Wer Bürgergeld bekommt, kennt die Routine gut: regelmäßig Kontoauszüge vorlegen, Einkommensnachweise erbringen, umfassend Auskunft geben. Doch was passiert eigentlich mit den persönlichen und sensiblen Daten, wenn keine Leistungen mehr bezogen werden?
Viele Jahre im System
Tatsächlich darf das Jobcenter etwa Kontoauszüge bis zu zehn Jahre lang speichern, selbst wenn kein Bürgergeld mehr bezogen wird. Dieses Vorgehen hat das Bundessozialgericht ausdrücklich bestätigt (B 14 AS 7/19 R). Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes? Fehlanzeige, so zumindest die Auffassung der obersten Sozialrichter.
Urteil zur Schwärzung von Kontoauszügen für das Jobcenter
Die lange Datenspeicherung dient dazu, später auch rückwirkend prüfen zu können, ob alle Angaben während des Bürgergeld Bezugs korrekt waren. Wurde etwa Einkommen beim Antrag verschwiegen oder falsch angegeben, kann das Jobcenter nachträglich reagieren. Laut BSG ist die Speicherung der Kontoauszüge deshalb sowohl rechtlich zulässig als auch im Einklang mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Jobcenter verweigert Löschung der Kontoauszüge
Konkreter Fall aus Brandenburg: Eine Frau, die mehrere Jahre Bürgergeld bezogen hatte und seitdem nicht mehr im Leistungsbezug stand, forderte vom zuständigen Jobcenter, ihre damaligen Kontoauszüge aus der Akte zu löschen. Zur Begründung führte sie an, dass die Speicherung ihrer Finanzdaten nach Beendigung des Leistungsbezugs nicht mehr erforderlich sei.
Das Jobcenter lehnte ab – zumindest für Kontoauszüge, die Angaben zu Geldeingängen enthielten. Diese seien leistungsrelevant und müssten für eine eventuelle nachträgliche Prüfung erhalten bleiben. Als Kompromiss wurde der ehemaligen Bürgergeld-Empfängerin angeboten, personenbezogene Informationen wie Namen von Zahlungsempfängern zu schwärzen. Das genügte ihr jedoch nicht. Sie klagte auf vollständige Löschung.
Kontoauszüge für das Jobcenter schwärzen – das ist zulässig
Der Fall ging durch alle Instanzen: vom Sozialgericht Cottbus über das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg bis hin zum Bundessozialgericht. Alle drei Gerichte entschieden zugunsten des Jobcenters. In der höchsten Instanz stellte das Bundessozialgericht abschließend klar: Kontoauszüge mit leistungsrelevanten Informationen dürfen bis zu zehn Jahre gespeichert bleiben, wenn sie zur Aufgabenerfüllung der Behörden notwendig sind. Die Möglichkeit, nicht relevante Daten zu schwärzen, genüge den Datenschutzanforderungen.
Lange im Visier der Jobcenter
Für Bürgergeld-Empfänger bedeutet das Urteil konkret: Sensible finanzielle Informationen bleiben lange gespeichert. Das Jobcenter darf zehn Jahre lang nachvollziehen, welche Einkünfte vorhanden waren, und jederzeit rückwirkend Kontrollen durchführen. Kritiker sehen darin ein Risiko für den Datenschutz und warnen vor einer unnötigen Datensammlung auf Vorrat. Befürworter argumentieren hingegen, nur so lasse sich ein Missbrauch des Sozialsystems effektiv aufdecken und verhindern.
Klar ist: Wer einmal Bürgergeld bezogen hat, bleibt datenmäßig lange im Visier der Jobcenter.
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