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Bürgergeld rückwirkend beantragen – Alle wichtigen Infos

Frau füllt Antrag aus, Sanduhr steht daneben

Der Bürgergeld Antrag greift grundsätzlich rückwirkend auf den Monatsersten des Monats zurück, in dem er beim Jobcenter eingegangen ist. Dies gilt selbst dann, wenn das Datum der Antragstellung der letzte Tag des Monats ist, beispielsweise der 31.12.2024 – und zwar auch an Wochenenden oder Feiertagen. Geht der Antrag noch rechtzeitig beim Jobcenter am 31.12.2024 bis 23:59 Uhr ein, gilt dieser rückwirkend ab dem 01.12.2024. Wer seinen Antrag auf die Grundsicherung allerdings zu spät stellt, nimmt erhebliche finanziellen Einbußen in Kauf, da sich damit die Hilfebedürftigkeit um einen Monat verschiebt.

Ab wann wird das Bürgergeld bewilligt?

Der Antrag auf Bürgergeld wirkt auf den ersten des Monats zurück, wie es auch das SGB II im § 37 Abs. 2 festlegt. Leistungen werden also ab dem Beginn des Monats gezahlt, sofern die Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Antrag z.B. am 5. oder 27. des Monats eingeht – in beiden Fällen wirkt der Bürgergeld Antrag rückwirkend auf den Monatsersten zurück.

Lesetipp: Wochenende verlängert die Frist für den Weiterbewilligungsantrag nicht

Wer die Antragsunterlagen zum Beispiel an einem beliebigen Tag im Dezember einreicht, bekommt die Leistungen auch für den vollen Dezember bewilligt. Eine rückwirkende Beantragung für frühere Monate ist jedoch gesetzlich ausgeschlossen. Geht der Antrag erst am 01. Januar beim Jobcenter ein, werden Leistungen entsprechend erst ab Januar gewährt, jedoch wird kein Bürgergeld rückwirkend für den Dezember gezahlt – auch wenn möglicherweise Hilfebedürftigkeit vorlag.

Wichtig: Bei einem verspäteten Bürgergeld Antrag fehlt nicht nur der Regelsatz, auch die Kosten für Unterkunft und Heizung sowie eventuelle Mehrbedarfe entfallen. Da kann schnell ein vierstelliger Fehlbetrag zusammenkommen, der bei verspäteter Antragstellung nicht erstattet wird.

Formloser Antrag zur Fristwahrung

Falls noch nicht alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, kann zur Fristwahrung ein formloser Antrag eingereicht werden. Dieser kann z.B. per Post, persönlich oder auch online gestellt werden. Eine einfache Mitteilung, dass Bürgergeld beantragt wird, genügt bereits, um die Frist zu sichern. Alle notwendigen Dokumente können dann nachgereicht werden. Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie unter Bürgergeld beantragen.

Wichtig: Fristen einhalten und Nachweis erbringen

Der Antrag muss spätestens am letzten Tag des Monats beim Jobcenter eingehen, um ab dem Monatsersten Leistungen zu erhalten. Selbst in letzter Minute eingereichte Anträge sind fristgerecht. Entscheidend ist der rechtzeitige Eingang beim Jobcenter, egal auf welchem der möglichen Wege. Wichtig: Im Falle eines Streits mit dem Jobcenter liegt es am Antragsteller, den fristgerechten Zugang des Antrags nachzuweisen.

Titelbild: Nana_studio / shutterstock