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Bürgergeld Mietobergrenzen – so hoch darf die Miete 2025 sein

Mietobergrenzen der Jobcenter bei Bürgergeld
Wie hoch darf die Miete mit Bürgergeld sein? (Foto FrankHH / shutterstock)

Für Bürgergeld Leistungsbezieher übernimmt das Jobcenter zusätzlich zum Regelbedarf auch die Kosten der Wohnung (Miete, Nebenkosten und Heizkosten) in angemessener Höhe. Doch wie groß darf eine Wohnung und wie hoch darf die Miete sein, damit das Jobcenter diese bei Bürgergeld als angemessen erachtet? Die Frage nach den Angemessenheitsgrenzen für die Wohnkosten lässt sich nicht pauschal beantworten, da sich die Mieten in Deutschland von Gemeinde zu Gemeinde deutlich unterscheiden. Die einzelnen Jobcenter haben hier jeweils eigene Richtwerte für die Angemessenheit der Mieten.

Wie groß darf die Wohnung mit Bürgergeld sein?

Zwar spielt die Wohnungsgröße bei der Angemessenheit der Wohnkosten im Bürgergeld Bezug eine Rolle, jedoch eine eher untergeordnete und ist als grober Richtwert zu verstehen. Hier hat jede Region eigene Vorgaben zur Größe der Wohnung, aber insgesamt liegen diese nicht sehr weit auseinander.

Angemessene
Wohnungsgröße
Größe der
Bedarfsgemeinschaft
45 – 50m²1 Person
60 – 65m²2 Personen
75 – 80m²3 Personen
85 – 95m²4 Personen
95 – 110m²5 Personen
105 – 125m²6 Personen
10 – 15m²
zusätzlich
für jede weitere Person
Richtwerte zur Wohnungsgröße im Bürgergeld-Bezug

Liegt die Wohnungsgröße ein paar m² über den Richtwerten, die Miete aber ist allgemein angemessen hoch, wird das Jobcenter Bürgergeld Empfängern weder eine Wohnung verwehren noch sie zum Umzug bewegen. Schwerer wiegt tatsächlich die Höhe der Miete, denn bei den Unterkunftskosten schauen Jobcenter sehr genau hin.

Wie hoch darf die Miete mit Bürgergeld sein?

Wie hoch die Miete bei Bürgergeld sein darf, haben wir für die 15 größten deutschen Städte (nach Einwohnerzahl) ausgewertet und in den weiter unten stehenden Tabellen für 2025 aufbereitet. Maßgeblich sind Wohnort und Größe der Bedarfsgemeinschaft. Um das landesweite Gefälle aufzuzeigen, nachfolgend auszugsweise Werte zur angemessenen Höhe der Miete im Bürgergeld Bezug:

1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen
Berlin449 €543 €669 €772 €904 €
Dresden451 €558 €716 €814 €963 €
Frankfurt (Main)786 €903 €1.078 €1.219 €1.360 €
Hamburg573 €694 €813 €980 €1.362 €
Köln651 €788 €939 €1.095 €1.251 €
Leipzig346 €450 €587 €671 €782 €
München890 €1.092 €1.286 €1.569 €1.939 €

Leider veröffentlichen Jobcenter die Daten nicht einheitlich, wir konnten jedoch für die meisten Städte die relevanten Bruttokaltmieten (Miete inkl. Nebenkosten, ohne Heizkosten) ermitteln. Stuttgart z.B. gibt lediglich die Nettokaltmiete basierend auf dem Mietspiegel, ohne Umlagen für Betriebs- und Heizkosten, bekannt.

Bürgergeld und Miete – Jobcenter zahlt 20 % zu wenig

Die Tabellen spiegeln die aktuellen Mietobergrenzen für 2024 sowie 2025 wieder. Heizkosten bleiben dabei ohne Berücksichtigung, da es für das Heizen wiederum eigene Angemessenheitsgrenzen gibt. Es macht ja ein Unterschied, ob eine Wohnung mit z.B. Gas, Öl oder Strom geheizt wird. Aussagen zur Warmmiete bei Bürgergeld können nicht pauschal getroffen werden. Wie hoch das Bürgergeld aus Regelbedarf und Mehrbedarfen ist, zu dem die Miete noch gezahlt wird, können Sie mit dem Online Bürgergeld Rechner ermitteln.

In der Karenzzeit (12 Monate ab erstmaliger Bürgergeld Beantragung) prüft das Jobcenter nicht, ob Miete und kalte Nebenkosten angemessen hoch sind. Die Heizkosten müssen aber in jedem Fall angemessen sein.

