Die CDU möchte das Bürgergeld reformieren, wozu auch eine Arbeitspflicht für erwerbsfähige Bürgergeld-Bedürftige zählt. Konkret will CDU-Generalsekretär, Carsten Linnemann, dass erwerbsfähige Bürgergeld-Bedürftige die nach sechs Monaten der ersten Bürgergeld Zahlung noch keine Arbeit gefunden haben, verpflichtend einer gemeinnützigen Arbeit nachgehen.
Vermittlung von Jobs durch Agentur für Arbeit
Linnemann kritisiert, dass die Vermittler in den Arbeitsagenturen ihrer eigentlichen Aufgabe, nämlich der Vermittlung von Jobs, kaum noch nachkommen können. Er weist darauf hin, dass die Bundesagentur für Arbeit heute 50 Prozent weniger Jobs vermittelt als noch vor zehn Jahren. Für Linnemann ist es klar: Dieser Trend muss umgekehrt werden.
Der Politiker zeigt sich besorgt über die 600.000 Menschen zwischen 18 und 25 Jahren in Deutschland, die weder arbeiten noch eine Ausbildung absolvieren. Er glaubt, dass das Bürgergeld für diese Gruppe die falschen Anreize setzt. Um diesem Problem zu begegnen plant die CDU im Frühjahr 2024 ein neues Konzept vorzustellen.
BA und Jobcenter versagen bei der Vermittlung Bürgergeld-Bedürftiger
Arbeitspflicht für Empfänger von Sozialleistungen
Eine der zentralen Ideen dieses Konzeptes zur Reformierung des Bürgergeldes von Linnemann ist, dass jeder, der Bürgergeld bezieht und arbeitsfähig ist, einen Job annehmen muss. Wenn jemand keine Arbeit findet, sollte er eine gemeinnützige Tätigkeit übernehmen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass jeder arbeiten muss. Linnemann betont, dass Menschen, die nicht mehr arbeiten können, unterstützt werden sollten, möglicherweise sogar stärker als heute.
Maßnahmen nach sechs Monaten ohne Arbeit
Linnemann schlägt vor, dass jeder, der nach sechs Monaten immer noch keinen Job gefunden hat, einer gemeinnützigen Tätigkeit verpflichtend nachgehen sollte.
„Wer dem nicht nachkommt, dem muss die Stütze deutlich gekürzt werden“,
so der CDU-Generalsekretär gegenüber der „BILD am Sonntag“.
Parteikollegen begrüßen Arbeitspflicht
Der Präsident des Deutschen Landkreistages und Parteifreund Linnemanns, Reinhold Sager, begrüßt den Vorstoß und ist davon überzeugt, dass eine Arbeitspflicht erwerbsfähiger Bürgergeld-Bedürftiger dem Zusammenhalt der Gesellschaft von Nutzen wäre – wobei ihm auch bewusst sei, dass das Bereitstellen von gemeinnützigen Tätigkeiten in Kommunen mit viel Aufwand verbunden sei. Gegenüber „WELT“ erklärte er:
„Wir sind in den vergangenen Jahren zu weit weggekommen vom Fördern und Fordern.“
Seiner Auffassung nach müsse dies geändert werden, was auch im Interesse von Beschäftigten mit niedrigen Löhnen wäre.
Bürgergeld Pläne der CDU: Umbenennung, Arbeitszwang und harte Sanktionen
Offensichtlich verfolgen CDU und AfD ähnliche Ziele für das Bürgergeld – die bei der AfD „aktivierende Grundsicherung“ heißen und für die sich die Partei seit einem Jahr einsetze, so der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der AfD, René Springer. Demnach sollen erwerbsfähige Bürgergeld Bedürftige nach eine Karenzzeit von sechs Monaten einer verpflichtenden Bürgergrarbeit im gemeinnützigen Bereich nachgehen.
„Wer sich der Pflicht zur Bürgerarbeit entzieht, soll statt Geldleistungen nur noch Sachleistungen erhalten. Bei Totalverweigerern werden die Sozialleistungen komplett gestrichen“,
so Springer.
Aus- und Weiterbildung Vorrang vor gemeinnütziger Arbeit
Dem Vorschlag der gemeinnützigen Arbeit für Bürgergeld bedürftige will sich auch die FDP nicht verschließen. Der sozialpolitische Sprecher der Dreien Demokraten, Pascal Kober, sieht in gemeinnütziger Arbeit Vorteile, da hierdurch auch „wertvolle Kenntnisse und Erfahrungen vermitteln“ werden können – was auch, so Kober weiter, der leitende Gedanke bei den Ein-Euro-Jobs gewesen sei,
„die leider unter CDU-Regierungen immer mehr in den Hintergrund getreten sind“.
Grundsätzlich werde die FDP weiterhin an dem Konzept der Mitwirkungspflichten und Sanktionen festhalten, Vorrang vor gemeinnütziger Arbeit werde aber nach wie vor die Aus- und Weiterbildung haben.
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