In ganz Deutschland sind die Schulen geschlossen. Für Schüler bedeutet dies, dass die nunmehr maßgeblich auf das sogenannte E-Learning zurückgreifen müssen. Dabei werden Lernmaterialien von Seiten der Schulen über das Internet zur Verfügung gestellt. Aktuell ist nicht klar, wann die Schulen wieder öffnen – ein internetfähiger PC oder Laptop ist in der jetzigen Lage unerlässlich. Familien im Hartz IV Bezug stellt dies jedoch vor eine Herausforderung.
E-Learning benachteiligt Kinder aus Hartz IV Familien
Alle Rund 11 Millionen Schüler und Schülerinnen der Bundesrepublik müssen derzeit zuhause bleiben. Um zu verhindern, dass sich das Coronavirus weiterverbreitet, sah ich die Bundesregierungen gezwungen, viele öffentlichen Einrichtungen vorerst zu schließen. Für viele Eltern und Schüler ist es eine große Umstellung, die nötigen Lernmaterialien von Plattformen oder Websites aus dem Internet herunterzuladen – für Kinder aus Familien, die vom Hartz IV Regelsatz leben, ist es oft schlicht nicht möglich.
Soziale Ungerechtigkeit verstärkt sich
Die soziale Ungerechtigkeit kann im weiteren Verlauf der Corona-Pandemie dementsprechend großen Einfluss auf den Lernfortschritt von Kindern aus finanzschwachen Familien haben. Ohne Zugang zu einem entsprechenden PC, Laptop oder anderen nötigen Gadgets bleiben die Kinder auf der Strecke- und gewertet wird das Schuljahr 2019/2020 auf jeden Fall, versichert die Präsidentin der Kultusministerkonferenz Stefanie Hubig dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Das weiß auch die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft:
„Die immer schon vorhandenen Benachteiligungen werden sich verstärken“, so die GEW gegenüber der Tagesschau.
Computer für die Schule beantragen
Für GEW-Vorstandsmitglied Ilka Hoffmann ist es wichtig, dass sich künftig etwas verändert:
„Nach der Corona-Zeit muss über Maßnahmen beraten werden, die betroffenen Kinder und Jugendlichen wieder aufzufangen und ihnen zusätzliche Unterstützung zu bieten“, erklärt sie der Tagesschau.
Grundsätzlich haben Familien im Hartz IV Bezug die Möglichkeit, einen internetfähigen PC beantragen. Die Kosten können dann als Mehrbedarf vom Jobcenter übernommen werden, wie auch in einem Fall des Sozialgerichts Gotha.
Titelbild: Sharomka/ shutterstock.com