Mietobergrenzen in Berlin – Tabelle

Die Mietobergrenzen für Berlin in der nachfolgenden Tabelle sind auf dem Stand vom 01.10.2023 und auch für 2024 / 2025 gültig

angemessene
Wohnungsgröße
angemessene
Bruttokaltmiete
KaltmieteNebenkosten
(ohne Heizkosten)
1 Person50m²449,00 €360,50 €88,50 €
2 Personen65m²543,40 €428,35 €115,05 €
3 Personen80m²668,80 €527,20 €141,60 €
4 Personen90m²772,40 €593,10 €159,30 €
5 Personen102m²903,72 €723,18 €180,54 €
6 Personen114m²1.010,04 €808,26 €201,78 €
jede Weitere12m²106,32 €85,08 €21,24 €

Quelle: Jobcenter Berlin, Angaben ohne Gewähr

Berlin hat ca. 3,89 Millionen Einwohner und verzeichnet 241.291 Bedarfsgemeinschaften mit Bürgergeld Bezug. Je Bedarfsgemeinschaft zahlt das Jobcenter in Berlin durchschnittlich 585 Euro im Monat für die Kosten der Unterkunft. Durchschnittliche KdU in Berlin aufgeteilt nach Größe der Bedarfsgemeinschaft (Stand 09/2024):

  • 459 Euro für 1-Personen-BGs (141.446 Haushalte / Anteil 58,62 %)
  • 567 Euro für 2-Personen-Haushalte (38.598 / 16,00 %)
  • 700 Euro für 3-Personen-Haushalte (25.074 / 10,39 %)
  • 825 Euro für 4-Personen-Haushalte (18.420 / 7,63 %)
  • 1.223 Euro für Bedarfsgemeinschaften mit 5 und mehr Personen (17.753 / 7,36 %)

Mietobergrenzen in Bremen – Tabelle

Die Mietobergrenzen für Bremen in der nachfolgenden Tabelle sind auf dem Stand vom 01.02.2023.

In einigen Stadtteilen von Bremen gibt es einen „Wohnzuschlag“. Die Mietobergrenze ist 12% höher als die Werte in der Tabelle, um das deutlich höhere Mietniveau auszugleichen: Blockland, Borgfeld, Findorff, Horn-Lehe, Mitte, Neustadt, Oberneuland, Obervieland, Östliche Vorstadt, Schwachhausen, Seehausen, Strom

angemessene
Wohnungsgröße
angemessene
Bruttokaltmiete
KaltmieteNebenkosten
(ohne Heizkosten)
1 Person50m²537,00 €426,00 €111,00 €
2 Personen60m²560,00 €436,20 €123,80 €
3 Personen75m²696,00 €546,00 €150,00 €
4 Personen85m²789,00 €600,95 €188,05 €
5 Personen95m²973,00 €768,55 €204,45 €
6 Personen105m²1.074,00 €845,05 €228,95 €
jede weitere10m²101,00 €77,00 €24,00 €

Quelle: Jobcenter Bremen, Angaben ohne Gewähr

Bremen hat ca. 577.000 Einwohner und einen Bestand von 39.409 Bürgergeld Bedarfsgemeinschaften. Je bedürftigen Haushalt zahlt das Jobcenter in Bremen durchschnittlich 535 Euro monatlich für die Kosten der Unterkunft. Durchschnittliche KdU in Bremen nach Größe der Bedarfsgemeinschaft (Stand 09/2024):

  • 438 Euro für 1-Personen-BGs (21.921 Haushalte / Anteil 55,62 %)
  • 528 Euro für 2-Personen-Haushalte (6.462 / 16,40 %)
  • 617 Euro für 3-Personen-Haushalte (4.563 / 11,58 %)
  • 691 Euro für 4-Personen-Haushalte (3.314 / 8,41 %)
  • 944 Euro für Bedarfsgemeinschaften mit 5 und mehr Personen (3.149 / 7,99 %)

Mietobergrenzen in Dortmund – Tabelle

Die Mietobergrenzen für Dortmund sind auf dem aktuellen Stand vom 01.04.2024. Die nächste Überprüfung der angemessenen Miete in Dortmund ist für das zweite Quartal 2025 vorgesehen.

