Ab 2024 erhalten über fünf Millionen Bürgergeld Bedürftige mehr Geld. In der Regelbedarfsstufe 1, dem sog. Eck-Regelsatz, erhöhen sich die Leistungen von derzeit 502 Euro für einen alleinstehenden Erwachsenen auf 563 Euro ab dem 01.01.2004 – ein Plus von über zwölf Prozent. Alle weiteren Änderungen in den Regelbedarfsstufen haben wir in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst.
Bürgergeld Höhe ab 2024 (Tabelle)
Bedarf | 2023 | 2024 | Erhöhung |
---|---|---|---|
Regelbedarf für Alleinstehende/ Alleinerziehende (Regelbedarfsstufe 1) | 502 € | 563 € | +61 € |
Volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft (Regelbedarfsstufe 2) | 451 € | 506 € | +55 € |
Erwachsene Behinderte in stationären Einrichtungen (Regelbedarfsstufe 3) | 402 € | 451 € | +49 € |
RL unter 25-Jährige im Haushalt der Eltern / Strafregelleistung für ohne Zustimmung ausgezogene U 25’er (Regelbedarfsstufe 3) | 402 € | 451 € | +49 € |
Kinder 14 bis 17 Jahre (Regelbedarfsstufe 4) | 420 € | 471 € | +51 € |
Kinder von 6 bis 13 Jahre (Regelbedarfsstufe 5) | 348 € | 390 € | +42 € |
Kinder 0 bis 5 Jahre (Regelbedarfsstufe 6) | 318 € | 357 € | +39 € |
Bürgergeld Auszahlung 2024 – Wann zahlt das Jobcenter?
Der Bürgergeld Regelbedarf sieht ab dem 01.01.2024 folgende Bestandteile vor:
Da mit dem Bürgergeld auch eine abweichende Berechnungsmethode eingeführt wurde, fällt die Bürgergeld Anpassung zum Jahreswechsel 2023/ 2024 höher aus als es noch 2022 zu 2023 bei der Einführung des Bürgergeldes gewesen ist. Durch diese Änderung und engeren Berücksichtigung der Inflation (ergänzende Fortschreibung) fällt der Regelsatz in der Regelbedarfsstufe 1 um 50,69 € höher aus als es nach der alten Berechnungsmethode der Fall wäre. Weitere Einzelheiten unter
- Bürgergeld deckt Kaufkraftverlust nicht und läuft Inflation hinterher
- Ungerecht: Bürgergeld Erhöhung 2024 deckt Stromkosten nicht
Auswirkung auf Mehrbedarfe
Die Erhöhung des Regelsatzes hat entsprechend Auswirkungen auf die Mehrbedarfe, die sich pauschal an den Regelbedarfsstufen orientieren.
So steigt auch der Mehrbedarf für Alleinerziehende von derzeit 60,24 Euro beim Mindestbetrag ab 2024 auf 67,56 Euro bis zum Höchstbetrag von derzeit 301,20 Euro auf 337,80 Euro.
Volljährige werdende Mütter am der 13. SSW erhalten im nächsten Jahr einen Mehrbedarf für Schwangere in Höhe von 95,71 Euro anstatt wie bisher 85,34 Euro.
Auch alle weiteren Mehrbedarfe wie der Mehrbedarf für Warmwasser bei dezentraler Erwärmung erhöht sich um 12,4 Prozent, ebenso wie der Mehrbedarf für Ernährung.
Pauschale für Schulbedarf im Bildungs- und Teilhabepaket
Gleichzeitig mit der Erhöhung der Regelsätze beim Bürgergeld wurden auch die Pauschalen für den Schulbedarf im Bildungs- und Teilhabepaket (Bildungspaket) angehoben. Hier haben Eltern zwei Zahlungen in 2023 erhalten: Am 01.02.2023 waren es 58 Euro und am 01.08.2023 weitere 116 Euro – in Summe 174 Euro. Ab 2024 erhöht sich dieser Betrag auf 195 Euro und wird ebenfalls in zwei Raten gezahlt. Im Februar 2024 erhalten Eltern 65 Euro und im August weitere 130 Euro für jedes Kind.
Regelsätze fallen höher aus als erwartet
Die Anpassung der Regelbedarfe fällt deutlich höher aus als im Existenzminimumbericht der Bundesregierung ursprünglich prognostiziert. Dies sei aber der enormen Inflation geschuldet, die durch die neu eingeführte ergänzende Fortschreibung als zweite Berechnungsgrundlage bei der Bemessung des Regelsatzes dient.
- CSU und FDP: Bürgergeld Anpassung 2024 soll gestoppt werden
- Bürgergeld steigt langsamer als der Mindestlohn
Die Kritik bei der Erhöhung zum Jahreswechsel geht allerdings in beide Richtungen. Während die Opposition aus CDU/ CSU als auch die FDP zunächst dieser Fortschreibung zugestimmt haben, würden sie diese jetzt gerne wieder zurückziehen und eine Anpassung stoppen. Diese Forderungen haben allerdings einen Beigeschmack eines wahlkampfpolitischen Schachzugs – zumal ein Stoppen der Anpassung nicht mehr möglich ist.
Auf der anderen Seite gibt es Kritik von Sozialverbänden wie dem Paritätischen Gesamtverband, der mit 813 Euro Regelsatz einen um 250 Euro höheren Wert in der Regelbedarfsstufe1 ermittelt hat und gleichzeitig fordert, die Stromkosten aus der Regelleistung herauszunehmen und im Rahmen der Unterkunftskosten zusätzlich zu übernehmen. Auch der SoVD ist mit der geplanten Anpassung nicht zufrieden. Bereits vor der Einführung des Bürgergeldes forderte der Verband einen Regelbedarf in Höhe von 650 Euro (hochgerechnet mit neuen Werten wären das 730 Euro) sowie ein Inflationsausgleichsgeld in Höhe von 100 Euro.
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