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Bürgergeld Erhöhung 2024 – neuer Regelsatz nun amtlich

Regelsatz 2024 Stempel Bürgergeld Euro

Die Bürgergeld Erhöhung 2024 ist nun in trockenen Tüchern, nachdem der Bundesrat in seiner Sitzung am 20.10.2023 darüber beraten und entschieden hat. Damit steigen die Regelleistungen ab dem kommenden Jahr um die bereits Vorfeld bekannten 12,2 Prozent, was in der Regelbedarfsstufe 1 einen Anstieg von derzeit 502 Euro auf 563 Euro bedeutet. Hieraus ergeben sich ab dem 01.01.2024 folgende Beträge, gestaffelt nach Regelbedarfsstufen:

Bürgergeld Regelsatz 2024 – Tabelle

Bedarf20232024Erhöhung
Regelbedarf für Alleinstehende/ Alleinerziehende
(Regelbedarfsstufe 1)
502 €563 €+61 €
Volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft
(Regelbedarfsstufe 2)
451 €506 €+55 €
Erwachsene Behinderte in stationären Einrichtungen
(Regelbedarfsstufe 3)
402 €451 €+49 €
RL unter 25-Jährige im Haushalt der Eltern / Strafregelleistung
für ohne Zustimmung ausgezogene U 25’er
(Regelbedarfsstufe 3)
402 €451 €+49 €
Kinder 14 bis 17 Jahre
(Regelbedarfsstufe 4)
420 €471 €+51 €
Kinder von 6 bis 13 Jahre
(Regelbedarfsstufe 5)
348 €390 €+42 €
Kinder 0 bis 5 Jahre
(Regelbedarfsstufe 6)
318 €357 €+39 €

Neue Berechnungsmethode

Für die Regelsätze ab dem kommenden Jahr wird eine neue Berechnungsmethode angewandt, die erstmalig mit dem Bürgergeld eingeführt – dabei kommt die Basisfortschreibung (wie bisher) zum Tragen und wird durch die neue ergänzende Fortschreibung ergänzt. Dabei kann man allerdings ab 2024 nicht pauschal von 502 Euro in der ersten Regelbedarfsstufe hochrechnen, denn nach § 28a Abs. 2 SGB XII werden die Regelsätze zugrunde gelegt, die sich aus der Basisfortschreibung für die Regelbedarfe zum 01.01.2023 ergeben und hier steht ein Wert von 469,38 Euro als Ausgangslage.

Erhöhung 2024: Bürgergeld erst bei 813 Euro armutsfest

Zunächst muss der Mischindex aus dem regelbedarfsrelevanten Preisindex sowie der Eintwicklung der Löhne gebildet werden, wobei die Teuerungsrate zu 70 Prozent und die Entwicklung der Löhne zu 30 Prozent berücksichtigt wird.

Basisfortschreibung

Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes ergeben für den Preisindex einen Wert von 10,57 Prozent und bei den Löhnen 5,50 Prozent. Multipliziert man nun diese Werte mit der Gewichtung 70/30, ergibt dies einen Mischindex bei der Basisfortschreibung von 9,07 Prozent.

Nach der Basisfortschreibung würde sich für 2024 ein Regelsatz in der Regelbedarfsstufe 1 von 511,95 Euro ergeben.

Ergänzende Fortschreibung

Nun wird eine weitere Berechnung zur ergänzenden Fortschreibung durchgeführt, die die Preissteigerungen des II. Quartals 2022 mit den Daten aus dem II. Quartal 2023 vergleichen – hier hat sich nach den Daten des Statistischen Bundesamtes der Preisindex von 108,65 zu 119,41 verändert, womit sich eine Veränderungsrate von 9,90 Prozent ergibt.

563 Euro Eck-Regelsatz

Diese 9,90 Prozent werden nun auf den ermittelten Basiswert von 511,95 Euro aufgeschlagen, womit der neue Regelsatz 2024 gebildet wird und 562,63 Euro ergibt, aufgerundet 563 Euro.

Bürgergeld Regelsatz 2024

Mit den Werten von 10,57 Prozent für die Basisfortschreibung sowie 9,90 Prozent für die ergänzende Fortschreibung können nun alle Regelbedarfsstufen – siehe Tabelle oben – entsprechend hochgerechnet werden.

Bild: Racamani/ shutterstock.com

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