Bürgergeld Empfänger werden durch die Anpassung der Regelsätze zum Jahr 2024 bessergestellt als Arbeitnehmer: Dieser Vorwurf – oder die Angst – treibt Union und FDP um. Wenn es nur dieser Punkt ist, auf dem die aktuelle Bürgergeld Debatte basiert, kann man sie gleich wieder beenden. Denn der Mindestlohn ist seit seiner Einführung im Jahr 2015 deutlich stärker gestiegen als Hartz IV und jetzt das Bürgergeld. Hier stehen 46 Prozent einem Wert von 41,1 Prozent gegenüber.
Arbeit lohnt sich
„Arbeit muss sich lohnen“ oder etwas ausführlicher „wer arbeitet, muss mehr haben als jemand, der nicht arbeitet“. Unionspolitiker bemühen diese Aussage wie eine Gebetsmühle. Sie haben schon vor der Einführung des Bürgergelds mit den höheren Sozialleistungen gehadert und teils sehr bildhaft von der sozialen Hängematte gesprochen. Zahlen, die dabei im Raum standen, haben einer Prüfung bislang nie standhalten können. Oder anders ausgedrückt: Einen Beweis, dass Bürgergeld Bedürftige es besser haben, sind die Kritiker bislang schuldig geblieben.
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Vergleichsrechnungen seit von 2015 bis 2024
Auf der anderen Seite gibt es reichlich Rechenbeispiele, die zum Ausdruck bringen, dass Arbeit sich immer lohnt – nicht nur jetzt im Portemonnaie, sondern auch später bei der Rente. Das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) fügt dieser Liste einen neuen Vergleich hinzu: die Entwicklung von Mindestlohn und Regelsatz bei Hartz IV, heute dem Bürgergeld, im Zeitfenster von 2015 bis 2024/25.
Gleichschritt bis 2021
Ausgangspunkt ist das Jahr, in dem erstmals verbindlich ein Mindestlohn definiert wurde: 2015. 8,50 Euro standen seinerzeit zu Buche. Der Regelsatz für einen Single betrug zu dem Zeitpunkt 399 Euro. Führt man diese Zeitreihe weiter bis ins Jahr 2021 (9,50 Euro Mindestlohn und 446 Euro in der Regelbedarfsstufe 1), stand auf beiden Seiten ein Plus von 11,8 Prozent. Das heißt, beide Bereiche haben sich weitgehend im Gleichschritt entwickelt.
4,9 Prozent Differenz
Danach aber, ab 2021 (im Juli des Jahres wurde der Mindestlohn auf 9,60 Euro angehoben), entwickelt sich die Kurve aufseiten der Arbeitnehmer deutlich schneller nach oben. Wenn das Bürgergeld für einen alleinstehenden Erwachsenen ab dem 1. Januar 2024 563 Euro pro Monat beträgt, entspricht das einem Plus seit 2015 von 41,1 Prozent. Der Mindestlohn wiederum – ab 2024 müssen 12,41 Euro je Stunde gezahlt werden – steigt um 46 Prozent. Heißt: Bürgergeld Bedürftige werden eben nicht gleichgestellt.
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Mindestlohnanpassung: 9,3 Prozent jährlich
Das belegen auch die Zahlen zum nominalen Anstieg pro Jahr. Seit 2015 ist der Mindestlohn jährlich um durchschnittlich 4,3 Prozent gestiegen, Hartz IV um 3,9 Prozent. Seit 2021 stehen 9,3 Prozent 8,1 Prozent gegenüber.
2025: Gleichstand bei 602 Euro Bürgergeld
Da für 2025 noch keine Zahlen zum Bürgergeld vorliegen, sind die Hochrechnungen des Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe rein rechnerischer Natur. Der Mindestlohn beträgt dann 12,82 Euro, was einem Plus von 50,8 Prozent seit 2015 entspricht. Nähme man diesen Wert, bezogen auf Hartz IV und Bürgergeld, müsste ein Single ab dem übernächsten Jahr 602 Euro Grundsicherung für Arbeitssuchende erhalten. Das ist allerdings eher Wunschdenken, weil für 2025 bereits eine Nullrunde im Gespräch ist.
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