Die große Koalition aus SPD und Union hat sich auf ein Hilfspaket geeinigt, dass u.a. bedürftige Schüler unterstützen soll. Ein Zuschlag für Kinder aus bedürftigen Familien von 150 Euro soll dabei für die digitale Teilhabe genutzt werden.
Online-Unterricht: Kinder aus Hartz IV Familien benachteiligt
Die Schließung der Schulen in Kitas in der Corona-Krise stellt nicht nur viele Eltern in der Bundesrepublik vor große Herausforderungen. Auch für die Kinder gilt es, sich den neuen Umständen anzupassen. E-Learning und digitaler Unterricht bestimmen nun den Alltag vieler Schüler, doch nicht alle genießen dabei die gleichen Privilegien. Kinder aus Familien im Hartz IV Bezug sind dabei besonders häufig im Nachteil (buergergeld.org berichtete). Oft scheitert es bereits an der Anschaffung eines internetfähigen Computers, der es ihnen ermöglicht, am Online-Unterricht teilzunehmen. Nun hat die Regierung einen Digital-Zuschuss für bedürftige Familien in Aussicht gestellt.
150 Euro Zuschuss für PC
Die große Koalition aus Union und SPD beschloss kürzlich ein weiteres Hilfspaket für kleine und mittlere Unternehmen, Kurzarbeiter – und Schüler. Insgesamt 500 Millionen Euro sollen dafür aufgebracht werden, bedürftige Familien und ihre Kinder zu unterstützen. Das Konzept sieht dabei einen Zuschlag von 150 Euro für Kinder aus Familien im Hartz IV Bezug vor. Der Betrag soll Betroffenen bei der Anschaffung eines Schul-Computers unter die Arme greifen, um Chancengleichheit im Rahmen des Online-Unterrichts zu gewährleisten. Die Bundesregierung kommt mit dem Beschluss des Zuschusses den Forderungen vieler Politiker und auch Erwerbslosenvereine nach, die besonders in der Corona-Krise die Unterstützung von bedürftigen Schülern verlangten (buergergeld.org berichtete)
Schulen erhalten Zuschuss
Allerdings ist zu beachten: Der Betrag fließt nicht direkt an betroffene Familien, sondern wird den Schulen zur Verfügung gestellt. Diese sollen den Zuschuss an bedürftige Schüler weiterleiten und ihnen so zum Schul-Computer verhelfen. Für Betroffene bedeutet dies konkret, dass sie sich bei Bedarf nicht an das Jobcenter wenden müssen, sondern direkt bei der Schule ihrer Kinder melden, um den Zuschuss zu erhalten.
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