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Gericht und Staatsanwalt rüffeln Jobcenter

Richterin mit Richterhammer wütend

Der Vorwurf des Sozialbetrugs steht schnell im Raum. Und ließe sich vom Jobcenter ebenso schnell wieder aus der Welt schaffen. Mangelt es dabei an der nötigen Absprache innerhalb der Behörde, bindet das Chaos mitunter auch andere Ressourcen. Dafür wurde ein Jobcenter jetzt gerüffelt – von der Richterin am Amtsgericht Sulingen und der Staatsanwaltschaft. Denn das Verfahren gegen einen Bürgergeld-Empfänger und dessen Tochter hätte man sich ganz einfach sparen können.

Anzeige wegen Hartz IV Betrugs

Der 53-jährige Mann und seine 24-jährige Tochter lebten in einer Bedarfsgemeinschaft. Als die junge Frau nach Augustdorf zog, wurde der Familie vorgeworfen, sie hätte die Ummeldung des Wohnsitzes nicht ordnungsgemäß an das Jobcenter gemeldet. Für den Zeitraum von Juni 2020 bis Januar 2021 seien daher zu Unrecht staatliche Leistungen in Höhe von 2.684,45 Euro gezahlt worden. Der Betrag wurde zurückgefordert und gleichsam Betrugsanzeige erstattet.

Erfolgreicher Widerspruch

Der Staatsanwalt nahm die Arbeit auf. Später das Gericht. Die Tochter legte währenddessen frist- und formgerecht Widerspruch beim Jobcenter ein. Die Bemühungen der 24-Jährigen hatten Erfolg. Sie erhielt einen Abhilfebescheid des Jobcenters, wonach die Behörde auf die Rückforderung verzichtete. Die Justiz informierte man allerdings nicht über diesen Sinneswandel, sodass man sich vor Gericht traf.

Gericht wurde nicht informiert

Dort legte die Tochter des Bürgergeld-Empfängers den Bescheid vor. Damit war dem Verfahren der Anlass entzogen. Sowohl die Richterin als auch die Staatsanwaltschaft waren wenig erfreut darüber, dass der Sachverhalt vom Jobcenter nicht vorab klargestellt worden war. Der Abhilfebescheid belege, dass die interne Prüfung des Widerspruchs die Rückforderung für nicht geboten bewertet habe. Insofern liege auch keine Betrugsstraftat vor.

Unnötig Ressourcen gebunden

Hätte das Jobcenter die Staatsanwaltschaft sofort über den Abhilfebescheid informiert, wäre der ganze Aufwand nicht nötig gewesen. Dadurch seien unnötig Ressourcen der Justiz gebunden worden. Der Vorwurf, im Jobcenter wisse die rechte Hand offenbar nicht, was die linke Hand tue, ist in diesem Fall deshalb der einzige „Richterspruch“ und eine klare Kritik an der Arbeitsweise der Behörde.

Kosten zulasten der Allgemeinheit

Die Kosten des Verfahrens gehen zulasten der Landeskasse und müssen damit vom Steuerzahler getragen werden. Angesichts der Vielzahl von Fällen, in denen Jobcenter bei Hartz IV und jetzt beim Bürgergeld Gerichte bemühen und damit auf die Nase fallen – bestes Beispiel: der Streit um zehn Euro bis vor das Bundessozialgericht –, wäre ein Machtwort des Bundesarbeitsministers überfällig.

Bild: Elnur/ shutterstock.com

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