Im Endspurt zum Jahresende hat sich der Bundestag noch auf Entlastungen für Familien geeinigt, die mit dem Steuerentwicklungsgsetz (SteFeG) vom Bundesrat am 20.12.2024 gebilligt worden sind. So wurde unter anderem eine zweistufige Kindergelderhöhung um insgesamt neun Euro beschlossen. Ebenso wird der Kindersofortzuschlag von derzeit 20 Euro auf 25 Euro monatlich erhöht.
Kindergelderhöhung zum 01.01.2025
Bereits im Sommer dieses Jahres war man sich zunächst einig, das Kindergeld auf 255 Euro ab 2025 zu erhöhen. Dieses Vorhaben wurde dann aber wieder eingestampft. Zum Jahresende konnte sich der Bundestag nun doch noch auf eine Entlastung für Familien einigen und beschloss eine Erhöhung des Kindergeldes ab 2025 zunächst um fünf Euro auf 255 Euro je Kind. Ab 2026 soll eine weitere Kindergeld Erhöhung um vier Euro auf dann 259 Euro erfolgen. Nach Angaben des Haushaltsausschusses lässt sich der Staat diese etappenweise Erhöhung 4,2 Millionen Euro extra kosten.
Hinweis für Familien im Bürgergeld Bezug: Zwar haben Kinder in der Grundsicherung ebenfalls Anspruch auf die Kindergelderhöhung, jedoch werden diese zusätzlichen Euro ab dem kommenden Jahr wieder mit dem Bedarf des Kindes verrechnet und reduzieren die Auszahlung des Jobcenters – womit es rechnerisch ein Nullsummenspiel ist. So wird das Kindergeld angerechnet
Kindersofortzuschlag wird erhöht
Als im Sommer 2022 das Thema der Kindergrundsicherung debattiert wurde, hat man sich auf einen temporären Kindersofortzuschlag in Höhe von monatlich 20 Euro je Kind geeinigt, welches auf Sozialleistungen angewiesen ist. Anspruch haben alle Kinder, die Leistungen aus dem Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Auf die Kindergrundsicherung konnte man sich vor dem Zerfall der Ampel-Regierung schlussendlich nicht einigen und das Familienministerium gab Mitte Dezember bekannt, dass die Kindergrundsicherung bisher nur als Gesetzesentwurf vorliege, jedoch nach dem Ende der Ampelkoalition mit einer Verabschiedung des Gesetzes nicht mehr zu rechnen sei – damit ist das Projekt offensichtlich zu den Akten gelegt worden. Dass aber Handlungsbedarf bei der Unterstützung von bedürftigen Kindern besteht, zeigt, dass der Kindersofortzuschlag weiterhin bestehen bleibt und ab 01.01.2025 um fünf Euro auf 25 Euro monatlich erhöht wird.
Hinweis für Familien im Bürgergeld Bezug: Der Kindersofortzuschlag wird anders als das Kindergeld, zusätzlich zum Bürgergeld gezahlt und wird nicht vom Jobcenter angerechnet. Diese Erhöhung um fünf Euro im Monat fließt den Kindern damit tatsächlich zu.
Kinderfreibetrag und steuerlicher Grundfreibetrag steigen
Ebenso wurde eine stufenweise Anhebung des Kinderfreibetrags sowie des steuerlichen Grundfreibetrags beschlossen. Hierbei steigt der Kinderfreibetrag ab 2025 um 60 Euro auf 9.600 Euro und im Folgejahr 2026 um weitere 156 Euro auf 9.756 Euro. Der steuerliche Grundfreibetrag wird ab 2025 um 312 Euro auf 12.096 Euro und in 2026 um weitere 252 Euro auf 12.348 Euro angehoben. Gleichzeitig werden auch die Freigrenzen für den Solidaritätszuschlag erhöht.
Titelbild: KurKestutis / shutterstock