Liegen Beeinträchtigungen beim Hartz IV Empfänger durch Schmerzen beim Treppensteigen vor, so muss das Jobcenter den notwendigen Umzug und damit auch höhere Kosten der Unterkunft akzeptieren. Besonders bei gesundheitlichen Problemen dürfen die Anforderungen an das Erfordernis des Umzugs nicht vom Jobcenter überzogen werden. So entschied das SG Gießen mit Urteil S 25 AS 832/12 ER vom 10.01.2013.
Die 59 jährige Klägerin lebte gemeinsam mit ihrem Sohn im 4. Stock eines Gießener Mietshauses, welches über keinen Aufzug verfügte. Insgesamt übernahm das Jobcenter die Hälfte der anfallenden Kosten für Unterkunft und Heizung in Höhe von 191,70 Euro. Die andere Hälfte wurde vom Sohn übernommen.
Aufgrund von gesundheitlichen Problemen im Zusammenhang mit dem Treppensteigen beantragte die Frau im August 2012 den Umzug beim zuständigen Jobcenter, den sie dann auch im Oktober durchführte. Für die neu bezogene Wohnung enstehen Mietkosten von 599 Euro monatlich, wovon die Hälfte auf die Hartz IV Empfängerin entfallen.
Obwohl die hilfebedürftige Leistungsempfängerin den Umzug mit den nicht vorhandenen Anforderungen der alten Wohnung an ihren Gesundheitszustand begründete und anführte, sie habe erhebliche Schmerzen beim Treppensteigen, sah das Jobcenter keine Notwendigkeit im Umzug und lehnte diesen ab.
Nach Einholungen von ärztlichen Meinungen und Befunden, die der 59 jährigen u. A. Knorpelschäden im rechten Kniegelenk sowie Beschwerden an der Lendenwirbelsäule bescheinigten – womit ein beschwerdefreies Hochtragen der Einkäufe in den 4. Stock unmöglich sei, sprachen sich die Sozialrichter für die Hartz IV Empfängerin aus und verpflichteten das Jobcenter zur Übernahme der Mietkosten in Höhe von 299,50 Euro.
Umzug gerechtfertigt
Das Gericht rechtfertigte den Umzug damit, dass auch ein Nichthilfebedürftiger bei dauerhaften Schmerzen durch das Treppensteigen die Wohnung wechseln würde. Gerade bei Vorliegen von gesundheitlichen Einschränkungen von Hartz IV Empfängern sollten die Anforderungen an einen notwendigen Umzug nicht überzogen werden.