Letzte Woche Dienstag wurden im Papiermüll vor dem Jobcenter Gütersloh mehrere Dokumente mit personenbezogenen Daten gefunden. Diese waren für jeden Passanten öffentlich zugänglich, womit das Jobcenter einen groben Verstoß gegen den Datenschutz begangen hat.
Sensible Daten von Hartz IV Empfängern im Müll entdeckt
Weder Schloss, noch Versiegelung – der Inhalt der überfüllten Mülltonnen waren für jeden frei einsehbar. Mehrere Dokumente mit Namen, Daten und Zahlen wurden vom Jobcenter wie normaler Papiermüll entsorgt. Die ehemalige Bürgermeisterkandidatin und Digitalisierungsexpertin Dr. Anke Knopp veröffentlichte die Fotos der Tonnen und deren Inhalt auf ihrem Blog „Mehr digitale Kommunen“. Ein Bekannter hatte den prekären Mülltonneninhalt zufällig entdeckt und Frau Knopp darauf aufmerksam gemacht. „Das ist ein klarer Verstoß gegen den Datenschutz“, sagt sie.
„Zahlreiche Blätter mit personenbezogen Daten konnte man einfach herausnehmen. Namen, Leistungen, Zahlen. Alles. Die Leistungsempfänger dürfte der Vorfall bis ins Mark erschrecken“, sagt Knopp entsetzt. Denn vor dem Jobcenter muss sich jeder Antragsteller datentechnisch „nackt ausziehen“ und sehr persönliche Daten offen legen.
Schützt digitale Aktenführung vor derartigen Datenpannen?
Der Kreis Gütersloh bestätigt inzwischen den Vorfall. Üblicherweise hätte man Datenschutzcontainer an jedem Standort, die von einer Firma regelmäßig abgeholt werden, erklärt Kreissprecher Jan Focken. „Das Trennen des Papiermülls in unbedenklichen und solchen, der Daten von Personen enthält, funktioniert auch in aller Regel – in diesem Fall scheint es nicht so gewesen zu sein und das bedauern wir sehr.“ Man wolle Mitarbeiter des Jobcenters nun vermehrt zum Umgang der persönlichen Daten sensibilisieren.
Indes plädiert Anke Knopp auf ihrem Blog für papierlose Behörden: „Einer digitalen Behörde wäre das so nicht passiert.“ Man müsse bis zur Umstellung den analog Arbeitenden viel mehr „auf die Finger schauen“. Zwar läuft die Umstellung der Akten bereits, jedoch nimmt diese sehr viel Zeit in Anspruch. Laut Knopps Aussage, hätte sich inzwischen zumindest der Leiter des Jobcenters Gütersloh Fred Kupczyk, telefonisch bei Knopp gemeldet und sich für den Vorfall entschuldigt.
Jobcenter ist zur Wahrung des Sozialgeheimnisses verpflichtet
Doch wie kann so etwas überhaupt passieren? Denn die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat auch dem Jobcenter Datenschutzbestimmungen auferlegt und auch das Sozialgesetzbuch (SGB), das ein generelles Sozialgeheimnis festlegt, gibt Aufschluss: „Jeder hat Anspruch darauf, dass die ihn betreffenden Sozialdaten (§ 67 Absatz 2 Zehntes Buch) von den Leistungsträgern nicht unbefugt verarbeitet werden (Sozialgeheimnis). Die Wahrung des Sozialgeheimnisses umfasst die Verpflichtung, auch innerhalb des Leistungsträgers sicherzustellen, dass die Sozialdaten nur Befugten zugänglich sind oder nur an diese weitergegeben werden. […]“
Titelbild: Anke Knopp / Veröffentlicht auf ihrem Blog: Mehr digitale Kommunen