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Erste Stadt mit Arbeitspflicht für Bürgergeld-Empfänger

Menschen räumen Park auf, gemeinnützige Arbeit

In der Landeshauptstadt Mecklenburg-Vorpommerns wird eine bundesweit einmalige Maßnahme eingeführt: Bürgergeld-Empfänger müssen künftig gemeinnützige Arbeit leisten. Der Beschluss wurde Ende 2024 vom Stadtrat verabschiedet. Wer die Arbeit verweigert, riskiert eine Kürzung der Leistungen.

Beschluss mit Signalwirkung

Die Initiative, die in Schwerin erstmals eine Arbeitspflicht für Bürgergeld-Bezieher vorschreibt, hat politische Kontroversen ausgelöst. Ursprünglich von der AfD eingebracht, war der Antrag auf Asylbewerber beschränkt. Die CDU modifizierte ihn jedoch, sodass auch Bürgergeld-Empfänger einbezogen werden. Mit 24 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen und einer Enthaltung setzte sich die Maßnahme gegen Widerstand der SPD und anderer Fraktionen durch.

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CDU verweist auf Erfolgsmodell aus Thüringen

Für die CDU-Fraktion ist der Beschluss ein Schritt hin zu mehr Eigenverantwortung. „Wer Leistung bekommt, muss auch etwas dafür tun“, erklärte CDU-Fraktionsvorsitzender Gert Rudolf gegenüber der BILD. Er verwies auf den Saale-Orla-Kreis in Thüringen, wo eine ähnliche Regelung seit 2023 gilt. Dort seien 25 Prozent der verpflichteten Asylbewerber inzwischen in Vollzeitbeschäftigung.

Die Erwartung sei, dass Schwerin durch diese Maßnahme langfristig Kosten spart und die Anzahl der Leistungsberechtigten reduziert wird. Gleichzeitig werde Integration gefördert, so Rudolf weiter.

SPD kritisiert Umsetzung und Kosten

Schwerins Oberbürgermeister Rico Badenschier (SPD) äußerte scharfe Kritik an der Maßnahme. Gegenüber dem NDR erklärte er, dass diese „an niedere Instinkte appelliert“ und weder effizient noch nachhaltig sei. Arbeitsgelegenheiten, wie sie der Beschluss vorsieht, seien „das unwirksamste Instrument der Arbeitsmarktintegration“. Der notwendige Personal- und Kostenaufwand stehe in keinem Verhältnis zu den erwarteten Effekten.

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Gemeinnützige Arbeit für geringe Entschädigung

Nach dem Beschluss sollen Bürgergeld-Empfänger in Einrichtungen wie Kitas, Schulen oder Vereinen arbeiten. Als Vergütung ist eine Mehraufwandsentschädigung vorgesehen, die zwischen 80 Cent und 2 Euro pro Stunde liegt. Dies liegt deutlich unter einem regulären Stundenlohn und wird von Kritikern als symbolische Bezahlung abgetan.

Rechtslage bleibt umstritten

Die Maßnahme berührt auch rechtliche Fragen. Bürgergeld-Empfänger mit Fluchthintergrund, darunter ukrainische Migranten, werden ebenfalls einbezogen. „Dass jemand ein UA-Kennzeichen am Auto hat, darf nicht der alleinige Grund sein, Bürgergeld zu bekommen“, erklärte Rudolf der BILD. Diese Einbeziehung könnte juristisch überprüft werden, da sie potenziell eine Diskriminierung darstellt.

Umsetzung stellt Verwaltung vor Herausforderungen

Trotz aller Kritik ist die Stadtverwaltung verpflichtet, den Beschluss umzusetzen. Oberbürgermeister Badenschier muss nun in Kooperation mit dem Jobcenter und sozialen Trägern geeignete Arbeitsmöglichkeiten schaffen. Die Maßnahme steht unter Beobachtung, sowohl von Unterstützern als auch von Kritikern. Ob Schwerin mit diesem Vorstoß tatsächlich als Vorbild für andere Kommunen dienen wird, bleibt abzuwarten.

Titelbild: Rawpixel.com / shutterstock