Für Altbundeskanzler Gerhard Schröder dürfte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nur schwer zu schlucken gewesen sein: Sanktionen von über 30 Prozent des Regelsatzes seien nicht verfassungsmäßig, so die Karlsruher Richter im November vergangenen Jahres. Im Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung rechtfertigt er seine kontroverse Sichtweise mit Erfahrungen aus seiner Kindheit.
Sanktionen als Chance?
Im Jahr 2003 stellte der damalige SPD-Bundeskanzler Gerhard Schröder klar: „Niemandem aber wird künftig gestattet sein, sich zulasten der Gemeinschaft zurückzulehnen“. Während die LINKE für eine sanktionsfreie Mindestsicherung plädiert, scheint der ehemalige SPD Chef Sanktionen als eine Art Chance zu sehen. Er habe sich schließlich auch anstrengen müssen, um sich besondere Wünsche zu erfüllen: „Wenn wir etwas Taschengeld wollten, konnten wir beim Bauern arbeiten und bei der Ernte oder beim Verziehen der Rüben helfen und uns dann etwas kaufen“, so Schröder gegenüber der NOZ.
Kindheit habe Ansichten geprägt
Seiner Entwicklung hätten diese Umstände nicht geschadet – im Gegenteil: „Das prägt natürlich ein Verständnis von Leistung, das man hat, und Sie haben recht, ich sage auch vor dem Hintergrund meines eigenen Lebensweges: Sollte es nicht auch heute eine Selbstverständlichkeit sein, mitzuwirken, wenn man staatliche Hilfen erhält?“
SPD sollte sich weiterhin Sanktionen bedienen
Für die Zukunft rät Schröder seiner Partei auch weiterhin bei Verstößen gegenüber dem Jobcenter die verfassungsrechtlich zulässigen Möglichkeiten im vollen Rahmen zu nutzen: „Die SPD muss darüber nachdenken: Wie kommt das bei denjenigen an, die jeden Morgen zur Arbeit gehen, in der Verwaltung, im Laden oder in der Fabrik? Sie können nicht zu spät kommen oder gar nicht erscheinen, ohne dass ihnen daraus Konsequenzen drohen, bis hin zur Entlassung.“ Für Schröder gebiete es der Respekt gegenüber der arbeitenden Bevölkerung, Hartz IV Empfänger nicht nur zu fördern, sondern auch zu fordern. So so.
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