Das Jobcenter Dortmund hat einen Mietpreisrechner, Leistungsbezieher können hier direkt die angemessene Höhe der Miete und Nebenkosten prüfen.

angemessene
Wohnungsgröße
angemessene
Bruttokaltmiete
KaltmieteNebenkosten
(ohne Heizkosten)
1 Person50m²570 €400 €170 €
2 Personen65m²690 €490 €200 €
3 Personen80m²820 €590 €230 €
4 Personen95m²1.040 €780 €260 €
5 Personen110m²1.230 €930 €300 €
6 Personen125m²1.310 €1000 €310 €
jede weitereindividuellindividuellindividuellindividuell

Quelle: Jobcenter Dortmund, Angaben ohne Gewähr

Dortmund hat ca. 614.500 Einwohner. Im Bürgergeld Bezug stehen 45.188 Bedarfsgemeinschaften. Je Haushalt zahlt das Jobcenter Dortmund durchschnittlich 565 Euro monatlich für die Wohnkosten. Durchschnittliche KdU in Dortmund je nach Größe der Bedarfsgemeinschaft (Stand 09/2024):

  • 443 Euro für 1-Personen-BGs (24.251 Haushalte / Anteil 53,67 %)
  • 555 Euro für 2-Personen-Haushalte (8.126 / 17,98 %)
  • 668 Euro für 3-Personen-Haushalte (5.238 / 11,59 %)
  • 774 Euro für 4-Personen-Haushalte (3.700 / 8,19 %)
  • 1.020 Euro für Bedarfsgemeinschaften mit 5 und mehr Personen (3.873 / 8,57 %)

Mietobergrenzen in Dresden – Tabelle

Die Mietobergrenzen für die KdU in Dresden in der nachfolgenden Tabelle sind auf dem aktuellen Stand vom 01.01.2025 und für 2025 sowie 2026 maßgeblich zur Bestimmung der angemessenen Miethöhe.

angemessene
Wohnungsgröße
angemessene
Bruttokaltmiete
KaltmieteNebenkosten
(ohne Heizkosten)
1 Person45m²450,50 €k. A.k. A.
2 Personen60m²557,64 €k. A.k. A.
3 Personen75m²715,73 €k. A.k. A.
4 Personen85m²813,85 €k. A.k. A.
5 Personen95m²962,50 €k. A.k. A.
6 Personen105m²1.079,10 €k. A.k. A.
jede weitere10m²116,60 €k. A.k. A.

Quelle: Jobcenter Dresden, Angaben ohne Gewähr

Dresden zählt ca. 572.000 Einwohner und 22.545 Haushalte im Bürgergeld Leistungsbezug. Auf jede Bedarfsgemeinschaft in Dresden entfallen durchschnittlich 497 Euro, die das Jobcenter monatlich im Rahmen der Kosten für Unterkunft übernimmt. Aufgeteilt nach Größe der Bedarfsgemeinschaft betragen die durchschnittlichen KdU in Dresden (Stand 09/2024):

  • 416 Euro für 1-Personen-BGs (14.112 Haushalte / Anteil 62,59 %)
  • 501 Euro für 2-Personen-Haushalte (3.822 / 16,95 %)
  • 586 Euro für 3-Personen-Haushalte (2.232 / 9,90 %)
  • 746 Euro für 4-Personen-Haushalte (1.304 / 5,78 %)
  • 1.066 Euro für Bedarfsgemeinschaften mit 5 und mehr Personen (1.075 / 4,77 %)

Mietobergrenzen in Duisburg – Tabelle

Die in der Tabelle genannten Mietobergrenzen für Duisburg gelten seit dem 01.08.2023. Sie sind auch in 2024 / 2025 Grundlage für die Angemessenheitsgrenzen der Miete in Duisburg.

angemessene
Wohnungsgröße
angemessene
Bruttokaltmiete
KaltmieteNebenkosten
(ohne Heizkosten)
1 Person50m²425,00 €308,50 €116,50 €
2 Personen65m²495,30 €354,25 €141,05 €
3 Personen80m²608,80 €441,60 €167,20 €
4 Personen95m²735,30 €539,60 €195,70 €
5 Personen110m²892,10 €682,00 €210,10 €
6 Personen125m²1.013,75 €k. A.k. A.
jede weitere15m²121,65 €k. A.k. A.

Quelle: Jobcenter Duisburg, Angaben ohne Gewähr

Duisburg verzeichnet etwa 507.800 Einwohner und 35.070 Bedarfsgemeinschaften mit Bürgergeld. Für jeden bedürftigen Haushalt in Duisburg fallen durchschnittlich 483 Euro monatliche Wohnkosten an, die das Jobcenter im Rahmen der KdU übernimmt. Durchschnittliche, monatliche KdU in Duisburg nach Größe der Bedarfsgemeinschaft (Stand 09/2024):

  • 384 Euro für 1-Personen-BGs (17.586 Haushalte / Anteil 50,15 %)
  • 459 Euro für 2-Personen-Haushalte (6.508 / 18,56 %)
  • 548 Euro für 3-Personen-Haushalte (4.304 / 12,27 %)
  • 641 Euro für 4-Personen-Haushalte (3.294 / 9,39 %)
  • 802 Euro für Bedarfsgemeinschaften mit 5 und mehr Personen (3.378 / 9,63 %)

Mietobergrenzen in Düsseldorf – Tabelle

Die in der nachfolgenden Tabelle genannten Beträge sind die derzeitigen Mietobergrenzen für die KdU in Düsseldorf bei Umzug / Neuanmietung (Stand 01.11.2024) und maßgeblich zur Bestimmung der Angemessenheitsgrenzen in 2025.

