Lässt sich auf dem Konto Geld ansparen, obwohl es bei der Bank als Pfändungsschutzkonto geführt wird? Diese Frage kann man grundsätzlich mit einem Ja beantworten, allerdings kann mit einem P-Konto Guthaben nur in sehr begrenztem Rahmen sparen. Welche Möglichkeiten Schuldner haben, trotz Pfändung etwas Geld zurückzulegen und welche Regelungen gelten, erläutern wir nachfolgend.
Sparen für 3 Monate möglich
Schuldner können nicht verbrauchtes Guthaben auf ihrem P-Konto, das unterhalb des Pfändungsfreibetrags liegt, trotz Kontopfändung in die nächsten drei Monate übertragen. Am 1. Dezember 2021 hat der Gesetzgeber die Bestimmungen in der Zivilprozessordnung dahingehend geändert, dass ein Teil des unpfändbaren Guthabens über einen längeren Zeitraum angespart werden kann. Diese Änderung soll es ermöglichen, größere Ausgaben oder Anschaffungen zu tätigen. Vor dieser Anpassung konnte das Guthaben nur in den folgenden Monat übertragen werden. Der relevante Gesetzestext (§ 899 Abs. 2 ZPO) lautet:
Hat der Schuldner in dem jeweiligen Kalendermonat nicht über Guthaben in Höhe des gesamten nach Absatz 1 pfändungsfreien Betrages verfügt, wird dieses nicht verbrauchte Guthaben in den drei nachfolgenden Kalendermonaten zusätzlich zu dem nach Absatz 1 geschützten Guthaben nicht von der Pfändung erfasst. Verfügungen sind jeweils mit dem Guthaben zu verrechnen, das zuerst dem Pfändungsschutzkonto gutgeschrieben wurde.
Diese Regelung geht auf das BGH Urteil IX ZR 3/17 vom 19.10.2017 zurück, das sinngemäß besagt, dass Ausgaben (Bargeldabhebungen, Überweisungen, Lastschriften), die ein Schuldner aus seinem pfändungsfreien Guthaben tätigt, zuerst vom verbleibenden Guthaben des Vormonats abgezogen werden sollen. Erst wenn dieses Guthaben aufgebraucht ist, werden die Ausgaben vom neuen Freibetrag des aktuellen Monats abgezogen. Dies wird als „First In – First Out“-Prinzip (FIFO) bezeichnet.
1.500 Euro garantiert sicher mit dem P-Konto
Beispiel: Ansparen auf dem P-Konto
Wie das Ansparen auf dem P-Konto mit dem First In – First Out Prinzip funktioniert, zeigen wir am Beispiel von Julia. Seit dem 1. Juli 2024 hat sie einen Grundfreibetrag von 1.500 Euro. Da Julia sehr sparsam ist, bleibt jeden Monat ein Teil ihres pfändungsfreien Guthabens auf ihrem P-Konto übrig. Dieses nicht verbrauchte Guthaben kann sie in den folgenden drei Monaten ansparen, ohne eine Pfändung befürchten zu müssen.
Mit Beginn des 4. Folgemonats verfällt der Pfändungsschutz auf Guthaben aus dem 1. Monat.
- 1. Monat: Julia hat 1.000 € von ihrem Kontoguthaben ausgegeben; Berechnung:
- 1.500 € Grundfreibetrag – 1.000 € Ausgaben = 500 € Übertrag in Folgemonat
- 2. Monat: 1.200 Euro Ausgaben; Berechnung:
- 1.500 € Grundfreibetrag + 500 € Guthaben aus Vormonat – 1.200 € Ausgaben = 800 € Übertrag
- 3. Monat: 1.400 € Ausgaben; Berechnung:
- 1.500 € Grundfreibetrag + 800 € aus Vormonaten – 1.400 € Ausgaben = 900 € Übertrag
- 4. Monat: 1.300 € Ausgaben; Berechnung:
- 1.500 € Grundfreibetrag + 900 € aus Vormonaten – 1.300 € Ausgaben = 1.100 € Übertrag
- 5. Monat: 1.350 € Ausgaben; Berechnung:
- Mit Ablauf des 4. Monats verfällt der Pfändungsschutz für das Guthaben (500 €) aus dem 1. Monat
- 1.500 € Grundfreibetrag + 600 € (1.100 – 500 €) aus Vormonaten – 1.350 € Ausgaben = 750 € Übertrag
- 6. Monat: 1.250 € Ausgaben; Berechnung:
- Mit Ablauf des 5. Monats verfällt der Pfändungsschutz für das Guthaben (300 €) aus dem 2. Monat
- 1.500 € Grundfreibetrag + 450 € (750 – 300 €) aus Vormonaten – 1.250 € Ausgaben = 700 € Übertrag
4-facher Pfändungsfreibetrag als Sparguthaben
Rein rechnerisch können Schuldner ihren 4-fachen Pfändungsfreibetrag auf dem P-Konto ansparen, ohne dass das Guthaben gepfändet wird. Ausgehend vom Grundfreibetrag in Höhe von 1.500 Euro sind so bis zu 6.000 Euro Sparguthaben auf dem P-Konto möglich. Das ist die Summe aus dem Freibetrag von 1.500 Euro für den laufenden Monat und je 1.500 Euro für die drei vergangenen Monate, vorausgesetzt, es erfolgten keine Ausgaben.
Pfändungstabelle: Neue Freigrenzen zum 01.07.2024
Gilt auch für Erhöhungsbeträge
Die Ansparmöglichkeit auf dem Pfändungsschutzkonto beschränkt sich nicht nur auf den Grundfreibetrag. Auch zusätzliche Freibeträge, die etwa aufgrund von Unterhaltspflichten anerkannt und vereinbart wurden, sind eingeschlossen. Zum Beispiel beträgt der monatliche Pfändungsfreibetrag für Alleinerziehende mit einem Kind 2.060 Euro. Guthaben innerhalb dieser Grenze kann in den folgenden Monaten auf dem P-Konto zurückgelegt werden.
Wie viel Bürgergeld erhalten Alleinerziehende mit Kind?
Geld besser abheben
Generell ist ein P-Konto kein Sparkonto. Wenn es also nicht unbedingt erforderlich ist, das Guthaben auf dem Konto zu lassen, sollte man es besser abheben. Zwar kann man auf dem P-Konto grundsätzlich Geld ansparen, doch besteht dabei ein gewisses Risiko. Wenn die Bank die Verrechnung nicht korrekt umsetzt oder man selbst die Dreimonatsfrist aus den Augen verliert, könnte das angesparte Guthaben gepfändet werden. Deshalb ist es sicherer, das Geld rechtzeitig vom Konto abzuheben.
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