Sich über einen Bürgergeldbescheid vom Jobcenter zu ärgern, reicht nicht aus. Man muss schon aktiv werden. Sollte die Widerspruchsfrist von einem Monat bereits verstrichen sein, sind Hopfen und Malz nicht verloren. Dann besteht die Option, es mit einem Überprüfungsantrag zu versuchen. Die Frist hierfür ist etwas großzügiger bemessen: Sie beträgt beim Bürgergeld ein Jahr. Der Antrag selbst gilt rückwirkend bis zum Januar des Vorjahres.
Widerspruchsfrist verpasst – was nun?
Dass Bescheide vom Jobcenter fehlerhaft sind, ist leider keine Seltenheit. Streit darüber, ob und in welcher Höhe Leistungen zustehen, gehört längst zur Tagesordnung. In einem ersten Schritt sollte man stets Widerspruch einlegen und gegebenenfalls vor dem Sozialgericht klagen, wenn anders keine Lösung zu erzielen ist. Übersieht man jedoch, dass sich ein Fehler eingeschlichen hat, dann bleibt nur der Überprüfungsantrag. Etwa, wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen und der Bescheid unanfechtbar geworden ist.
Lesetipp: Fristablauf: Bürgergeld Empfänger dürfen das Jobcenter verklagen
Jetzt noch für das Jahr 2023 aktiv werden
Der Erwerbs- und Sozialhilfeverein Tacheles macht aktuell explizit darauf aufmerksam, dass man einen solchen Antrag stellen kann – und im Zweifelsfall auch sollte. Denn am 31.12.2024 und somit heute endet die Frist für einen Bürgergeld Überprüfungsantrag, der sich auf nicht erhaltene Leistungen im Jahr 2023 bezieht. Ein noch in diesem Jahr eingereichter Antrag gilt dann rückwirkend bis zum Januar 2023.
Wann ist ein Überprüfungsantrag sinnvoll?
Beispiele dafür, wann ein Überprüfungsantrag für Bürgergeld Bedürftige sinnvoll ist, gibt es viele. Grundsätzlich geht es um Leistungen, die Betroffenen vom Gesetz her zustehen, vom Jobcenter aber nicht bewilligt wurden. Das gilt etwa für folgende Aspekte:
- Unterkunftskosten: Viele Jobcenter übernehmen nur einen Teil der Unterkunftskosten, weil sie darauf pochen, dass die Wohnung nicht angemessen sei – arbeiten aber mit veralteten Werten.
- Mehrbedarf: Viele Bürgergeld Bedürftige haben Anrecht auf einen sogenannten Mehrbedarf. Das wird vom Jobcenter allerdings gerne vergessen oder übersehen.
Lesetipp: Rückforderung verfällt trotz Mahnung des Jobcenters
Überprüfungsantrag stellen
Betroffene müssen nicht zwangsläufig selbst einen Überprüfungsantrag stellen. Gemäß § 44 Absatz 1 Satz 1 SGB X können laut Tacheles auch „mitdenkende Dritte“ diesen Schritt gehen. Das kann zum Beispiel ein sozialer Dienst sein, dem der Fehler aufgefallen ist.
Überprüfungsantrag ist keine Einbahnstraße
In dem Zusammenhang muss man sich jedoch bewusst sein: Die Überprüfung bezieht sich unter Umständen auf den gesamten Bescheid und nicht nur auf den Aspekt, auf den sich der Einwand bezieht. Tauchen dabei Fehler zuungunsten von Bürgergeld Bedürftigen auf, kann der Überprüfungsauftrag auch nach hinten losgehen und sich nachteilig auswirken. Bestenfalls wird die nicht bewilligte Leistung nachträglich beschieden und nachgezahlt.
Titelbild: Andrey_Popov / shutterstock