Das Jobcenter Düsseldorf stellt einen eigenen Mietkostenrechner zur Verfügung, mit dem Interessenten die angemessene Miete berechnen können.

angemessene
Wohnungsgröße
angemessene
Bruttokaltmiete
KaltmieteNebenkosten
(ohne Nebenkosten)
1 Person50m²546 €k. A.k. A.
2 Personen65m²632 €k. A.k. A.
3 Personen80m²776 €k. A.k. A.
4 Personen95m²1.003 €k. A.k. A.
5 Personen110m²1.317 €k. A.k. A.
6 Personen125m²1.497 €k. A.k. A.
jede weitere15m²180 €k. A.k. A.

Quelle: Jobcenter Düsseldorf, Angaben ohne Gewähr

Düsseldorf mit seinen ca. 655.000 Einwohnern zählt 27.690 Bedarfsgemeinschaften. Für jeden Haushalt mit Bürgergeld Leistungen in Düsseldorf fallen für das Jobcenter durchschnittlich 534 Euro an monatlichen Wohnkosten an. Durchschnittliche KdU in Düsseldorf aufgeteilt nach Größe der Bedarfsgemeinschaft (Stand 09/2024):

  • 415 Euro für 1-Personen-BGs (16.009 Haushalte / Anteil 57,82 %)
  • 531 Euro für 2-Personen-Haushalte (4.818 / 17,40 %)
  • 679 Euro für 3-Personen-Haushalte (2.980 / 10,76 %)
  • 810 Euro für 4-Personen-Haushalte (2.074 / 7,49 %)
  • 1.035 Euro für Bedarfsgemeinschaften mit 5 und mehr Personen (1.809 / 6,53 %)

Mietobergrenzen in Essen – Tabelle

In Essen wurden die Mietobergrenzen letztmalig zum 01.09.2024 erhöht, und zwar deutlich. Die angemessene Miete in Essen für eine 1 Person stieg um 35,50 Euro, für einen 2-Personen Haushalt um 63,75 Euro, bei 3 Personen in der Wohnung sind es 72,90 Euro und für einen 5 Personen-Haushalt stieg die angemessene Bruttokaltmiete in Essen um 63,50 Euro im Monat.

angemessene
Wohnungsgröße
angemessene
Bruttokaltmiete
KaltmieteNebenkosten
(ohne Heizkosten)
1 Person50m²471,50 €368,00 €103,50 €
2 Personen65m²612,95 €478,40 €134,55 €
3 Personen80m²754,40 €588,80 €165,60 €
4 Personen95m²895,85 €699,20 €196,65 €
5 Personen110m²1.037,50 €809,60 €227,70 €
6 Personen120m²1.131,60 €883,20 €248,40 €
jede weitere10m²94,50 €76,00 €18,50 €

Quelle: Jobcenter Essen, Angaben ohne Gewähr

Essen zählt ca. 596.000 Einwohner und ca. 42.970 Haushalte mit Bürgergeld-Leistungen. Auf jede Bedarfsgemeinschaft in Essen entfallen durchschnittlich 537 Euro, die das Jobcenter monatlich im Rahmen der Kosten für Unterkunft übernimmt. Aufgeschlüsselt nach Größe der Bedarfsgemeinschaft betragen die durchschnittlichen KdU in Essen (Stand 09/2024):

  • 414 Euro für 1-Personen-BGs (23.677 Haushalte / Anteil 55,10 %)
  • 543 Euro für 2-Personen-Haushalte (7.030 / 16,36 %)
  • 655 Euro für 3-Personen-Haushalte (4.960 / 11,54 %)
  • 757 Euro für 4-Personen-Haushalte (3.661 / 8,52 %)
  • 945 Euro für Bedarfsgemeinschaften mit 5 und mehr Personen (3.642 / 8,48 %)

Mietobergrenzen in Frankfurt (Main) – Tabelle

Die Mietobergrenzen für Frankfurt sind auf dem Stand von vom 01.06.2024.

angemessene
Wohnungsgröße
angemessene
Bruttokaltmiete
KaltmieteNebenkosten
(ohne Nebenkosten)
1 Person50m²786 €k. A.k. A.
2 Personen60m²903 €k. A.k. A.
3 Personen75m²1.078 €k. A.k. A.
4 Personen87m²1.219 €k. A.k. A.
5 Personen99m²1.360 €k. A.k. A.
6 Personen111m²1.501 €k. A.k. A.
jede weitere12m²141 €k. A.k. A.

