Bayern gilt gemeinhin als konservativ, dürfte mit Blick auf Hartz IV inzwischen aber eines der fortschrittlichsten Bundesländer sein. Als im September 2018 das Familiengeld eingeführt wurde, machte man unmissverständlich klar, dass auch Hartz-IV-Empfänger davon profitieren sollen. Der Bund stellte sich quer und rechnete die Leistung an. Jetzt hat man einen gemeinsamen Nenner gefunden.
Förderliche frühkindliche Betreuung
Bayerns Sozialministerin Kerstin Schreyer (CSU) nennt es einen „pragmatischen Kompromiss“, mit dem man eine schnelle Lösung beim Familiengeld erzielt habe. Und genau das wollte man erreichen. „Mir ist wichtig, dass die Menschen Klarheit haben“, so Schreyer. Die wurde mit nur einem einzigen Satz geschaffen, der im entsprechenden Gesetz ergänzt wird: Zweck des Familiengeldes ist die förderliche frühkindliche Betreuung des Kindes.
Das Familiengeld gibt es in Bayern seit 2018. Ziel war es, ausnahmslos alle Familien finanziell zu unterstützen, auch jene, die auf Hilfen vom Staat angewiesen sind. Doch der Bund sträubte sich. Die Jobcenter waren angehalten, das Familiengeld auf die Hartz-IV-Leistungen anzurechnen. Dieser Weg wurde auch konsequent beschritten. Damit ist dank des Kompromisses jetzt Schluss.
250 Euro pro Kind
Von den 284.000 Familiengeldbescheiden, die bislang erstellt wurden, stammen acht Prozent von Familien, die Hartz IV beziehen. Sie erhalten das Geld jetzt rückwirkend ausgezahlt. Dabei geht es um 250 Euro pro Kind im Alter von 13 bis 36 Monaten. Der Zuschuss steigt ab dem dritten Kind auf 300 Euro. Erhalten haben das Geld bislang nur Leistungsempfänger aus den sogenannten Optionskommunen, wo der Bund keinen Zugriff auf die Hartz-IV-Leistungen hat. Das sind Ingolstadt, Schweinfurt, Erlangen und Kaufbeuren sowie die Kreise Würzburg, Ansbach, München, Miesbach, Günzburg und Oberallgäu.
Mit dieser einfachen Lösung habe man einen jahrelangen Rechtsstreit vermieden, so die Sozialministerin. Dabei wäre der Klageweg aus bayerischer Sicht durchaus erfolgversprechend gewesen.
Titelbild: Flamingo Images / shutterstock.com