Die Bürgergeld-Regelsätze für das kommende Jahr sind vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) längst veröffentlicht worden. Noch muss aber der Bundesrat am 20. Oktober zustimmen – was als reine Formsache gilt. In dem Zusammenhang liegt mit der Drucksache 454/23 jetzt auch die Verordnung für die Fortschreibung des Bürgergelds vor. Sie erklärt Schritt für Schritt, wie die Regelsätze zustande kommen.
Kritik an der Anpassung
Kritiker erwecken häufig den Eindruck, als sei die Höhe des Bürgergelds am Würfeltisch bestimmt worden. Dass dem nicht so ist, verrät ein Blick in die Sozialgesetzgebung. Hier ist im Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) fest verankert, wie die Regelsätze berechnet und für das nächste Jahr angepasst werden müssen. Diesem Schema hat auch die Union zugestimmt, die inzwischen zu den größten Gegnern der 2024er-Anpassung zählt.
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So wird gerechnet
Aktuell erhält ein alleinstehender Bürgergeldempfänger monatlich 502 Euro Regelsatz. Ab dem 1. Januar 2024 sind es dann 61 Euro mehr: 563 Euro. Warum es nicht fünf Euro mehr oder weniger sind und die derzeitigen Regelsätze mit 12,2 Prozent fortgeschrieben werden, geht aus der Verordnung des BMAS hervor – 21 Seiten, gespickt mit Zahlen und Daten.
Hier die wichtigsten Fakten zur Bürgergeld Berechnung 2024 zusammengefasst:
Die Fortschreibung erfolgt seit der Einführung des Bürgergelds in zwei Schritten: Basis- und ergänzende Fortschreibung. Hierbei gilt:
- Grundlage für die Basisfortschreibung ist ein Mischindex, in den die Preis- und die Lohnentwicklung einfließen. Gegenübergestellt werden die maßgeblichen Komponenten aus dem Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023 mit dem davor liegenden Zwölfmonatszeitraum vom 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2022. Die Preisentwicklung macht später 70 Prozent aus, die der Nettolöhne 30 Prozent.
- Die ergänzende Fortschreibung wiederum basiert auf der „Veränderungsrate der bundesdurchschnittlichen Entwicklung der Preise aller regelbedarfsrelevanten Güter und Dienstleistungen in dem Dreimonatszeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni des Jahres 2023 gegenüber dem gleich abgegrenzten Dreimonatszeitraum des Jahres 2022“.
Der regelbedarfsrelevante Preisindex
Die Daten für die Berechnung stammen allesamt vom Statistischen Bundesamt. Der regelbedarfsrelevante Preisindex betrug demnach für die Zeit von
- Juli 2021 bis Juni 2022: 104,75
- Juli 2022 bis Juni 2023: 115,82
Die Veränderung beträgt somit 10,568 Prozent.
Entwicklung der Löhne
Für die durchschnittlichen Nettolöhne in den entsprechenden Zeitfenstern gelten diese Werte:
- Juli 2021 bis Juni 2022: 26.386 Euro
- Juli 2022 bis Juni 2023: 27.837 Euro
Daraus ergibt sich ein Anstieg um 5,50 Prozent.
Berechnung des Mischindex für das Bürgergeld
Gewichtet man nun die Preisentwicklung mit 70 Prozent und die Lohnentwicklung mit 30 Prozent, erhält man folgende Rechnung:
(0,7 * 10,6 %) + (0,3 * 5,50 %) = 7,42 % + 1,65 % = 9,07 %
Die Basisfortschreibung erfolgt also mit einem Wert von 9,07 Prozent.
Ergänzende Fortschreibung
Für die ergänzende Fortschreibung beim Bürgergeld wird auf die Daten aus dem Dreimonatszeitraum von April 2022 bis Juni 2022 im Vergleich zu April 2023 bis Juni 2023 zurückgegriffen – den Werten aus dem zweiten Quartal. Hier stand für 2022 ein Preisindex von 108,65 zu Buche und für 2023 von 119,41. Die Veränderungsrate und damit der Prozentwert, mit dem später gerechnet wird: 9,90 Prozent.
Damit stehen die beiden wichtigsten Informationen fest: Die Basisfortschreibung erfolgt mit 9,07 Prozent und die erweiterte Fortschreibung mit 9,90 Prozent.
Ausgangswert für die Anpassung
Normalerweise würde man davon ausgehen, dass die Berechnung anhand der jetzt geltenden Regelsätze erfolgt. Das ist allerdings nicht richtig. Zugrunde gelegt werden gemäß § 28a Abs 2 S. 2 SGB XII die sich aus der Basisfortschreibung der Regelbedarfsstufen zum 1. Januar 2023 ergebenden Beträge. Damit soll sichergestellt werden, dass der Mischindex auch weiterhin die Grundlage für die jährliche Fortschreibung bildet.
Das heißt: Ausgangswert für die Regelbedarfsstufe 1 sind nicht 502 Euro, sondern 469,38 Euro.
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Basisfortschreibung für alle Regelbedarfsstufen
Regelbedarfsstufe | Ausgangswert | Veränderungsrate | Basisfortschreibung |
1 | 469,38 € | 9,07 % | 511,95 € |
2 | 422,34 € | 9,07 % | 460,65 € |
3 | 376,34 € | 9,07 % | 410,47 € |
4 | 393,07 € | 9,07 % | 428,72 € |
5 | 325,12 € | 9,07 % | 354,61 € |
6 | 297,94 € | 9,07 % | 324,96 € |
Ein Single würde, wenn – wie bei Hartz IV – nur der Mischindex greifen wurde – ab dem kommenden Jahr also 512 Euro erhalten. Doch mit dem Bürgergeld wurde, um die Inflation besser und zeitnäher abbilden zu können, die ergänzende Fortschreibung geschaffen
Daten der ergänzenden Fortschreibung
Regelbedarfsstufe | Ausgangswert | Veränderungsrate | Basisfortschreibung | Gerundet |
1 | 511,95 € | 9,9 % | 562,64 € | 563 € |
2 | 460,65 € | 9,9 % | 506,25 € | 506 € |
3 | 410,47 € | 9,9 % | 451,11 € | 451 € |
4 | 428,72 € | 9,9 % | 471,16 € | 471 € |
5 | 354,61 € | 9,9 % | 389,71 € | 390 € |
6 | 324,96 € | 9,9 % | 357,13 € | 357 € |
Fazit
Wenn das Bürgergeld ab dem 1. Januar 2024 um 12,2 Prozent steigt, ist das keine Willkür, sondern schlichtweg geltendes Recht. Den im Gesetz verbindlich festgelegten Berechnungsvorgaben haben auch FDP und CDU/CSU zugestimmt. Sich jetzt zu echauffieren, dass Bürgergeldempfänger zu weich gebettet werden, ist daher absolut nicht nachvollziehbar. Es sei denn, da hat jemand in Mathe nicht aufgepasst oder nicht mitbekommen, dass die Inflation Betroffenen das Leben zur Hölle gemacht hat – und nach wie vor macht.
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