Quelle: Jobcenter Frankfurt, Angaben ohne Gewähr

Frankfurt am Main hat ca. 775.000 Einwohner und im Bürgergeld Bezug stehen 32.415 Haushalte. Je Bedarfsgemeinschaft in Frankfurt zahlt das Jobcenter durchschnittlich 602 Euro monatliche Wohnkosten (KdU). Durchschnittliche KdU in Frankfurt aufgeteilt nach Größe der Bedarfsgemeinschaft (Stand 09/2024):

  • 491 Euro für 1-Personen-BGs (18.041 Haushalte / Anteil 55,66 %)
  • 591 Euro für 2-Personen-Haushalte (5.637 / 17,39 %)
  • 692 Euro für 3-Personen-Haushalte (3.836 / 11,83 %)
  • 811 Euro für 4-Personen-Haushalte (2.579 / 7,96 %)
  • 1.109 Euro für Bedarfsgemeinschaften mit 5 und mehr Personen (2.322 / 7,16 %)

Mietobergrenzen in Hamburg – Tabelle

Die Grenzen für die angemessene Miete in Hamburg sind auf dem Stand von 20.03.2024 und beziehen sich auf den Mietspiegel 2023. Die Werte sind maßgeblich zur Bestimmung der KdU in Hamburg für 2025.

angemessene
Wohnungsgröße
angemessene
Bruttokaltmiete
KaltmieteNebenkosten
(ohne Heizkosten)
1 Person50m²573,00 €k. A.k. A.
2 Personen60m²693,60 €k. A.k. A.
3 Personen75m²813,00 €k. A.k. A.
4 Personen90m²980,10 €k. A.k. A.
5 Personen105m²1.361,85 €k. A.k. A.
6 Personen120m²1.545,60 €k. A.k. A.
jede weitere15m²193,20 €k. A.k. A.

Quelle: Jobcenter Hamburg, Angaben ohne Gewähr

Hamburg zählt ca. 1,90 Millionen Einwohner und 102.687 Bedarfsgemeinschaften. Für jeden Haushalt mit Bürgergeld Leistungen in Hamburg fallen für das Jobcenter im Durchschnitt 717 Euro für die monatlichen Wohnkosten an. Aufgeschlüsselt nach Größe der Bedarfsgemeinschaft betragen die durchschnittlichen KdU in Hamburg (Stand 09/2024):

  • 498 Euro für 1-Personen-BGs (58.263 Haushalte / Anteil 57,30 %)
  • 673 Euro für 2-Personen-Haushalte (17.315 / 17,03 %)
  • 858 Euro für 3-Personen-Haushalte (11.566 / 11,37 %)
  • 1.119 Euro für 4-Personen-Haushalte (7.723 / 7,59 %)
  • 2.007 Euro für Bedarfsgemeinschaften mit 5 und mehr Personen (6.820 / 6,71 %)

Mietobergrenzen in Hannover – Tabelle

Die Angemessenheitsgrenzen für die Unterkunftskosten in Hannover wurden letztmalig zum 01.06.2024 angepasst und dabei deutlich erhöht im Vergleich zu den KdU vom 01.06.2022. So stieg die Mietobergrenze für einen Single-Haushalt in Hannover (Stadt) von 458 auf 499 Euro, bei drei Personen von 640 auf 697 Euro und bei einer Bedarfsgemeinschaft mit fünf Personen von 869 auf nun 946 Euro.

angemessene
Wohnungsgröße
angemessene
Bruttokaltmiete
KaltmieteNebenkosten
(ohne Heizkosten)
1 Person50m²499 €k. A.k. A.
2 Personen60m²587 €k. A.k. A.
3 Personen75m²697 €k. A.k. A.
4 Personen85m²834 €k. A.k. A.
5 Personen95m²946 €k. A.k. A.
6 Personen105m²1.046 €k. A.k. A.
jede weitere10m²100 €k. A.k. A.

