Ein paar Euro von der Oma zum Geburtstag, Geld vom Patenonkel zu Weihnachten oder von der Bekannten für Lebensmittel. Und zack: Das Jobcenter wird aktiv und meldet sich. Geldgeschenke und Bürgergeld vertragen sich eben nicht. Dadurch erhält die Floskel „nur Bares ist Wahres“ für Betroffene einen negativen Beigeschmack. Während Sachgeschenke in der Regel kein Problem darstellen, werden Geldzuwendungen beim Bürgergeld ganz schnell als Einkommen angerechnet.
50 Euro bleiben frei
Die Regeln rund um Geschenke für Bürgergeld Bedürftige sind streng. Expertin Inge Hannemann formuliert es so:
„Je weniger man hat, desto schärfer wird man kontrolliert.“
Das betrifft vor allem Geldgeschenke. Grundsätzlich gilt: 50 Euro pro Jahr – sofern sie nicht zweckgebunden sind – bleiben anrechnungsfrei. Wenn Oma und Opa also zum Geburtstag und zu Weihnachten jeweils 25 Euro spendieren, bleiben die Finanzspritzen ohne Folgen. Wären die Geldgeschenke höher, würden sie als Einkommen gewertet und auf die Bürgergeldleistung angerechnet.
Ausnahme: Jugendweihe und religiöse Feste
Eine Ausnahme gibt es bei Geldgeschenken. Sind sie für Minderjährige bestimmt, anlässlich der Firmung, Kommunion, Konfirmation oder vergleichbarer religiöser Feste sowie anlässlich der Jugendweihe, greift ein deutlich höherer Freibetrag: 3.100 Euro, die bei Kindern und Jugendlichen im Bürgergeldbezug nicht als Einkommen berücksichtigt werden dürfen.
Angemessenheit zählt
Entscheidend ist, dass ein Geldgeschenk angemessen sein muss und die Sozialleistungen nicht als ungerechtfertigt erscheinen lässt. Vor allem aber: Es darf keinesfalls für einen Bedarf bestimmt sein, der bereits über die Bürgergeldleistungen abgedeckt ist. Wer es mit einer Bekannten oder einem Freund gut meint und 60 Euro speziell für Lebensmittel spendiert, tut den Betroffenen keinen Gefallen. Der Bürgergeld-Regelsatz umfasst einen gewissen Anteil (aktuell 34,70%) für Nahrungsmittel. Daher würde das Geschenk komplett angerechnet.
Noch mehr Ärger bei Grundsicherung im Alter
Zur Information: Bei Betroffenen, die auf Hilfe vom Grundsicherungsamt angewiesen sind, etwa Grundsicherung im Alter, sind Geldgeschenke bis 50 Euro ebenfalls frei. „Grundsätzlich werden sie jedoch als Einkommen berücksichtigt“, erklärt Inge Hannemann. Nur bei einer „besonderen Härte“ wird der Betrag nicht angerechnet.
Die Frage, wie die Behörden von Geldgeschenken erfahren, lässt sich ganz einfach beantworten: durch einen Blick auf die Kontobewegungen. Schließlich muss man als Bürgergeld Bedürftiger seine Finanzen offenlegen.
Die Lösung: Sachgeschenke
Wer Menschen, die Bürgergeld oder Grundsicherung erhalten, eine Freude machen möchte, sollte daher auf Geldgeschenke verzichten. Deutlich besser sind Sachgeschenke – jedoch nicht im Rahmen einer Beschäftigung. Das Fahrrad für den Enkel ist in dem Fall kein „Einkommen“, sondern schlicht ein Geschenk – auch wenn es mehr als 50 Euro gekostet hat. Denn bei Sachgeschenken nimmt das Jobcenter keine Umrechnung in Euro und Cent vor. Übertreiben sollte man es allerdings nicht. Handelt es sich beim Geschenk um ein Auto, das über 15.000 Euro kostet, wäre das zu teuer.
Bürgergeld: Wie teuer darf ein Auto sein?
Kurzum: Geldgeschenke sorgen schnell für Frust, wohingegen Sachgeschenke deutlich weniger Konfliktpotenzial bergen.
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