbelt werden. Das bedarf vor allem der Bereitschaft, mehr und länger zu arbeiten. In dem Zuge wurden auch die Regeln rund ums Bürgergeld grundlegend überarbeitet, um die Zahl der Bedürftigen spürbar zu senken und damit den Sozialstaat zu entlasten. All das soll im Rahmen der „Wachstumsinitiative Deutschland“ geschehen – einem Katalog mit 49 Maßnahmen, über den zuerst die „Bild“ berichtete.
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3 Stunden Arbeitsweg sollen zumutbar sein
Beim Bürgergeld geht es den Parteien vor allem darum, Menschen schnell in Arbeit zu bringen. Dazu wurde das Thema „Zumutbarkeit“ in Angriff genommen. Das Ergebnis: Drei Stunden Arbeitsweg (hin und zurück) bei mehr als sechs Stunden Tagesarbeitsarbeitszeit sind künftig zumutbar und dürfen nicht mehr abgelehnt werden. Bislang lag die Grenze bei 2,5 Stunden, die unverändert für Jobs mit unter sechs Stunden Arbeitszeit gilt.
Dazu passend zu den Fahrtkosten: Jobcenter benachteiligt Bürgergeld-Aufstocker gegenüber dem Finanzamt
Aufgrund des längeren Arbeitsweges können die Jobcenter ihren Suchradius erweitern, auf dann 50 Kilometer rund um den Wohnort. Ausgenommen von dieser Regel bleiben nur Arbeitssuchende, die Kinder erziehen oder sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern.
Längere und höhere Leistungskürzungen
Einen Job abzulehnen, soll deutlich strenger bestraft werden. Der Regelsatz wird dann für drei Monate um 30 Prozent gekürzt – und nicht mehr in einem Stufenmodell beginnend bei zehn Prozent. Ähnliches ist auch für Meldeversäumnisse geplant. Hier stehen dann ebenfalls Sanktionen von 30 Prozent statt bislang zehn Prozent im Raum – für einen Monat.
Totalverweigerer werden diszipliniert
Weitere Punkte auf der Liste, die Bürgergeld Bedürftige betreffen: Wer keine Kinder hat oder eine Fortbildungsmaßnahme absolviert, muss alle vier Wochen im Amt vorstellig werden. Schwarzarbeit wird mit einer Kürzung von 30 Prozent für drei Monate geahndet. Die Karenzzeit beim Schonvermögen soll halbiert werden, von sechs auf drei Monate. Totalverweigerer nimmt man besonders ins Visier. Disziplinierung lautet hier das Stichwort. Das Mittel der Wahl: 1-Euro-Jobs.
Der einzige Lichtblick: Wer nicht länger auf Bürgergeld angewiesen ist, wird mit einer Anschubfinanzierung belohnt.
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