Gleich vorweg: Es ist nicht möglich, Bürgergeld rückwirkend zu beantragen, jedenfalls nicht für Zeiträume, die vor dem Monat Antragstellung liegen. Wer seinen Bürgergeld Antrag zu spät einreicht, muss mit erheblichen finanziellen Einbußen rechnen, da die Leistungen erst ab dem Monat gezahlt werden, in dem der Antrag beim Jobcenter eingeht. Um keinen Monat zu verschenken sollte der Antrag daher möglichst frühzeitig gestellt werden.
Ab wann wird das Bürgergeld bewilligt?
Laut der Bundesagentur für Arbeit beginnt die Leistungsbewilligung ab dem Monat, in dem der Antrag beim Jobcenter eingegangen ist (§ 37 Abs. 2 SGB II). Leistungen werden also ab dem Monatsersten gezahlt, sofern die Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Antrag z.B. am 5. oder 27. des Monats eingeht – in beiden Fällen wirkt der Bürgergeld Antrag rückwirkend auf den Monatsersten zurück.
Wer die Antragsunterlagen beispielsweise an einem beliebigen Tag im September einreicht, erhält die Leistungen ab dem 1. September. Eine rückwirkende Beantragung für frühere Monate ist jedoch gesetzlich ausgeschlossen. Geht der Antrag erst am 01. Oktober beim Jobcenter ein, werden Leistungen entsprechend erst ab Oktober gewährt, jedoch wird kein Bürgergeld rückwirkend für den September gezahlt – auch wenn möglicherweise Hilfebedürftigkeit vorlag.
Wichtig: Bei verspäteten Bürgergeld Antrag fehlt nicht nur der Regelsatz, sondern auch die Kosten für Unterkunft und Heizung sowie eventuelle Mehrbedarfe. Da kann schnell ein vierstelliger Fehlbetrag zusammenkommen, der bei verspäteter Antragstellung nicht erstattet wird.
Formloser Antrag zur Fristwahrung
Falls noch nicht alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, kann zur Fristwahrung ein formloser Antrag eingereicht werden. Dieser kann z.B. per Post, persönlich oder auch online gestellt werden. Eine einfache Mitteilung, dass Bürgergeld beantragt wird, genügt bereits, um die Frist zu sichern. Alle notwendigen Dokumente können dann nachgereicht werden. Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie unter Bürgergeld beantragen.
Wichtig: Fristen einhalten und Nachweis erbringen
Der Antrag muss spätestens am letzten Tag des Monats beim Jobcenter eingehen, um ab dem Monatsersten Leistungen zu erhalten. Selbst in letzter Minute eingereichte Anträge sind fristgerecht. Entscheidend ist der rechtzeitige Eingang beim Jobcenter, egal auf welchem der möglichen Wege.
Wichtig: Im Falle eines Streits mit dem Jobcenter liegt es am Antragsteller, den fristgerechten Zugang des Antrags nachzuweisen.
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