Quelle: Jobcenter Hannover, Angaben ohne Gewähr

Die Region Hannover zählt ca. 1,18 Millionen und die Stadt Hannover selbst ca. 548.000 Einwohner, dabei 57.234 Haushalte mit Bürgergeld Bezug. Auf jede Bedarfsgemeinschaft in der Region Hannover entfallen durchschnittlich 536 Euro, die das Jobcenter monatlich im Rahmen der Kosten für Unterkunft übernimmt. Aufgeschlüsselt nach Größe der Bedarfsgemeinschaft betragen die durchschnittlichen KdU in Hannover (Stand 09/2024):

  • 428 Euro für 1-Personen-BGs (32.319 Haushalte / Anteil 56,47 %)
  • 533 Euro für 2-Personen-Haushalte (9.573 / 16,73 %)
  • 639 Euro für 3-Personen-Haushalte (6.472 / 11,31 %)
  • 765 Euro für 4-Personen-Haushalte (4.554 / 7,96 %)
  • 961 Euro für Bedarfsgemeinschaften mit 5 und mehr Personen (4.316 / 7,54 %)

Mietobergrenzen in Köln – Tabelle

Die Mietobergrenzen für Köln sind auf dem Stand vom 24.01.2023 und auch in 2024 / 2025 weiterhin maßgeblich für die Höhe der angemessenen Miete.

angemessene
Wohnungsgröße
angemessene
Bruttokaltmiete
KaltmieteNebenkosten
(ohne Heizkosten)
1 Person50m²651 €541 €110 €
2 Personen65m²788 €645 €143 €
3 Personen80m²939 €763 €176 €
4 Personen95m²1.095 €886 €209 €
5 Personen110m²1.251 €1.009 €242 €
6 Personen125m²1.409 €1.134 €275 €
jede weitere15m²158 €125 €33 €

Quelle: Jobcenter Köln, Angaben ohne Gewähr

Köln hat ca. 1,1 Millionen Einwohner und einen Bestand von 59.039 Bürgergeld Bedarfsgemeinschaften. Je bedürftigen Haushalt zahlt das Jobcenter in Köln durchschnittlich 598 Euro monatlich für die Kosten der Unterkunft. Durchschnittliche KdU in Köln aufgeschlüsselt nach Größe der Bedarfsgemeinschaft (Stand 09/2024):

  • 475 Euro für 1-Personen-BGs (33.473 Haushalte / Anteil 56,70 %)
  • 614 Euro für 2-Personen-Haushalte (10.410 / 17,63 %)
  • 745 Euro für 3-Personen-Haushalte (6.556 / 11,10 %)
  • 852 Euro für 4-Personen-Haushalte (4.699 / 7,96 %)
  • 1.057 Euro für Bedarfsgemeinschaften mit 5 und mehr Personen (3.901 / 6,61 %)

Mietobergrenzen in Leipzig – Tabelle

Die Mietobergrenzen für Leipzig sind auf dem Stand vom 01.01.2024.

angemessene
Wohnungsgröße
angemessene
Bruttokaltmiete
KaltmieteNebenkosten
(ohne Heizkosten)
1 Person45m²345,79 €266,41 €79,38 €
2 Personen60m²450,00 €344,17 €105,83 €
3 Personen75m²586,63 €454,34 €132,29 €
4 Personen85m²671,44 €521,51 €149,93 €
5 Personen95m²782,46 €614,89 €167,57 €
6 Personen105m²861,79 €676,02 €185,77 €
jede weitere10m²79,33 €61,13 €18,20 €

Quelle: Jobcenter Leipzig, Angaben ohne Gewähr

Leipzig hat ca. 632.500 Einwohner und einen Bestand von 31.337 Bürgergeld Bedarfsgemeinschaften. Je bedürftigen Haushalt zahlt das Jobcenter in Leipzig durchschnittlich 404 Euro monatlich für die Kosten der Unterkunft. Aufgeschlüsselt nach Größe der Bedarfsgemeinschaft betragen die durchschnittlichen KdU in Leipzig (Stand 09/2024):

  • 331 Euro für 1-Personen-BGs (20.041 Haushalte / Anteil 63,97 %)
  • 415 Euro für 2-Personen-Haushalte (5.061 / 16,15 %)
  • 502 Euro für 3-Personen-Haushalte (2.892 / 9,23 %)
  • 587 Euro für 4-Personen-Haushalte (1.757 / 5,61 %)
  • 914 Euro für Bedarfsgemeinschaften mit 5 und mehr Personen (1.580 / 5,04 %)

Mietobergrenzen in München – Tabelle

Die nachfolgend genannten KdU Richtwerte für die angemessene Miete in München finden größtenteils seit dem 01.01.2024 Anwendung und gelten auch in 2025 weiterhin. Zum 01.01.2025 gab es eine geringfügige Anpassung: Für 1-Personen-Haushalte wurde die Mietobergrenze in München von 849 auf 890 Euro angehoben.

