Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat angekündigt, dass alle Arbeitnehmer ab dem kommenden Jahr weniger Steuern zahlen werden. Gleichzeitig bleibt das Bürgergeld unverändert, es wird eine sogenannte Nullrunde geben. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, den Lohnabstand zwischen Erwerbstätigen und Bürgergeldempfängern deutlich zu vergrößern. In der neuesten Folge der Reihe #EinfachFragen auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums der Finanzen erklärte Lindner, wie diese Änderungen das Gerechtigkeitsgefühl stärken und den Anreiz zur Aufnahme einer Beschäftigung erhöhen sollen.
Dabei ging der Bundesfinanzminister auf die nachfolgende, kritische Frage ein:
„Warum sollen Hunderttausende in Jobs gehen, wenn Bürgergeld lukrativer ist – ohne morgens aufzustehen? Konsequenzen? Keine.“
Lindner nahm ausführlich Stellung zu dieser Sorge und betonte, dass die aktuelle Regelung des Bürgergeldes oft missverstanden werde und durchaus Raum für berechtigte Kritik böte.
Strengere Anforderungen und Kürzungen
Rolle rückwärts: Bürgergeld wird noch härter als Hartz IV
Lindner kündigte an, dass die Anforderungen für den Bezug von Bürgergeld verschärft werden sollen. Dazu gehört, dass die Mitwirkungspflichten verschärft werden.
„Wenn man also einen Termin verpasst, dann wird das Bürgergeld um 30% für drei Monate reduziert,“
erklärte der Finanzminister. Zusätzlich müssen Bürgergeldempfänger sich künftig einmal im Monat beim Jobcenter melden, um den Kontakt zu verbessern und den Vermittlungserfolg zu erhöhen.
Halbierung der Karenzzeit
Eine weitere Neuerung betrifft das sogenannte Schonvermögen. Bisher wurde dieses für 12 Monate nicht berücksichtigt, künftig soll diese Karenzzeit auf sechs Monate halbiert werden. Dies bedeutet, dass das Vermögen von Bürgergeldempfängern nach dieser Frist stärker in die Bürgergeld Berechnung einbezogen wird.
Steuersenkungen für Arbeitnehmer
Zum Ausgleich sollen alle, die arbeiten, ab dem nächsten Jahr weniger Steuern zahlen. Dies soll durch eine Erhöhung des Grundfreibetrags sowie durch Senkungen bei der Lohn- und Einkommensteuer erreicht werden.
„Der Abstand zwischen Arbeiten und Nicht-Arbeiten wird im Netto größer,“
betonte Lindner.
Geplant sind Steuerentlastungen in den Jahren 2025 und 2026 von insgesamt 23 Milliarden Euro. Neben der Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages wird auch der Kinderfreibetrag angehoben. Zudem werden die Tarife bei der Lohn- und Einkommensteuer sowie der Bereich, in dem der Solidaritätszuschlag gezahlt werden muss, der Inflation angepasst. Gleichzeitig erhöht sich auch das Kindergeld von derzeit 250 auf 255 Euro ab dem kommenden Jahr.
Nach aktuellen Schätzungen und eigenen Hochrechnungen würde ein alleinstehender Erwachsener ohne Kinder mit Lohnsteuerklasse 1, der in Vollzeit 2.300 Euro monatlich brutto verdient (knapp über Mindestlohn), durch die Steuersenkung etwa 15 – 17 Euro monatlich mehr auf dem Konto haben, ausgehend nur von der Ersparnis bei der steuerlichen Belastung.
Nullrunde beim Bürgergeld
Während Arbeitnehmer von Steuersenkungen profitieren sollen, bleibt das Bürgergeld unverändert, es gibt eine sogenannte Nullrunde. Der Bundesfinanzminister erläuterte, dass dies den Lohnabstand vergrößern soll:
„Der Lohnabstand, das ist ein Maßstab für Gerechtigkeit und Fairness. Es muss immer nämlich so sein, dass wer arbeitet mehr hat als derjenige der nicht arbeitet und wer mehr arbeitet, muss auch mehr haben als diejenigen die weniger.“
Maßnahmen für mehr Gerechtigkeit
Diese Maßnahmen zielen laut Lindner darauf ab, das Gerechtigkeitsgefühl in der Gesellschaft zu stärken und den Anreiz zur Aufnahme einer Beschäftigung zu erhöhen. Er stellte klar, dass es nicht nur um finanzielle Aspekte gehe, sondern auch um Fairness und das Belohnungssystem für Arbeit.
Mit diesen Reformen will das Finanzministerium die Weichen für ein gerechteres Sozial- und Steuersystem stellen, das den Unterschied zwischen Erwerbstätigkeit und Bürgergeldbezug deutlicher macht und den sozialen Frieden stärkt.
Bürgergeld Einfluss auf den steuerlichen Grundfreibetrag
Beim steuerliche Grundfreibetrag steht unter dem Einfluss des Bürgergeldes. So werden die Werte des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums zur Ermittlung der einkommensteuerrechtlichen Freibeträge herangezogen. In Zahlen wurde dies auch im 14. Existenzminimumbericht für 2024 verdeutlicht. Hier wurden beispielsweise für einen alleinstehenden Erwachsenen der jährliche Regelsatz, durchschnittliche Kosten der unzerkunft sowie die Heizkosten herangezogen, um das sächliche Existenzminimum zu bilden, welches sich für 2024 auf 11.472 Euro beläuft. Hierin enthalten ist ein Regelsatz von jährlich 6.444 Euro (537 Euro monatlich) sowie 3.024 Euro für Kosten der Unterkunft (327 Euro monatlich) zuzüglich Heizkosten 1.104 Euro (92 Euro monatlich). Dabei wird der Regelsatz mit 537 Euro berücksichtigt, da der 14. Existenzminimumbericht erstellt wurde, bevor klar war, dass der Bürgergeld Regelsatz auf 563 Euro steigen wird, anstatt wie bisher angenommen, auf 537 Euro.
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