Der Gesetzesentwurf für ein neues Sozialschutzpaket der Bundesregierung sieht unter anderem eine mobile Essensausgabe für Kinder aus bedürftigen Familien in der Corona-Krise vor. Die Maßnahme stößt allerdings auf harsche Kritik aus mehreren Ecken.
Neues Sozialschutzpaket: Hartz IV Empfänger bleiben auf der Strecke
Mit dem Gesetzesentwurf zu einem neuen Sozialschutzpaket hat die Regierung nun weitere Maßnahmen zur Unterstützung in der Corona-Krise auf den Weg gebracht. Die neuen Regelungen kommen vor allem Arbeitnehmern und Kurzarbeitern zugute – Hartz IV Empfänger werden dabei weitestgehend außen vor gelassen. Lediglich Eltern mit Kindern im Schulalter können von einigen Regelungen des Gesetzesvorschlags profitieren.
Essenausgabe für bedürftige Kinder
Neben einem Zuschlag für Schulcomputer sollen Kinder aus Familien im Hartz IV Bezug oder einkommensschwachen Haushalten täglich ein warmes Mittagessen erhalten:
„Es wird sichergestellt, dass Schülerinnen und Schüler sowie Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird, auch bei pandemiebedingten Schließungen dieser Einrichtungen mit Mittagessen im Rahmen des Bildungspakets versorgt werden können. Dies gilt entsprechend auch für Leistungsberechtigte in Werkstätten für behinderte Menschen und bei vergleichbaren Angeboten“, heißt es dazu von Seiten des Bundesarbeitsministeriums.
Der Wegfall des kostenlosen Schulessens stellt viele Familien vor eine große Herausforderung (buergergeld.org berichtete). Das Gesetz soll nun vom 01. März bis zum 30. Juni Betroffene entlasten.
Essensausgabe erntet Kritik
Doch die Maßnahme wird scharf kritisiert: Während Linken-Chefin Katja Kipping die Pläne der mobilen Essensausgabe für unpraktisch hält, geht der Paritätische Gesamtverband noch einen Schritt weiter:
„Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses für weitere Hilfen in der Corona-Krise kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband als armutspolitisch enttäuschend“, heißt es in einer Pressemitteilung.
Die Maßnahmen der Regierung bzgl. des Schulessen seien „lebensfern und praktisch nicht umsetzbar“. Die Regelung sei wenig hilfreich und zeige vor allem auf, dass die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen nicht vom Hartz IV Regelsatz gedeckt werden können:
„Dass Angebote der Armenspeisung für viele zu einer unverzichtbaren ergänzenden Hilfe geworden sind, ist erschreckend“, so der Verband gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Aus Sicht des Wohlfahrtsverbands sei es nicht zuletzt aus diesem Grund Zeit für einen Zuschlag auf Hartz IV Leistungen in der Krise.
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