angemessene
Wohnungsgröße
angemessene
Bruttokaltmiete
KaltmieteNebenkosten
(ohne Heizkosten)
1 Person50m²890,00 €805,00 €85,00 €
2 Personen65m²1.092,00 €981,50 €110,50 €
3 Personen75m²1.286,00 €1.158,50 €127,50 €
4 Personen90m²1.569,00 €1.416,00 €153,00 €
5 Personen105m²1.939,00 €1.760,50 €178,50 €
6 Personen120m²2.188,00 €1.984,00 €204,00 €
jede weitere15m²310,00 €284,50 €25,50 €

Quelle: Jobcenter München, Angaben ohne Gewähr

München hat ca. 1,6 Millionen Einwohner und im Bürgergeld Bezug stehen 39.136 Haushalte. Durchschnittlich 673 Euro monatlich zahlt das Jobcenter München an Wohnkosten für jede Bedarfsgemeinschaft. Durchschnittliche, monatliche KdU in München nach Größe der Bedarfsgemeinschaft (Stand 09/2024):

  • 537 Euro für 1-Personen-BGs (22.675 Haushalte / Anteil 57,94 %)
  • 654 Euro für 2-Personen-Haushalte (6.708 / 17,14 %)
  • 781 Euro für 3-Personen-Haushalte (4.285 / 10,95 %)
  • 975 Euro für 4-Personen-Haushalte (2.721 / 6,95 %)
  • 1.367 Euro für Bedarfsgemeinschaften mit 5 und mehr Personen (2.747 / 7,02 %)

Mietobergrenzen in Nürnberg – Tabelle

Die Richtwerte für die angemessene Miete in Nürnberg sind seit dem 01.07.2024 gültig.

angemessene
Wohnungsgröße
angemessene
Bruttokaltmiete
KaltmieteNebenkosten
(ohne Heizkosten)
1 Person50m²522,00 €k. A.k. A.
2 Personen65m²649,00 €k. A.k. A.
3 Personen75m²747,00 €k. A.k. A.
4 Personen90m²917,00 €k. A.k. A.
5 Personen105m²1.065,00 €k. A.k. A.
6 Personen115m²1.167,00 €k. A.k. A.
jede weitere10m²102,00 €k. A.k. A.

Quelle: Jobcenter Nürnberg, Angaben ohne Gewähr

Nürnberg hat ca. 545.000 Einwohner und 23.750 gemeldete Haushalte mit Bürgergeld Bezug. Je Bedarfsgemeinschaft in Nürnberg zahlen Jobcenter durchschnittlich 504 Euro monatlich für die Kosten der Unterkunft. Aufgeschlüsselt nach Größe der Bedarfsgemeinschaft betragen die durchschnittlichen KdU in Nürnberg (Stand 09/2024):

  • 425 Euro für 1-Personen-BGs (13.324 Haushalte / Anteil 56,10 %)
  • 502 Euro für 2-Personen-Haushalte (4.532 / 19,08 %)
  • 579 Euro für 3-Personen-Haushalte (2.780 / 11,71 %)
  • 710 Euro für 4-Personen-Haushalte (1.753 / 7,38 %)
  • 862 Euro für Bedarfsgemeinschaften mit 5 und mehr Personen (1.361 / 5,73 %)

Mietobergrenzen in Recklinghausen – Tabelle

Die KdU Richtwerte für die angemessene Miete in Recklinghausen sind auf dem Stand vom 01.04.2023 und auch für 2024 / 2025 maßgeblich.

angemessene
Wohnungsgröße
angemessene
Bruttokaltmiete
KaltmieteNebenkosten
(ohne Heizkosten)
1 Person50m²402,50 €300,00 €102,50 €
2 Personen65m²513,25 €380,00 €133,25 €
3 Personen80m²624,00 €460,00 €164,00 €
4 Personen95m²754,75 €560,00 €194,75 €
5 Personen110m²905,50 €680,00 €225,50 €
6 Personen125m²1.036,25 €780,00 €256,25 €
jede weitere15m²130,75 €100,00 €30,75 €

Quelle: Jobcenter Recklinghausen, Angaben ohne Gewähr

Recklinghausen zählt etwa 119.500 Einwohner und 33.343 gemeldete Haushalte mit Bürgergeld Bezug. Je Bedarfsgemeinschaft in Recklinghausen zahlt das Jobcenter durchschnittlich 495 Euro monatlich für die Kosten der Unterkunft. Aufgeschlüsselt nach Größe der Bedarfsgemeinschaft betragen die durchschnittlichen KdU in Recklinghausen (Stand 09/2024):

  • 381 Euro für 1-Personen-BGs (17.629 Haushalte / Anteil 52,87 %)
  • 489 Euro für 2-Personen-Haushalte (6.305 / 18,91 %)
  • 578 Euro für 3-Personen-Haushalte (3.899 / 11,69 %)
  • 692 Euro für 4-Personen-Haushalte (2.627 / 7,88 %)
  • 910 Euro für Bedarfsgemeinschaften mit 5 und mehr Personen (2.883 / 8,65 %)

