Ob man die öffentlichen Fernseh- und Radioprogramme nutzt oder nicht, der Rundfunkbeitrag muss bezahlt werden. Wer ein durchschnittliches Einkommen bezieht, für den ist der Betrag von 18,36 Euro monatlich zumeist kein Problem. Wer aber mit dem Bürgergeld auskommen muss, für den fällt diese Summe schon ins Gewicht.
Deshalb ist es schon ratsam, sich in diesem Fall von der sogenannten GEZ-Gebühr befreien zu lassen. Möglich war dies auch früher schon, als die Grundsicherung für Arbeitssuchende noch Hartz IV genannt wurde. Wer sich damals vom Rundfunkbeitrag befreien ließ, der braucht mit Bürgergeld nichts weiter zu unternehmen. An den Regelungen änderte sich nichts.
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Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Wer aber erstmals Bürgergeld bekommt, der muss schon aktiv werden. Dazu gibt es ein einfaches Verfahren auf der Internetseite www.rundfunkbeitrag.de. Gefragt wird nach dem Grund für die beantragte Befreiung vom Rundfunkbeitrag – hier soziale Gründe – und nach verschiedenen persönlichen Daten, unter anderem die Beitragsnummer, die man hat, wenn man den Rundfunkbeitrag bisher bezahlt hat.
Übrigens: In 2023 waren 1.521.883 Haushalte mit Bürgergeld vom Rundfunkbeitrag befreit, das entspricht einem Anteil von 62,84 % aller Haushalte mit Befreiung oder Ermäßigung. (Quelle: Jahresbericht 2023)
Es empfiehlt sich eine sorgfältige Prüfung aller Angaben, außerdem werden Nachweise verlangt – ein Jobcenter Bescheid in Kopie, aus dem der Bürgergeld Bewilligungszeitraum hervorgeht. Ganz konsequent umgesetzt wird die Digitalisierung beim GEZ Beitragsservice aber noch nicht – wenn alles fertig ist, soll der Antrag ausgedruckt und in Papierform an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice in 50656 Köln geschickt werden.
Wie hoch ist das Bürgergeld für 1 Person?
Befreiung 3 Jahre rückwirkend möglich
Sorgfalt ist auch geboten, weil die Befreiung vom Rundfunkbeitrag sogar rückwirkend ausgesprochen werden kann, und das für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren. Da kommt dann schon ein beachtlicher Betrag zusammen, wenn man von 18,36 Euro im Monat bzw. 220,32 Euro im Jahr ausgeht. Entscheidend für eine rückwirkende Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist, dass man die Bewilligungsbescheide des Jobcenters (in Kopie) für die zurückliegenden Zeiträume als Nachweis vorlegen kann.
GEZ Befreiung nicht nur mit Bürgergeld
Übrigens sind es nicht nur die Bürgergeld-Empfänger, die sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen können. Es gibt auch gesundheitliche Gründe für eine Ermäßigung oder vollständige Befreiung. Gute Aussichten auf einen positiven Bescheid haben auch Personen, die z.B. Grundsicherung im Alter, BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe bekommen. Keinen generellen Anspruch auf GEZ Befreiung hingegen gibt es, wenn man Arbeitslosengeld, Wohngeld oder Übergangsgeld bezieht.