Hartz IV betrifft längst nicht mehr nur jene, die ihre Arbeit verloren haben. Auch immer mehr Beschäftigte und in Zeiten von Corona auch Selbstständige sind auf die zusätzliche Hilfe durch Hartz IV angewiesen. Der „Corona-Effekt“, den die Bundesagentur für Arbeit jetzt berechnet hat, ergab: 135.000 Kurzarbeiter mussten ihren Lohn mit Hartz IV aufstocken. Eine Zahl, die nachdenklich stimmt.
Höheres Kurzarbeitergeld nötig
Die Daten, die jüngst von der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ) veröffentlicht wurden, beziehen sich auf den Zeitraum April 2020 bis April 2021. Die Einkünfte der betroffenen Kurzarbeiter waren so gering, dass sie in den zuständigen Jobcentern um Unterstützung durch Hartz IV bitten mussten.
Durch die Anfrage der Linken-Abgeordnete Sabine Zimmermann kamen die Zahlen und damit die Tragweite des Problems ans Tageslicht. Die Bundesagentur für Arbeit erklärte: „Insbesondere in den Monaten April und Mai 2020 kam es zu einem sprunghaften Anstieg bei der Zahl der betroffenen Personen.“
Hohe „Dunkelziffer“ von Anspruchsberechtigten
135.000 Kurzarbeiter stockten oder stocken noch mit Hartz IV auf. Die Zahl derer, die Anspruch auf Hartz IV hätten, dürfte allerdings weitaus höher sein. „Viele scheuen den Gang zum Jobcenter und brauchen ihre Ersparnisse auf“, so Sabine Zimmermann gegenüber der NOZ.
Regierung lässt Geringverdiener im Stich
Das Problem, das durch die hohe Zahl der Aufstocker in den Fokus rückt: Geringverdiener werden von der Bundesregierung beim Kurzarbeitergeld im Stich gelassen. Vor allem in den ersten Monaten sei das Kurzarbeitergeld zu niedrig. Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linken fordert daher ab dem ersten Tag 90 Prozent Kurzarbeitergeld.
Mehr noch:
»Geringverdienende brauchen außerdem ein Mindestkurzarbeitergeld von 1.200 Euro, wie es auch die Gewerkschaften fordern«,
so Sabine Zimmermann. Nur so lasse sich verhindern, dass Menschen durch Kurzarbeit in Armut geraten und auf Hartz IV angewiesen sind.
2,61 Millionen Kurzarbeiter
Betroffen von Kurzarbeit waren im März 2021 2,61 Millionen Menschen, im April 2020 waren es – mit Höchststand in der Corona-Krise – knapp über sechs Millionen. Sie erhalten 60 bzw. 67 Prozent (mit mindestens einem Kind) des letzten Nettogehalts als Kurzarbeitergeld.
Ab dem 4. Bezugsmonat mehr Kurzarbeitergeld
Mit der Sonderregelung im Gesetz zur Beschäftigungssicherung, die während der Corona-Krise eingeführt wurde, erhalten Kurzarbeiter ab dem 4. Bezugsmonat 70 bzw. 77 Prozent des durchschnittlichen Nettolohns. Ab dem 7. Monat steigt der Satz auf 80 bzw. 87 Prozent. Das erhöhte Kurzarbeitergeld sowie die besonderen Hinzuverdienstregelungen sollten zunächst nur bis zum 31.12.2020 gelten. Da sich die Corona-Pandemie bisher noch nicht wirklich eindämmen ließ, wurden diese Regelungen bis zum 31.12.2021 verlängert.
jobrecht.de: Kurzarbeitergeld in der Corona-Krise
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