Mietobergrenzen in Stuttgart – Tabelle

Das Jobcenter Stuttgart veröffentlicht die Mietobergrenzen lediglich auf Basis der Kaltmiete, also ohne Nebenkosten und Heizkosten. Die nachfolgenden Grenzwerte für die angemessene Miete sind auf dem Stand vom 29.12.2022 und auch für 2024 sowie 2025 gültig.

angemessene
Wohnungsgröße
angemessene
Bruttokaltmiete
KaltmieteNebenkosten
(ohne Heizkosten)
1 Person45m²k. A.566,00 €k. A.
2 Personen60m²k. A.670,00 €k. A.
3 Personen75m²k. A.780,00 €k. A.
4 Personen90m²k. A.923,00 €k. A.
5 Personen105m²k. A.1.045,00 €k. A.
6 Personen120m²k. A.1.300,00 €k. A.
jede weitere15m²k. A.162,50 €k. A.

Quelle: Jobcenter Stuttgart, Angaben ohne Gewähr

Stuttgart hat ca. 610.000 Einwohner und einen Bestand von 22.750 Bedarfsgemeinschaften. Je Haushalt im Bürgergeld Bezug in Stuttgart zahlen Jobcenter durchschnittlich 628 Euro für die Kosten der Unterkunft im Monat. Durchschnittliche KdU in Stuttgart aufgeteilt nach Größe der Bedarfsgemeinschaft (Stand 09/2024):

  • 494 Euro für 1-Personen-BGs (14.036 Haushalte / Anteil 61,70 %)
  • 644 Euro für 2-Personen-Haushalte (3.581 / 15,74 %)
  • 793 Euro für 3-Personen-Haushalte (2.229 / 10,11 %)
  • 668 Euro für 4-Personen-Haushalte (1.490 / 6,55 %)
  • 1.329 Euro für Bedarfsgemeinschaften mit 5 und mehr Personen (1.344 / 5,91 %)

Mietobergrenzen in Wuppertal – Tabelle

Die in der Tabelle genannten Mietobergrenzen für Wuppertal gelten seit dem 01.01.2023. Sie sind auch in 2024 / 2025 Grundlage für die Angemessenheitsgrenzen der Miete in Wuppertal.

angemessene
Wohnungsgröße
angemessene
Bruttokaltmiete
KaltmieteNebenkosten
(ohne Heizkosten)
1 Person50m²436,50 €319,00 €117,50 €
2 Personen65m²533,00 €380,25 €152,75 €
3 Personen80m²656,00 €468,00 €188,00 €
4 Personen95m²779,00 €555,75 €223,25 €
5 Personen110m²873,40 €614,90 €258,50 €
6 Personen125m²992,50 €698,75 €293,75 €
jede weitere15m²119,10 €83,85 €35,25 €

Quelle: Jobcenter Wuppertal, Angaben ohne Gewähr

Wuppertal zählt ca. 366.000 Einwohner und ca. 22.767 Haushalte mit Bürgergeld-Leistungen. Auf jede Bedarfsgemeinschaft in Wuppertal entfallen durchschnittlich 508 Euro, die das Jobcenter monatlich im Rahmen der Kosten für Unterkunft übernimmt. Aufgeschlüsselt nach Größe der Bedarfsgemeinschaft betragen die durchschnittlichen KdU in Wuppertal (Stand 09/2024):

  • 391 Euro für 1-Personen-BGs (12.313 Haushalte / Anteil 54,08 %)
  • 514 Euro für 2-Personen-Haushalte (3.862 / 16,96 %)
  • 608 Euro für 3-Personen-Haushalte (2.674 / 11,75 %)
  • 714 Euro für 4-Personen-Haushalte (1.922 / 8,44 %)
  • 892 Euro für Bedarfsgemeinschaften mit 5 und mehr Personen (1.996 / 8,77 %)

Nebenkosten müssen angemessen hoch sein

Im Rahmen der KdU müssen neben der Miete und Heizkosten auch die kalten Nebenkosten für eine Wohnung angemessen hoch sein. Das bedeutet, sie dürfen weder zu hoch noch zu niedrig angesetzt sein. Das Jobcenter prüft deshalb, ob die Nebenkostenvorauszahlungen deutlich unter dem Durchschnitt liegen. Damit soll verhindert werden, dass die Miete für eine Wohnung augenscheinlich angemessen hoch ist, nach der Nebenkostenabrechnung aber ein böses Erwachen in Form einer hohen Nachzahlung droht.