Wer nicht fragt, bleibt dumm. Und wer die Bundesagentur für Arbeit (BA) fragt, wird schlimmstenfalls auch nicht schlauer. Wie es um die Informationspolitik der Behörde bestellt ist, beweisen die Online-Auskünfte zur Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro, mit der die Inflations- und Energiekosten ausgeglichen werden sollen. Erst nachdem wir als Erste am 30.06.2022 erstmalig darüber berichtet hatten, wurden die Daten angepasst – die Änderungen aber nicht kenntlich gemacht.
Anfängliche Planung: Auszahlung Juli
200 Euro mehr für Hartz IV Bedürftige galten als beschlossene Sache. In § 73 SGB II (Einmalzahlung für den Monat Juli 2022) heißt es:
„Leistungsberechtigte, die für den Monat Juli 2022 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach der Regelbedarfsstufe 1 oder 2 richtet, erhalten für diesen Monat zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro.“
200 Euro Hartz IV Sofortzuschlag Auszahlung
Info vom 7. Juni
Zum Modus der Auszahlung gab es keine konkreten Hinweise. Auf der Seite der BA war am 7. Juni 2022 zu lesen: „Die Auszahlung erfolgt automatisch.“ Das galt für den Hartz IV Bonus ebenso wie für den Energiekostenzuschuss zum Arbeitslosengeld I. Wann genau mit dem Geld zu rechnen ist, darüber gab die Seite keine Auskunft.
Da es keine anderslautende Auskunft gab, mussten und konnten Betroffene davon ausgehen, dass dieser Sofortzuschlag mit den regulären Hartz IV Leistungen bereits Ende Juni 2022 ausgezahlt wird, da grundsätzlich Hartz IV Leistungen im Voraus gezahlt werden, damit sie den Bedürftigem am ersten Tag des Folgemonats zur Verfügung stehen müssen – siehe auch Hartz IV Auszahlung. Vereinzelt ist dies auch so gewesen, wie zahlreiche Kommentare in den sozialen Medien zeigen. Das Gros der Anspruchsberechtigten hat die Zahlung über 200 Euro jedoch noch nicht erhalten. Erst später erklärten BA und zuständiges Ministerium, dass es sich um zwei getrennte Leistungen handelt, die auch so behandelt werden.
Erstmals überarbeitet am 18. Juni
Erstmals überarbeitet wurde die Seite mit dem Titel „Einmalzahlungen von Jobcenter und Arbeitsagentur“ am 18. Juni 2022. Beim Energiekostenzuschuss fand sich die jetzt plötzlich Ergänzung „…voraussichtlich ab August 2022“.
Für Hartz IV Bedürftige blieb es bei der Information, dass sie sich um nichts kümmern müssten und alles automatisch erledigt würde. Das Datum, an dem der Beitrag erstellt wurde, hat man nicht geändert oder anderweitig darauf hingewiesen, dass eine Bearbeitung erfolgte.
Keine neuen Details am 30. Juni
Blickte man am 23. Juni auf die Seite, war sie unverändert. Ebenso am 30. Juni, dem Tag, an dem wir über die Auszahlung der 200 Euro für Hartz IV Bedürftige berichteten. Denn dass es zu Verzögerungen und unterschiedlichen Auszahlungsterminen kommen würde, hatte sich da längst auf Twitter & Co. herumgesprochen.
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Klare Aussagen erst ab Juli
Erst, nachdem im Juli ein paar Tage vergangen sind, hat die BA den Text auf der Webseite entsprechend angepasst. Jetzt erfahren schließlich auch Hartz IV Betroffene: „Die Auszahlung erfolgt Ende Juli automatisch.“ Der Beitrag ist nach wie vor auf den 7. Juni datiert. Dass in der Zwischenzeit mehrmals Änderungen vorgenommen wurden, ist nicht ersichtlich und wird auch nicht mit einem neuen Aktualisierungsdatum erwähnt. Screenshots im chronologischen Verlauf liegen uns vor.
Eine Frage der Glaubwürdigkeit
Normalerweise wäre das keine Zeile wert. Hier geht es allerdings um Glaubwürdigkeit. Denn rein theoretisch könnte die Bundesagentur für Arbeit (BA) jetzt behaupten, sie habe schon am 7. Juni 2022 darauf hingewiesen, dass erst Ende Juli mit dem Geld zu rechnen sei. Genau diesen Eindruck vermittelt die Internetseite.
Änderungen nicht nachvollziehbar
Jeder, der etwas anderes behauptet und der BA Vorwürfe angesichts des Auszahlungschaos macht, würde damit Lügen gestraft. Denn auf der Seite lässt sich nicht nachvollziehen, ob und was geändert wurde. So kann man sich Kritiker auch vom Hals halten.
Es ist normal, wenn in Ausnahmesituationen oder bei Sonderzahlungen, die nur einen vergleichsweise kurzen Vorlauf haben, nicht alles rund läuft. Nur sollte man auch dazu stehen, dass die Informationen nach und nach korrigiert werden mussten, zumal die Webseite für einen großen Teil der Betroffenen als Informationsquelle dient. Schließlich erwartet man auch von Hartz IV Bedürftigen, dass sie jeden Anruf oder jeden Termin nachweisen.
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